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Dez 05

Brutale Überfälle auf Frauen: Staatsanwältin fordert lange Haft

Der 30-jährige Angeklagte hat gestanden, mehrere Frauen in Augsburg überfallen zu haben.
Bild: Silvio Wyszengrad (Archiv)

Momodou J. hat seine Opfer in Augsburg gewürgt und geschlagen. Nun steht der Prozess gegen den Mann aus Gambia vor dem Abschluss. Am Landgericht wurde plädiert.

Seine Opfer leiden bis heute unter den Taten. Momodou J., 30, ein Asylbewerber aus Gambia, hat im vergangenen Jahr in Augsburg sechs junge Frauen überfallen. Er hat sie gewürgt, geschlagen und ins Gesicht gebissen; er hat ihnen aufgelauert, als sie nach Partys oder einer Zugfahrt nach Hause wollten oder auf dem Weg zur Arbeit waren.

Er quatschte die Frauen an, bedrängte sie, wurde schließlich teils gewalttätig, als sie versuchten, ihn abzuwimmeln oder ihn ignorierten. Seit Oktober ist der Mann vor der 3. Strafkammer des Augsburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Roland Christiani angeklagt, er hat die Vorwürfe gegen ihn eingeräumt. Am Dienstag wurden die Plädoyers gehalten. Den Anfang machte am Vormittag Staatsanwältin Martina Neuhierl, die eine längere Gefängnisstrafe für Momodou J. forderte.

Die Taten des Angeklagten, sagte Neuhierl, hätten bei vielen Menschen in Augsburg große Unsicherheit und Angst verursacht, vor allem bei Frauen: die Angst, nachts von einem Unbekannten attackiert und verletzt zu werden. Zwar habe Momodou J. gestanden, und dieses Geständnis decke sich auch mit den Beweisergebnissen – unter anderem DNA-Spuren. Doch der Angeklagte habe auch „weit überzogen“, als es um seinen Rauschmittelkonsum gegangen sei, um eine Ausrede für seine Taten zu finden.

Staatsanwältin fordert Haftstrafe nach Überfällen auf Frauen in Augsburg

Weder hätten polizeilichen Durchsuchungen in seiner Unterkunft Hinweise auf regelmäßigen Alkohol- und Drogenkonsum erbracht, noch gehe dies aus den Zeugenaussagen hervor, die ein sehr koordiniertes und kontrolliertes Verhalten des Angeklagten beschrieben hätten. Neuhierl forderte sechs Jahre Haft für den Mann, unter anderem wegen sexueller Nötigung, Bedrohung, Raub und vorsätzlicher Körperverletzung. Einen ursprünglichen Anklagevorwurf, versuchte Vergewaltigung, ließ die Staatsanwaltschaft fallen. Neuhierl betonte die teils massiven psychischen Folgen, die die Taten bei den Opfern hinterlassen haben. Der Angeklagte sei bewusst vorgegangen, um Macht und Dominanz gegenüber Frauen zu demonstrieren. Neuhierl bemängelte auch, die Einlassungen des Angeklagten seien „von Selbstmitleid“ geprägt gewesen.

Die Vertreterinnen zweier Opfer, die Anwältinnen Marion Zech sowie Isabel Kratzer-Ceylan, schlossen sich dem Plädoyer der Staatsanwältin an. Was sie fassungslos mache, sei der „Gewaltexzess“ im Falle ihrer Mandantin, sagte Marion Zech. Momodou J. hatte die junge Frau im November vergangenen Jahres nahe dem Uniklinikum zu Boden gestoßen, ihr Mobiltelefon genommen und sie mit enormer Brutalität geschlagen und gewürgt. Kurz darauf war der Mann von der Polizei festgenommen worden, seither sitzt er in Untersuchungshaft. Ceylan-Kratzer sagte, der sexuelle motivierte Übergriff auf ihre Mandantin sei „der Wirklichkeit gewordene Albtraum einer jeden Frau“. Der Angeklagte hatte sie in der Innenstadt begrapscht, ihr gegen ihren Willen einen Zungenkuss gegeben und sie gewürgt.

Helmut Linck, der Verteidiger des Angeklagten, plädierte auf eine Haftstrafe nicht über vier Jahren. Sein Mandant habe den Sachverhalt vollumfänglich zugegeben und klar gemacht, dass es ihm leidtue, er sei bislang auch nicht vorbestraft. Zudem müsse man berücksichtigen, dass Momodou J. sich in einer schwierigen Lage befunden habe und zumindest subjektiv einem großen Leidensdruck ausgesetzt gewesen sei:, der Verzweiflung hervorgerufen habe: alleine in einem fremden Land, getrennt von der Familie, die in Italien lebt. Sein Mandant habe auch jedem Opfer eine Entschuldigung angeboten und sitze seit über einem Jahr in U-Haft, was in seinem Fall eine besonders schwere Situation sei, da er aufgrund seiner familiären Situation anders als andere Häftlinge keinen Besuch empfange.

Die Strafkammer will ihr Urteil am Freitag verkünden.

Quelle: Augsburger Allgemeine

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