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Feb 09

Beim Zahnarzt ausgerastet: Syrer muss jetzt Arbeitsstunden leisten

Zu einer Behandlung kam es gar nicht erst: Der 50-jährige Angeklagte in Frankenberg wollte dringend einen Termin beim Zahnarzt – und rastete nach der Absage aus. © dpa

Gegen Ableistung von gemeinnütziger Arbeit hat das Frankenberger Amtsgericht ein Verfahren gegen einen 50-Jährigen vorläufig eingestellt. Der Mann hatte seinen Zahnarzt beleidigt und bedroht.

Dafür hatte sich der Angeklagte jedoch im Gerichtssaal entschuldigt. Er nannte „schlimme Zahnschmerzen“ als Grund für seine verbalen Entgleisungen.

Was war passiert? Weil er am 12. März 2018 trotz seiner Zahnschmerzen keinen direkten Behandlungstermin bekam, ist der Angeklagte, der aus Syrien stammt, laut Staatsanwaltschaft in das Büro des Zahnarztes gestürmt und hat diesen in arabischer Sprache als „Hund“ beschimpft, was der Zahnarzt verstand.

„Ich werde den Boden mit deinem Blut wischen“, habe der Angeklagte gedroht, sagte der 42-jährige Zahnarzt als Zeuge vor Gericht aus. Eine solche Äußerung habe er in seiner zwölfjährigen Tätigkeit als Zahnarzt noch nie zu hören bekommen.

Ein tatsächlicher Notfall habe nicht vorgelegen, sagte der Zahnarzt. Es sei nicht um einen Abszess oder eine „dicke Backe“ gegangen; vielmehr sei seinem früheren Patienten eine Prothese angepasst worden. Es komme immer wieder mal vor, dass eine neue Prothese drücke und nachgearbeitet werden müsse, erklärte der Zahnarzt. Dieser Patient habe jedoch die Möglichkeit gehabt, den Zahnersatz aus dem Mund zu nehmen und wäre dann sofort schmerzfrei gewesen.

Weil es bereits bei früheren Behandlungen zu Streitigkeiten und „gewissen Aggressivitäten“ gekommen sei, habe er bereits vor dem 12. März angeordnet, diesem Patienten keine Termine mehr zu geben, erklärte der Zahnarzt. Er sei als Chef auch für das Wohl seiner Mitarbeiter verantwortlich.

In einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung räumte der Angeklagte – ein arbeitsloser Familienvater – die Taten weitgehend ein. Weil er nicht gleich einen Termin bekam, habe er sich „unfair“ behandelt gefühlt. Eine Sprechstundenhilfe habe ihm erklärt, der Zahnarzt sei gar nicht im Haus; er habe diesen jedoch in seinem Büro gesehen, das er dann betrat.

Vergeblich habe er um einen Behandlungstermin „gebettelt“. Er sei „laut“ geworden. Es könne auch sein, dass er den Zahnarzt als „Hund“ beschimpft habe; an Einzelheiten könne er sich aber nicht mehr erinnern. Gewalt sei ihm jedoch „völlig fremd“. Es sei auch nie seine Absicht gewesen, den Zahnarzt mit dem Tod zu bedrohen.

Nachdem sich der Angeklagte entschuldigt und der Zahnarzt die Entschuldigung angenommen hatte, schlug der Vertreterin der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen Ableistung von 75 Stunden gemeinnütziger Arbeit vorläufig einzustellen. Dem folgte die Frankenberger Amtsrichterin Petra Kaschel.

Quelle: hna

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