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Jun 04

Afrikanischer Killer und Vergewaltiger soll plötzlich 17! sein- jetzt winkt Jugendstrafe und Therapie!

Brian S. beim Prozessauftakt im Gerichtssaal neben seinem Verteidiger Michael Kurth. Er hält sich einen Aktendeckel vors Gesicht
Foto: Mario Jüngling

Elma C. (†17) wird im Dezember 2018 tot in einer städtischen Unterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose in Sankt Augustin gefunden. Bewohner Brian S. soll sie vergewaltigt und erstickt haben. Seit dem 21. Mai steht der Deutsch-Kenianer in Bonn vor Gericht.

Bonn – Es ist eine überraschende Wende im Mordprozess um den Tod von Elma (17). Der Angeklagte Brian S. ist erst wohl 17 Jahre alt. Zuvor war sein Alter mit 19 Jahren angegeben worden. Wie kam es dazu?

Elma traf ihren Killer in einer Bar
Elma traf ihren Killer in einer BarFoto: privat

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird nun weiterverhandelt. Denn damit fällt Brian S. unter das Jugendrecht. Ihm drohen nun statt 15 nur zehn Jahre Haft.

Der gebürtige Kenianer mit deutscher Staatsbürgerschaft soll Elma in einer städtischen Obdachlosenunterkunft in Sankt Augustin vergewaltigt und dann erstickt haben. Das Mädchen soll ihm erklärt haben, dass sie wegen des erzwungenen Sex die Polizei ruft. Laut Anklage war das ihr Todesurteil.

Bestatter nehmen den Leichnam mit
Bestatter nehmen den Leichnam mitFoto: Federico Gambarini / dpa


19 Jahre alt sollte Brian S. sein. Doch bei der Abfrage seiner Personalien beim Prozessauftakt erfolgte dann die Überraschung. Er nannte ein anderes Geburtsdatum. Danach ist er erst 17 Jahre alt. Und noch eine weitere unerwartete Wende: Seine „Schwester“ (29) ist eigentlich seine Mutter. Das hatte die Familie lange geheim gehalten.

In dieser Unterkunft, in der auch Obdachlose untergebracht waren, tötete Brian S. Elma
In dieser Unterkunft, in der auch Obdachlose untergebracht waren, tötete Brian S. die 17-jährige ElmaFoto: Henning Kaiser / dpa

Warum waren die Daten geändert?

Eine mögliche Erklärung ist: Die bis dahin angebliche Mutter von Brian und seiner „Schwester“ hatte im Dezember 1999 einen Deutschen geheiratet und lebte in Deutschland. Beide Kinder wurden als ihre leiblichen Kinder im Zuge der Familienzusammenführung genannt und zogen 2004 zu ihr. Ein Kind mit dem Geburtsjahr 2001 hätte nicht in ihre Geschichte gepasst, denn da war sie ja bereits in Deutschland, daher wurde der Geburtstag womöglich zurückdatiert.

Auch in einem Schul-Gutachten war schon darauf hingewiesen worden, dass die motorischen Fähigkeiten von Brian S. nicht zu seinem angegebenen Alter passen. Richter Volker Kunkel: „Wir können nicht widerlegen, dass er am 19. Juni 2001 geboren ist. Damit war er zur Tatzeit Jugendlicher.“

Quelle: BILD

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