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Feb 07

Ein Jahr Haft: Serbische Mutter (23) schlägt Baby an Wand tot | Schweiz

Die Staatsanwaltschaft warf der jungen Mutter vor, „eiskalt und berechnend“ zu sein. Foto: action press

Mit diesen Worten bat am Mittwoch eine junge Frau (23) vor Gericht in Luzern um Entschuldigung dafür, im Dezember 2015 ihre neugeborenen Zwillinge getötet zu haben.

Die Mutter hatte ein Baby gegen die Wand geschlagen und das zweite tot zur Welt gebracht. Urteil des Kriminalgerichts in der Schweizer Stadt: ein Jahr Haft, dazu noch 22 Monate auf Bewährung.

▶︎ Das Gericht begründete das milde Urteil damit, dass die damals 20-Jährige im Affekt gehandelt habe. Der Verteidiger hatte von einer Notlage gesprochen.

Der Kindsvater hatte von der jungen, in Serbien aufgewachsenen Frau eine Abtreibung verlangt, sie dann verlassen. Ihren Eltern erzählte sie nicht von der Schwangerschaft. Sex vor der Ehe sei in ihrer Familie tabu gewesen: „Ich wüsste nicht, was passiert wäre, wenn ich meinen Eltern gesagt hätte, dass ich schwanger bin“, sagte die Angeklagte laut dem Luzerner Onlinemagazin „zentralplus“. „Mein Vater war schon vor der Schwangerschaft gewalttätig.“

Während sie noch hoffte, ihr Freund würde eines Tages zurückkommen, setzten im siebten Monat die Wehen ein.

Die junge Frau ließ sich Badewasser ein, entband das erste Kind allein, sah sich dazu YouTube-Videos an, weil sie keine Ahnung hatte, was man bei einer Geburt beachten muss. Sie band die Nabelschnur mit einem Faden ab, holte von ihrer Mutter den Kellerschlüssel, ging mit ihrem unter den Kleidern versteckten Neugeborenen hinunter.

Im Keller schlug sie den Jungen der Zeitung „Blick“ zufolge zweimal gegen eine Wand, warf ihn dann fest auf den Boden. Das Baby erlitt mehrfache Schädelbrüche und ein massives Schädel-Hirn-Trauma.

Die Babyleiche versteckte sie im Inneren eines großen, rosafarbenen Teddybären. Mehrere Stunden später kam das zweite Kind. Es starb noch im Mutterleib, kurz vor der Geburt.

Laut Rechtsmedizin könnte es noch leben, wenn die junge Frau rechtzeitig ins Krankenhaus gefahren wäre. In der Anklage war daher von „Tötung durch Unterlassung“ die Rede.

Der Staatsanwalt sagte laut „Blick“ vor Gericht: „Zwei unschuldige Säuglinge mussten sterben, weil die Angeklagte die Angelegenheit auf ihre Weise erledigte.“

▶︎ Er warf der 23-Jährigen vor, sich bloß naiv zu geben. In Wahrheit sei sie „eiskalt und berechnend“, das sehe man auch daran, wie sie sich auf ihren Social-Media-Kanälen präsentiere. Mehrmals habe sie die Behörden angelogen, sei mit hoher krimineller Energie vorgegangen:

Er forderte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Die Richterin folgte mit ihrem Urteil jedoch eher der Einschätzung der Verteidigung.

Der Anwalt der Angeklagten hatte gesagt, er zweifle nicht daran, dass sie sich auf die Kinder gefreut habe – als dann aber die Babys wirklich kamen, habe die Angst vor der Reaktion ihrer Eltern sie überwältigt.

Quelle: BILD

Quelle: Zentralplus

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