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Dez 19

„Der Spurwechsel ist an enge Bedingungen geknüpft“

Über die Hälfte der Asylbewerber aus 2015 sei in sozialversicherungspflichtigen Jobs – man müsse fragen, wie man diese Situation halten kann, sagte der CDU-Innenpolitiker Marian Wendt im Dlf. (Bernd von Jutrczenka/dpa)

Eine klare Trennung in Asyl und Erwerbsmigration – damit könne man „konstruktiver in die Debatte gehen“, sagte der CDU-Innenpolitiker Marian Wendt im Dlf zu zwei neuen Zuwanderungs-Gesetzen. Doch dass Menschen für sechs Monate nach Deutschland kommen dürften, um hier Arbeit zu suchen, sehe er kritisch.

Martin Zagatta: Mitgehört hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Marian Wendt, der zu den Innenpolitikern der Union gehört, die im Vorfeld noch große Bedenken gegen das Gesetz angemeldet haben. Guten Tag, Herr Wendt!

Marian Wendt: Guten Tag, Herr Zagatta.

Klare Trennung zwischen Asyl und Erwerbsmigration

Zagatta: Herr Wendt, wir haben es eben gehört: Um Erwerbsmigration vom Asylrecht ganz klar zu trennen, sind jetzt zwei Gesetze vorgesehen: Ein sogenanntes Fachkräfte-Einwanderungsgesetz -nicht sehr sonderlich umstritten -und ein Beschäftigungs-Duldungsgesetz, so wird das jetzt genannt. Macht Ihnen das die Zustimmung leichter?

Wendt: Das macht mir auf jeden Fall die Zustimmung leichter. Wir hatten das bereits im Vorfeld ja auch in einem Schreiben an die Minister so adressiert, dass wir klar trennen müssen immer zwischen Asyl und Erwerbsmigration, und mit dieser Trennung der beiden Gesetzentwürfe ist das auch erfolgt. Von daher kann man da jetzt konstruktiver auch in die Debatte gehen.

Zagatta: Es soll jetzt zwei Gesetze geben. Aber was ändert sich denn damit in der Sache? Das ist doch fast nur Augenwischerei.

Wendt: Ich glaube, die Signalwirkung ist das Entscheidende. Wir müssen ja auch feststellen, dass wir mit dem bisherigen neuen Fachkräfte-Einwanderungsgesetz vor allen Dingen eine modernere Kommunikation im Bereich Fachkräftezuwanderung hinbekommen. Wir haben bereits jetzt auch schon Möglichkeiten, nach Deutschland zu reisen; die sind aber sehr kompliziert. Die sind gegenüber unserer einheimischen Bevölkerung nicht so klar und transparent, aber auch gegen den ausländischen Interessenten nicht immer so verständnisvoll. Durch diese klare Struktur, die wir jetzt bekommen mit dem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz, und auf der anderen Seite mit der Beschäftigungsduldung ist für jeden klar, wohin die Reise geht, was wir erwarten, und vor allen Dingen, wie wir künftig unseren Fachkräftebedarf über ausländische Einwanderung steuern wollen.

Über 50 Prozent der Asylbewerber aus 2015 im Job

Zagatta: Umstritten ist ja vor allem dieses Beschäftigungs-Duldungsgesetz. So heißt das jetzt. Früher hat man das Spurwechsel genannt. Aber dieses Beschäftigungs-Duldungsgesetz, das beschreibt ja schon, dass dieser sogenannte Spurwechsel, gegen den sich so viele in der Union gesträubt haben, dass der jetzt legalisiert wird.

Wendt: Wir müssen feststellen und Politik beginnt beim Betrachten der Realität. Wir haben eine hohe Zahl von Beschäftigten, die hier nur eine Duldung haben. Wir haben viele Firmen, die sagen, wir haben Asylbewerber aufgenommen, die arbeiten bei uns, die sind bei uns fleißig, die zahlen sozialversicherungspflichtige Beiträge. Auch wenn ich den Arbeitgeberpräsidenten Cramer gehört habe und gelesen habe, der feststellt, dass bereits über die Hälfte der Asylbewerber aus 2015 hier in sozialversicherungspflichtigen Jobs sind, dann muss uns das zu fragen geben, wie kann man diese Situation halten.

Es macht, glaube ich, keinen Sinn, wenn wir diesen Leuten jetzt sagen, ihr müsst alle ausreisen, aber erstens können wir das faktisch nicht, weil wir nicht nach Syrien und Irak abschieben können, und zum zweiten tut ihr unserer Wirtschaft und unseren Sozialversicherungssystemen sehr gut, weil ihr arbeitet.

Spurwechsel an enge Bedingungen knüpfen

Zagatta: Einen Spurwechsel erkennen Sie jetzt an?

Wendt: Den Spurwechsel kann ich schon anerkennen. Aber der ist an enge Bedingungen geknüpft. Das heißt: Ihr müsst hier arbeiten, ihr müsst für euren eigenen Lebensunterhalt sorgen, ihr müsst die deutsche Sprache können, eure Familie muss hier integriert sein. Das ist doch eigentlich das, was sich jeder Mensch wünscht, dass der hier lebt, dass der hier arbeitet, dass der Steuern zahlt und dass der Deutsch spricht. Dann ist auch jeder, der sich hier an unsere Werte hält, entsprechend eingeladen, auch in unserem Land zu leben, und mit diesen klaren Bedingungen, die wir jetzt ganz deutlich, auch zeitlich befristet vor allen Dingen definieren, können wir doch eine Lösung im Interesse aller schaffen, der Unternehmen und vor allen Dingen auch derer, die hier arbeiten wollen.

Im Übrigen bleibt es ja an uns als Staat, dafür zu sorgen, dass die, die wirklich ausreisepflichtig sind, auch binnen kürzerer Frist natürlich ausreisen. Denn 18 Monate Duldung ist der Mindestaufenthalt und wir sollten unsere Asylverfahren, die wir ja über die Ankerzentren auch straffen, dazu bringen, dass derjenige, der kein Asyl erhält, gar nicht erst in die Lage kommt, 18 Monate mit Duldung zu leben.

Erst zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland reisen

Zagatta: Sind Sie jetzt mit den Bedingungen, die gestern Abend ausgehandelt wurden, die jetzt gerade bekanntgemacht werden, sind Sie mit denen jetzt einverstanden? Können Sie diesem Gesetz zustimmen, oder haben Sie noch Einwände, wo Sie sagen, nein, das muss noch unbedingt geregelt werden und da muss jetzt noch was geändert werden?

Wendt: Im Bereich der Beschäftigungsduldung sind wir, glaube ich, klar. Im Bereich des Fachkräfte-Zuwanderungsgesetzes müssen wir uns noch mal überlegen – und das sehe ich persönlich kritisch – diese Frage der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Man kann sechs Monate nach Deutschland reisen, um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu suchen. Das halte ich für kritisch. Ich möchte einfach an dem bestehenden Grundmodell festhalten, wie es auch in jedem Einwanderungsland dieser Erde normal ist, dass man sich aus dem Ausland heraus einen Arbeitsplatz sucht. Man hat eine Qualifikation, man lernt im Ausland die Sprache, man bewirbt sich dann über eine Agentur, über Online-Plattformen – da gibt es ja zig verschiedene Möglichkeiten – auf den entsprechenden Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in Deutschland und reist dann zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland, nicht schon zur Arbeitsplatzsuche. Weil was ist, wenn nach sechs Monaten ich feststelle, ich finde hier keinen Arbeitsplatz? Reist er dann wieder aus? Ich habe dann große Vollzugsherausforderungen. Da müssen wir das noch mal Nachsteuern. Das halte ich noch für kritisch. Das war auch einer unserer Hauptpunkte als Unions-Abgeordnete. Diese Ausbildungs-und Arbeitsplatzsuche, dieser sechsmonatige Aufenthalt, da müssen wir noch mal nachschärfen.

Zagatta: Ist das der kritische Punkt, den auch der ehemalige Fraktionsvorsitzende Kauder beschrieben hat, der ja gesagt hat, das sende an Schlepper die Botschaft aus, dass letztlich jeder aufgenommen wird, der Arbeit findet? Das meinen Sie damit?

Wendt: Für die Schlepper weiß ich nicht, ob das ein Signal ist. Man braucht ja trotzdem erst mal ein Visum. Es heißt ja nicht, dass man dann hier herkommt. Aber man kann natürlich ein Visum relativ leicht bekommen – unter der Bedingung, man sucht hier einen Arbeits-und Ausbildungsplatz. Und was macht man dann, wenn man hier entsprechend wieder abgeschoben wird oder keinen Ausbildungsplatz nach sechs Monaten gefunden hat? Deswegen ist diese Regelung noch unkonkret und hier müssen wir entsprechend noch mal nachwirken im parlamentarischen Verfahren. Der Gesetzentwurf liegt ja jetzt vor, das ist ein Entwurf, und Sie wissen ja, wie es Herr Struck einmal sagte: Nichts verlässt das Parlament so, wie es in das Parlament gekommen ist.

Keine falschen Signale setzen

Zagatta: Aber wenn ich Sie recht verstanden habe, haben sich die Verhandlungsführer, die Parteispitzen ja entsprechend bewegt, haben ihre Einwände berücksichtigt, sodass Sie jetzt davon ausgehen, da gibt es keinen großen Widerstand mehr. Sie haben jetzt ja auch nur einen Punkt genannt, den Sie noch geändert haben wollen.

Wendt: Ja! Wir haben ja im Vorverfahren bereits einige Punkte aufgebracht. Das macht ja Sinn, dass wir nicht alles erst vorschlagen, dann müssen wir das mühselig im parlamentarischen Verfahren wieder ändern, sondern dass wir bereits im Vorfeld eingebunden waren. Deswegen ist ja auch ein deutlicher Unterschied vom Referentenentwurf zur jetzigen Kabinettsfassung. Deswegen haben wir auch zwei Gesetzentwürfe. Aber ich finde, an diesem Punkt der Aufenthaltserlaubnis oder des Aufenthalts für die Ausbildungs-und Arbeitsplatzsuche, da müssen wir noch mal in Verhandlungen treten, auch mit der SPD-Fraktion.

Ich glaube, es darf nicht das Signal entstehen, dass Leute erst mal nach Deutschland kommen dürfen, die hier einen Job suchen, sondern dass vor allen Dingen Leute kommen sollen, die einen Job bereits zugesagt haben, und dass die als Fachkräfte arbeiten. Das entspricht dem Sinn eines Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes und das ist, glaube ich, auch breit von unserer Bevölkerung so akzeptiert, wenn Leute kommen, die bereits eine Jobzusage haben. Das ist in allen anderen Staaten der Erde auch so. Ich kann auch nicht in die USA reisen und sagen, ich will erst mal einen Job suchen, bin dann sechs Monate unterwegs und vielleicht reise ich dann aus, wenn man mich bekommt. Das geht nicht und deswegen müssen wir hier noch mal versuchen nachzuarbeiten.

„Es gibt Arbeit ohne Ende“

Zagatta: Herr Wendt, wenn ich das recht verstanden habe, fällt jetzt mit den neuen Regelungen auch die sogenannte Vorrangprüfung weg. Das heißt, es wird nicht mehr geprüft, ob es für einen Job, um den es dann möglicherweise ganz konkret geht, auch einen Deutschen gibt, der das machen könnte. Ist das sinnvoll, weil es in der Praxis ja tatsächlich mittlerweile offenbar schon so ist?

Wendt: Ja, es ist eine sehr sinnvolle Regelung. Die entlastet die Arbeitsagenturen und sie macht natürlich das ganze Verfahren unbürokratischer. Wir können allerdings die Vorrangprüfung jederzeit wieder einführen. Sie fällt nicht per se weg; sie wird jetzt ausgesetzt für eine gewisse Zeit, weil wir wirklich feststellen, auch ich in meinem Wahlkreis, wo ich unterwegs bin, es gibt Arbeit ohne Ende und es findet sich auch kein adäquater Ersatz mit einer rein deutschen Arbeitskraft. Von daher würde das schon zu einer wirklichen Entbürokratisierung und zu einer Beschleunigung der Verfahren führen. Das ist, glaube ich, auch ein ganz wichtiger Punkt, der mir im Gesetzentwurf wichtig war, dass wir vor allen Dingen jetzt auch Schwerpunkt-Ausländerbehörden schaffen pro Bundesland, die eine Fachkompetenz haben für diese Erwerbsmigration, dass nicht jede kleine Ausländerbehörde sich mit verschiedenen Verfahren, mit verschiedenen Berufsqualifikationen, die es in den verschiedenen Ländern dieser Erde gibt, auseinandersetzen muss, sondern dass das schwerpunktmäßig geschieht, dass das zügig auch geschieht und dass wir vor allen Dingen hier in Verfahren und Mechanismen kommen, die wirklich einem modernen Einwanderungsland, glaube ich, auch entsprechen, und wir gleichzeitig aber auch die Kontrolle und Steuerung darüber behalten. Das ist sehr wichtig.

Zagatta: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marian Wendt ist im Großen und Ganzen mit dem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz und dem neuen Beschäftigungs-Duldungsgesetz zufrieden. Ich glaube, so darf ich unser Gespräch zusammenfassen. Vielen Dank, Herr Wendt!

Wendt: Gerne! – Auf Wiederhören!

Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.

Quelle: Deutschlandfunk

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