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Jan 24

Deutschland Neues aus den Unterklassen: Strukturelle Gewalt im Jobcenter

Nicht immer ist es nur friedlicher Protest, mit dem sich Hartz-IV-Betroffene Luft machen. Quelle: Reuters

Klagen über Attacken gegen Jobcenter und deren Mitarbeiter häufen sich. Die Ämter schützen sich mit Sicherheitsdiensten. Aus heiterem Himmel kommen die Aggressionen nicht.

Susan Bonath sprach mit Inge Hannemann und einer Hartz-IV-Betroffenen.

von Susan Bonath

Schwer bewaffnete Polizisten patrouillieren vor städtischen Jobcentern. In den evakuierten Gebäuden suchen Beamte nach einer Bombe. Sie reagieren damit auf eine anonyme telefonische Drohung. Immerhin war eines der Häuser bereits in der Neujahrsnacht zum Ziel eines Brandanschlags geworden. Sprengstoff findet die Polizei an diesem Dienstag nicht. Ihrer Alarmbereitschaft tut das keinen Abbruch.

Im Fall der Brandattacke hat sich inzwischen das für politisch motivierte Straftaten zuständige Operative Abwehrzentrum der Polizei eingeschaltet. Hinweise zu möglichen Tätern, die zudem mehrere Scheiben des Amtes im Stadtteil Möckern einschlugen, Büros in Flammen setzten und einen Sachschaden von geschätzt einer Viertelmillion verursachten, will es mit 10.000 Euro belohnen. Zeugen hätten von einer Gruppe vermummter Radfahrer berichtet, sagte Polizeisprecherin Kathleen Doetsch in dieser Woche der Leipziger Volkszeitung.

Für die Polizei in der Sachsenmetropole gehören Aggressionen gegen Arbeitsagentur und Jobcenter zum Alltagsgeschäft. „Der Brandanschlag war schon eine besondere Qualität, aber solche Drohungen wie gestern gehen jede Woche ein“, sagte Behördensprecher Alexander Bertram am Mittwoch auf Nachfrage der Autorin. Die Polizei reagiert; aber Erklärungen für derlei Gewalt zu finden, ist nicht ihre Aufgabe.

Aufrüstung versus Verzweiflung

Zwei Jobcentermitarbeiter wurden 2012 und 2014 von Klienten getötet. Im vergangenen Jahr kam ein Sachbearbeiter im hessischen Dietzenbach nach einer Hammerattacke gerade noch mit dem Leben davon. Die Behörden antworten mit privaten Sicherheitsleuten. In Hamburg seien diese seit 2014 massiv aufgestockt worden, sagte die Linke-Politikerin und frühere Jobcentermitarbeiterin Inge Hannemann der Autorin. Die Bundesagentur für Arbeit hat derweil sämtliche Büros mit Notfallknöpfen ausstatten lassen. Neue Mitarbeiter schickt sie in Schulungen. Dort sollen sie lernen, mit aggressiven „Kunden“ umzugehen.

Dass die Vorkehrungen nicht allen Beschäftigten die Angst nehmen, weiß der Beamtenbund. 2016 hatte sein Jugendverband in Nordrhein-Westfalen gut 800 Jobcenterangestellte befragt. Fast die Hälfte gab an, schon mehrfach im Dienst tätlich angegriffen worden zu sein. Kai Tellkamp vom Bundesvorstand der Gewerkschaft fordert noch mehr Sicherheit, bessere Ausbildungsmaßnahmen für Sachbearbeiter und schärfere Konsequenzen für Täter. Außerdem sei eine Statistik zu solchen Übergriffen notwendig. „Die Aggressoren müssen wissen: Das wird nicht toleriert“, sagte er am Dienstag dem NDR.

Dass immer ausgefeiltere Sicherheitsmaßnahmen des Problems Lösung sein könnten, bezweifelt auch Inge Hannemann. Die Aggressionen fielen nicht vom Himmel, meint sie. Das System aus Zwang, Gängelei und drakonischen Strafen sei schließlich auch eine Form von struktureller Gewalt. Die empfindet sie häufig, wenn sie Betroffene begleitet.

Man steht da mit jemandem, der sanktioniert wurde, dem die Kündigung der Wohnung droht, oder der nicht weiß, wie er ohne Geld an Essen kommen soll, und dann prallt man nur ab – da kann einen schon Wut überkommen“, so Hannemann. Viele Mitarbeiter, sagt sie, beriefen sich darauf, nur Gesetze auszuführen. „Es sind aber die Gesetze, die unmenschlich sind und Betroffene verzweifeln lassen.“

Enteignet und bestraft

Diese unmenschlichen Gesetze musste Hanna Meier, die ihren richtigen Namen nicht veröffentlicht haben möchte, am eigenen Leib erfahren. Seit einer schweren Krankheit im Jahr 2011 fand die gelernte Verkäuferin nur noch Minijobs. Vor vier Jahren musste die heute 54-Jährige, die ihre vier Kinder alleine großgezogen hat, Hartz IV beantragen. Das von ihren verstorbenen Eltern geerbte Haus in einem kleinen Dorf mit einer Wohnfläche von 110 Quadratmetern befand das Jobcenter für zu groß. Sie musste es verkaufen, bezog mit zwei noch im Haushalt lebenden Kindern eine Dreizimmerwohnung im Plattenbau. Als Erlös blieben ihr gerade 20.000 Euro, wie sie sagt.

Von dem Geld sollten wir gut zwei Jahre leben; wir mussten es wortwörtlich auf Sozialhilfeniveau aufessen.“ Dabei habe sie einst viel in die kleine Immobilie, einst von den Großeltern gebaut, investiert. „Das Amt hat damit auch die Zukunft meiner Kinder ruiniert“, meint sie.

Doch das ist nicht alles. Sie blättert in ihren Akten und zeigt vier Sanktionsbescheide, die sie innerhalb von drei Jahren bekommen hat. Dreimal wurde ihr die Leistung für drei Monate um zehn, einmal sogar um 60 Prozent gekürzt. Zwei Strafen hat das Sozialgericht inzwischen aufgehoben. Das Jobcenter musste nachzahlen. „Die anderen Verfahren laufen noch“, erklärte sie.

Worum es ging? Dreimal habe sie nicht zu Terminen erscheinen können. Die Gründe, ihren Minijob und einmal eine Krankheit, akzeptierte die Behörde nicht. Ein weiteres Mal hatte sie die ihr monatlich vorgeschriebenen fünf Bewerbungen zu spät eingereicht.

Sie dürfen nicht vergessen“, erinnerte sie,“es geht hier um das absolute Existenzminimum; Sie können ihre Rechnungen nicht bezahlen, ernähren sich von Toastbrot und Nudeln und müssen damit rechnen, dass der Strom abgedreht wird.“

Trotzdem ist Meiers größte Angst eine andere: „Ich sehe den gesellschaftlichen Zusammenhalt bröckeln.“ Immer öfter erlebe sie, wie Menschen ihre Wut etwa auf Flüchtlinge fokussierten. „Dabei haben die unter denselben Schikanen zu leiden und sind nicht schuld an der Politik“, so Meier.

Residenzpflicht für Ungehorsame

Welche Machtspielräume die Gesetze den Sachbearbeitern in Jobcentern eröffnen, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund. Dieser zufolge hat auch ein „schwieriger Erwerbsloser“ Anspruch darauf, seinen wohnortnahen Bereich für drei Wochen pro Jahr zu verlassen. Selbiges ist Hartz-IV-Beziehern ansonsten verboten. Wollen sie „verreisen“, müssen sie sich abmelden. Tun sie das nicht, kann das Jobcenter ihnen das Geld wegen unerlaubter Ortsabwesenheit sperren.

Im Fall des Klägers hatte das Amt den Antrag auf Ortsabwesenheit abgelehnt. Als der Familienvater dennoch wegfuhr, sperrte es die gesamte Leistung. Er habe in der Vergangenheit zu häufig mit Klagen und Anwälten gedroht, begründete das Jobcenter die Reaktion unter anderem. Als „sachfremd“ bezeichnete das Gericht das Vorgehen. Die Behörde dürfe einen Klienten nicht wegen seines Verhaltens in anderen Angelegenheiten sanktionieren und müsse nun das Geld nachzahlen.

Laut Daten der Arbeitsagentur erwägen aber nur etwa fünf Prozent der Hartz-IV-Bezieher, sich rechtlich gegen Bescheide zu wehren. Jene, die es tun, haben jedoch beste Chancen, zu gewinnen. Seit Jahren enden mehr als ein Drittel aller Widersprüche und fast die Hälfte der Klagen zugunsten der Betroffenen. Doch selbst, wenn das Geld am Ende erstattet wird: Es fehlt ihnen erst einmal, denn eine aufschiebende Wirkung wie in allen anderen Verwaltungsbereichen hat der Rechtsweg für Hartz-IV-Bezieher nicht.

Viele lehnen Sanktionen ab

„Hartz-IV-Sanktionen befördern Armut und Obdachlosigkeit, sie gehören abgeschafft“, findet Inge Hannemann. Nötig sei aber auch ein Umdenken in der Bevölkerung. Dass dies möglicherweise gerade passiert, besagen kürzlich veröffentlichte Daten der Meinungsforscher von Yougov. Danach sprachen sich 43 Prozent von gut 1.000 Befragten dafür aus, die existenzgefährdenden Disziplinarmaßnahmen abzuschaffen. Etwa genauso viele wollten sie beibehalten, der Rest enthielt sich. Ulrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband zeigte sich gegenüber dem Neuen Deutschland erfreut: „Der Gesetzgeber, der ohnehin weiß, dass Sanktionen nicht zu rechtfertigen, ja sogar schädlich sind, sollte endlich Konsequenzen ziehen“, verlangte er.

Zu erwarten ist das in nächster Zeit aber nicht. Obwohl die Erwerbslosigkeit ein ökonomisches Problem ist, die Zahl der Hartz-IV-Bezieher seit Jahren bei rund sechs Millionen stagniert und der Billiglohnsektor wächst, suchen vor allem Union und SPD die Schuld alleine den bei Betroffenen. Dies spiegelt sich unter anderem in „Faulheitsdebatten“ wie jüngst im Bundestag rund um die jüngsten Hartz-IV-Verschärfungen, in aktuellen Medienberichten von Bild, Focus und Co., wo wieder einmal abwertend von „unwilligen Stützeempfängern“ schwadroniert wird, oder in Hassposts der bayrischen CSU wieder, die Ende 2016 Betroffene als „Schmarotzer“ titulierte.

Gewaltfantasien verzweifelter Betroffener – immerhin waren zwischen 2005 und 2015 bereits 14,5 Millionen Bundesbürger auf Hartz IV angewiesen – gegen jene, die Schikanen durchsetzen, dürfte ein solches politisches Gebaren eher befördern. Die nächste Drohung, der nächste Anschlag lassen vermutlich nicht lange auf sich warten.

Quelle

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