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Dez 10

Asylbewerber hat 83-jährige Frau sexuell genötigt

Foto: Arne Dedert

Bei der Verhandlung gestern gestand der Mann die Tat. Welch kuriose Ausrede er ursprünglich hatte. Ein 29-jähriger Asylbewerber aus der Region hat im Juni auf den Rücken einer 83-jährigen Frau ejakuliert.

Das gestand der Mann gestern in einer Verhandlung vor dem Neuburger Amtsgericht. Ursprünglich hatte er den Vorfall allerdings abgestritten. Er sei anatomisch gar nicht dazu in der Lage. Sein Penis sei zu klein, hatte er zu einem Polizeibeamten während der Ermittlungen gesagt – und zum Beweis sogar die Hosen heruntergelassen.

Staatsanwalt Jürgen Staudt schilderte den Sachverhalt wie folgt: Am 15. Juni um 19 Uhr begleitete der 29-Jährige die Frau – seine Nachbarin – in ihr Schlafzimmer. Er forderte sie auf, sich aufs Bett zu setzen. Dann positionierte er sich hinter der Witwe, drückte ihren Oberkörper nach vorne und befriedigte sich selbst. „Ich will mich entschuldigen, dass das passiert ist“, beteuerte der Angeklagte. In seiner Heimat Syrien sei er nie in so einer Situation gewesen. Er könne sich nicht erklären, wie das passieren konnte.

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Das Verhältnis zwischen der 83-Jährigen und dem Asylbewerber sowie dessen Mutter und Schwester, die in derselben Unterkunft wohnten, war eigentlich vorbildlich: Der junge Mann betreute die schon etwas gebrechliche alte Dame, sie half ihren ausländischen Nachbarn beim Deutschlernen. Bis zu jenem Tag. Zunächst erzählte die Seniorin niemandem von dem Vorfall, dann vertraute sie sich ihrem Sohn an. Seine Mutter habe überhaupt nicht die richtigen Worte finden können, so sehr habe sie sich geschämt, berichtete der Sohn vor Gericht. Sie sei psychisch völlig am Ende.

Obwohl der Angeklagte die Tat gleich zu Beginn der Verhandlung gestand, vernahm Richter Christian Vehdie ermittelnden Beamten noch als Zeugen. Dabei kam ein pikantes Detail ans Licht. Wie ein Polizist erzählte, habe der Angeklagte bei seiner ersten Vernehmung behauptet, er könne überhaupt keinen Sex haben. Er sei nämlich krank beziehungsweise habe ein anatomisches Problem. Nach diesen Worten entblößte er sich. Der Beamte schätzte die Größe des Glieds auf 1,5 bis zwei Zentimeter. Er sei nicht nur wegen des Kriegs aus Syrien geflohen, sondern hatte auch gehofft, sich in Deutschland seinen Penis operieren lassen zu können, sagte der Angeklagte im Gerichtssaal.

Schon vor dem Geständnis am Amtsgericht hatte ein DNA-Gutachten den untrüglichen Beweis für die Schuld des 29-Jährigen gebracht. Die Spuren, die die Polizei auf dem Bettlaken der Frau fand, stimmten mit der DNA des Asylbewerbers überein.

Der Staatsanwalt forderte für den Angeklagten eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Verteidiger Stefan Röder sprach sich für eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren auf Bewährung aus. Christian Veh, für den dies die erste Verhandlung als Amtsgerichtschef war, und seine beiden Schöffen verurteilten den Mann schließlich zu zwei Jahren Haft – ohne Bewährung. Für den Angeklagten hätte vor allem sein Geständnis gesprochen, erklärte Veh. Nur weil er dadurch der 83-Jährigen eine Aussage vor Gericht erspart habe, würde die Strafe nicht deutlich über drei Jahren liegen. Gegen den Angeklagten sprachen die starke Erniedrigung und der massive Vertrauensbruch. „Sie haben da schon schwere Schuld auf sich geladen!“ Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Augsburger Allgemeine

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