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Mrz 14

Flüchtling aus Sachsen nach blutigem Rentner-Mord angeklagt

In dem Haus in Wittenburg geschah die Bluttat. Die Polizei hat es nach der Tat abgesperrt, außerdem wurde von Unbekannten ein Grablicht aufgestellt.

Schwerin/Wittenburg – Der gewaltsame Tod des 85-jährigen Dietrich P. hatte im November vorigen Jahres Erschütterung weit über die Grenzen der westmecklenburgischen Kleinstadt Wittenburg hinaus ausgelöst.

Rund vier Monate nach dem gewaltsamen Tod des Rentners in Wittenburg hat die Staatsanwaltschaft Schwerin Anklage wegen des Verdachts des heimtückischen Mordes erhoben.

Der beschuldigte Mann aus Afghanistan soll Dietrich P. am 17. November 2018 in dessen Einfamilienhaus die Kehle durchschnitten haben, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte (TAG24 berichtete).

Indizien und frühere Aussagen des Angeklagten ließen auf ein persönliches Motiv schließen.

Anhaltspunkte für eine politisch oder religiös motivierte Tat hätten sich im Zuge der Ermittlungen nicht ergeben.

Der Prozess findet am Landgericht in Schwerin statt. Einen Termin für den Auftakt gibt es noch nicht.

Doch muss die Verhandlung zur Wahrung der sechsmonatigen Frist spätestens Mitte Mai beginnen.

Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft. Zum Tatvorwurf habe er sich weder gegenüber der Schweriner Mordkommission noch gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert, hieß es weiter.

Der leere Saal im Landgericht Schwerin wird sich bald mit den Prozessbeteiligten füllen.
Der leere Saal im Landgericht Schwerin wird sich bald mit den Prozessbeteiligten füllen.

Ein Haushaltshelfer, der ebenfalls im Haus wohnte, soll die Tat über die Kamera eines Babyfons beobachtet haben.Der abgelehnte Asylbewerber war den Ermittlungen zufolge von der in der Flüchtlingshilfe im Raum Zwickau in Sachsen tätigen Tochter des Opfers für Hilfsarbeiten am Haus nach Wittenburg geschickt worden (TAG24 berichtete). Er war am Vorabend der Tat dort eingetroffen.

Der junge Mann soll schon im Sommer 2018 kurzzeitig zur Pflege des alten Herrn eingesetzt gewesen sein.

Nach der Tat war er geflüchtet, von der Polizei dann aber an der A24 nahe dem schleswig-holsteinischen Geesthacht gefasst worden.

Am Alter des Angeklagten, das laut Personaldokument bei 20 Jahren lag, hatte es erhebliche Zweifel gegeben. Bei seinem Asylverfahren am Verwaltungsgericht Chemnitz hatte er den Ermittlungen zufolge selbst sein Alter mit 24 Jahren angegeben.

Eine Altersfeststellung durch einen Gutachter in der Untersuchungshaft ergab laut Staatsanwaltschaft, dass er „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ über 21 Jahre alt ist. Damit wäre eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht nicht mehr möglich.

Auf Mord steht nach Erwachsenenstrafrecht lebenslange Haft, das Jugendstrafrecht sieht in der Regel bis zu zehn Jahre Haft vor.

Fotos: dpa/Axel Heimken, dpa/Jens Büttner

Quelle: tag24

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