«

»

Apr 21

Elfjährige in Unterführung bedrängt: 63-Jähriger vor Gericht

Eine Elfjährige wird auf dem Weg zum Turnen in der Unterführung zwischen Friedberg und Fauerbach von einem 63-Jährigen auf Hand und Wange geküsst. Sie sagt, der Mann habe ihr auch einen Zungenkuss aufdrücken wollen. (Archivfoto: chh)

Eine Elfjährige läuft durch die Unterführung von Fauerbach nach Friedberg. Dort trifft sie auf einen 63-Jährigen, der ihr ungefragt auf Hand und Wange küsst. Und er wollte mehr.

Sein Bart ist lang, die Finger sind gelb, die Nägel dick. Der Mann riecht nach Rauch, sieht wie ein Obdachloser aus. Der 63-Jährige kann kaum an sich halten, als Zeugen vor dem Friedberger Amtsgericht am Donnerstag gegen ihn aussagen. Lediglich als das inzwischen zwölf Jahre alte Mädchen zu Wort kommt, das er vor rund einem Jahr in der Unterführung zwischen Friedberg und Fauerbach getroffen hat, reißt er sich zusammen.

Dem Arbeitslosen wird vorgeworfen, am 31. März 2017 die damals Elfjährige auf Hand und Wange geküsst zu haben. Als die Friedbergerin ihn angeschrien habe, hielt er sie laut Anklage fest und kündigte an, ihr einen Zungenkuss geben zu wollen. Sie habe sich losreißen und wegrennen können.

Angeblich als Major im Kongo tätig

Den Kuss auf Wange und Hand räumte der Mann ein. Zu den weiteren Vorwürfen schwieg er. Schnell stellte sich Zuhörern die Frage, wie es um den geistigen Zustand des Angeklagten steht. Statt dem Gericht zu erklären, wo und wovon er lebt, berichtete er, früher als Major in einer Botschaft im Kongo gearbeitet zu haben. Seine Frau und seine Kinder seien tot, sagte er und machte dabei mit dem Finger ein Zeichen, das wohl soviel heißen sollte wie: Kehle durchgeschnitten. Obwohl das Gericht nicht ansatzweise danach gefragt hatte, erfuhr es noch, dass der Bruder des in Reichelsheim lebenden Mannes einen Schädelbasisbruch erlitten habe.

Die heute Zwölfjährige sagte als Zeugin aus. Der Weg im Tunnel sei schmal. Der Angeklagte sei ihr entgegengekommen, habe signalisiert, sie vorbeizulassen. »Ich habe mich bedankt, dann hielt er mich fest.« Es sei zu den Küssen gekommen. »Ich schrie laut ›Nein‹. Er hielt meine Hand fest, streckte seine Zunge ganz weit raus.« Sie sei weggerannt, habe ihren Bruder angerufen. »Ich wollte ihr nichts Böses, will wegen so was nicht in den Knast«, kommentierte der Angeklagte die Aussage.

 

Nach dem Vorfall hatte sie einige Wochen lang Angst, alleine rauszugehen

Bruder des Opfers über seine Schwester

 

Der 23-jährige Bruder des Mädchens schilderte, wie seine Schwester »mit total verheulter Stimme« bei ihm angerufen habe. Er sei direkt zur Unterführung. »Sie sprang ins Auto.« Er habe den Wagen gestartet, sei kurz darauf am Angeklagten vorbeigefahren und habe die Polizei alarmiert. »Nach dem Vorfall hatte sie einige Wochen lang Angst, alleine rauszugehen«, schilderte der große Bruder dem Gericht die Auswirkungen des Vorfalls auf seine Schwester. Ein Polizist sagte aus, der Angeklagte habe 1,8 Promille gehabt. Er habe seinen Namen nicht nennen wollen. »Seine Fingerabdrücke waren bereits im System, es war leicht, seine Identität festzustellen.« Der Mann habe behauptet, das Mädchen sei mit dem Wangenkuss einverstanden gewesen. »Er äußerte unentwegt unappetitliche Dinge« sexueller Natur, zu denen es nicht gekommen sei, die das Mädchen aber laut Aussage des Angeklagten gewollt habe, sagte der Polizist. Aufgrund der Annahme, dass von dem Mann eine Gefahr ausgehe, habe man ihn eingewiesen.

60 Zigaretten täglich

Die Ärzte in der Psychiatrie sahen das anders, ließen den Mann tags darauf gehen, berichtete Richterin Franzke und verlas den entsprechenden Bericht der Mediziner. Ihnen hatte der Angeklagte erzählt, er habe sich darüber gefreut, dass die Sonne geschienen und das Mädchen gelacht habe, dass er ihr habe einen Kuss geben wollen. Das sei einvernehmlich gewesen. Er verteile öfter Handküsse, was ja nicht verboten sei. Er trinke täglich bis zu drei Flaschen Bier, etwas Rum und rauche 60 Zigaretten.

Die Richterin verlas das Vorstrafenregister des Mannes. Beleidigung, Körperverletzung, und mehr ist darin aufgeführt. Außerdem eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung. 2008 küsste der Mann in Bad Nauheim eine Frau erst ungefragt auf den Kopf, versuchte ihr dann einen Zungenkuss aufzuzwängen.

Nach einer Prozesspause regte Staatsanwältin Nikola Barho an, ein Sachverständiger solle klären, wie es um die Schuldfähigkeit des Angeklagten bestellt sei. Gericht und Verteidigung stimmten dem Vorschlag zu. Konkret heißt das, es soll geklärt werden, ob der Mann im Falle einer Verurteilung besser in der Psychiatrie als im Gefängnis aufgehoben wäre.

Zwischenruf

Unbefriedigend

Das Verfahren sollte längst abgeurteilt sein. Ursprünglich war geplant, dass der Prozess im Februar beginnt. Der Angeklagte erschien damals nicht. Nun wurde er auf Anordnung des Gerichts von der Polizei vorgeführt. Trotz Verhandlung fiel kein Urteil. Erst soll ein Fachmann sich zum Geisteszustand des Mannes äußern. Das ist richtig und wichtig. Bis das Gutachten vorliegt, werden Wochen, vielleicht Monate ins Land gehen. Dann wird entschieden, ob erneut am Amtsgericht, oder gar am Landgericht verhandelt wird. Die junge Friedbergerin wird ein drittes Mal eine Zeugenladung erhalten, mit dem Erlebten wieder nicht abschließen können. Und: Bis es soweit ist, wird der Angeklagte sein Leben weiterleben – ob von ihm eine Gefahr ausgeht, oder nicht.          L. Conrad

Quelle: Wetterauer Zeitung

Schreibe einen Kommentar

Close