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Jan 10

Beschneidung auf dem Küchentisch: Ermittlungen eingestellt

Der Fall hatte 2017 für Schlagzeilen gesorgt: Ein zwei Wochen alter Säugling wird daheim in Nürnberg auf dem Küchentisch beschnitten, es kommt zu Komplikationen. Die Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein. Die Vorwürfe damals wogen schwer. Von Lebensgefahr war die Rede, und dass der zwei Wochen alte Junge nach der Beschneidung fast verblutet wäre. Die stellvertretende Sprecherin der Nürnberger Staatsanwaltschaft, Anita Traut, sagte im Juli 2017:

„Nach unseren Erkenntnissen ist einmal die Betäubung nicht ordentlich durchgeführt worden und auch zu viel weggeschnitten worden, so dass wir davon ausgehen müssen, dass das Kind dauerhafte Einschränkungen haben wird.“ Anita Traut, Staatsanwaltschaft Nürnberg

Wie der Bayerische Rundfunk jetzt erfahren hat, wurde das Ermittlungsverfahren vor kurzem überraschend eingestellt.

Nachblutungen: Ermittlungen gegen Arzt eingestellt

Es wird keine Anklage mehr erhoben. Der Arzt, der die Beschneidung durchgeführt hatte, muss lediglich eine Geldauflage zahlen. Denn für die Staatsanwaltschaft stelle sich der Fall inzwischen anders dar als vor eineinhalb Jahren, sagt Sprecherin Antje Gabriels-Gorsolke.

Der ursprüngliche Verdacht der gefährlichen Körperverletzung habe sich nicht bestätigt. Bei dem Jungen seien keinerlei bleibende Schäden entstanden, so Antje Gabriels-Gorsolke. Damals sei es lediglich zu einer Nachblutung gekommen. Das habe der vom Gericht bestellte Gutachter festgestellt.

Eltern nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt

Wenn jedoch keine Gefahr für den Jungen bestand, warum sind die Eltern dann notfallmäßig mit ihm ins Krankenhaus gefahren? Sie stammen aus Syrien und sprechen kaum deutsch. Angeblich seien ihre Aussagen widersprüchlich gewesen. Es bleiben einige Fragen offen. Und wenn der Junge laut Staatsanwaltschaft nicht geschädigt wurde, warum muss der Arzt eine Geldauflage zahlen?

„Es verbleibt der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wegen fehlender Einwilligung. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat der Beschuldigte die Eltern nicht ausreichend über die Risiken der Beschneidung – vor allem das Risiko einer Nachblutung – aufgeklärt.“ Antje Gabriels-Gorsolke, Staatsanwaltschaft Nürnberg

Beschneidung von Buben aus religiösen Gründen rechtens

Beschneidungen aus religiösen Gründen sind in Deutschland legal, so hat es der Bundestag vor sechs Jahren entschieden und damals den Elternwillen über das Recht der betroffenen Kinder auf körperliche Unversehrtheit gestellt. Ungeachtet der Kritik von Ärzten und Kinderschutzverbänden.

Jüdische und muslimische Buben können also von Ärzten, aber auch von geschulten Beauftragten der jeweiligen Religionsgemeinschaften beschnitten werden – auch zuhause auf dem Küchentisch wie in dem Nürnberger Fall.

Komplikationen an der Tagesordnung

Gesundheitliche Probleme nach einer Beschneidung sind keine Einzelfälle: Einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie zufolge ist die Komplikationsrate relevant. Demnach müssen jedes Jahr mindestens 400 Kinder nach einer Beschneidung stationär in einem Krankenhaus in Deutschland behandelt werden, mehr als einer pro Tag – wie der kleine Junge aus Nürnberg.

„Dieser Fall zeigt wieder, dass Jungen mit ihrem Körper, mit ihren Schmerzen, mit ihrem lebenslang reduzierten Sexualempfinden, mit all den Konsequenzen, die das haben kann, allein den Preis dafür zahlen, dass Erwachsene sich einer dringend notwendigen Menschenrechtsdebatte entziehen.“ Victor Schiering, Beschneidungsbetroffener

Victor Schiering ist der Vorstand des Facharbeitskreises Beschneidungbetroffener im Verein Mogis. Er kämpft seit Jahren gegen Beschneidungen von Jungen. Diese sollen selber entscheiden können, wenn sie erwachsen sind, ob sie sich dem religiösen Ritual unterziehen wollen oder nicht.

Quelle Original (archiviert)

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