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Apr 15

Flüchtlinge: Stamp schließt Abschiebungen nach Syrien aus

Immer mehr Syrer informieren sich über geförderte Rückkehr. Das liegt auch an der gescheiterten Familienzusammenführung, sagt der Flüchtlingsrat.

Trotz einer veränderten Sicherheitseinschätzung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Syrien schließt Landesflüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) Abschiebungen in das Bürgerkriegsland vorerst aus.

Wie unsere Redaktion berichtete, erhalten Flüchtlinge aus Syrien in jüngster Zeit vermehrt weder einen Flüchtlingsstatus noch eingeschränkten („subsidiären“) Schutz, weil es in bestimmten Landesteilen keine bewaffneten Konflikte mehr gebe, so die Einschätzung des BAMF.

Für den NRW-Flüchtlingsminister gilt eine andere Einschätzung. Er findet deutliche Worte: „Nach dem letzten Bericht des Auswärtigen Amtes ist die Lage in Syrien weiterhin so katastrophal, dass bis auf weiteres keinerlei Abschiebungen nach Syrien möglich sind“, so Stamp gegenüber unserer Redaktion.

Das BAMF verzichtet derzeit lediglich wegen der desolaten wirtschaftlichen Lage in Syrien aus humanitären Gründen auf Abschiebungen.

Zugleich informieren sich immer mehr Syrer in staatlich geförderten Beratungsstellen in NRW über Möglichkeiten zu einer staatlich geförderten Rückkehr in ihr Heimatland.

Das Landesflüchtlingsministerium registriert unter den Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen generell einen erhöhten Rückkehrberatungsbedarf. Nach Angaben des Ministeriums haben sich in den entsprechenden Beratungsstellen im vergangenen Jahr 5300 Flüchtlinge über eine staatlich geförderte Rückkehr in ihre Heimatländer informiert. Im Vorjahr waren es 4619.

Bis zu 1200 Euro Rückkehr-Hilfe pro Person

Besonders häufig suchten demnach im vergangenen Jahr Flüchtlinge aus dem Irak, aus Albanien und aus Syrien die Rückkehrberatungsstellen auf. Der Anteil der Syrer stieg von 4,54 Prozent im Jahr 2017 auf 6,54 Prozent im vergangenen Jahr.

Seit 2018 gibt es in NRW in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt mindestens eine staatlich geförderte Rückkehrberatungsstelle. Flüchtlinge, die sich freiwillig zur Rückkehr in ihr Heimatland entscheiden, können je nach Herkunftsland pro Person bis zu 1200 Euro bekommen, dazu bis zu 2000 Euro für die medizinische Versorgung vor Ort. Zudem wird für sie die Rückreise organisiert, die Reisekosten werden ihnen erstattet.

„Familiennachzug funktioniert nicht“

Der Flüchtlingsrat NRW führt den erhöhten Rückkehrberatungsbedarf vor allem auf einen erhöhten Ausreise- und Abschiebedruck zurück. Häufig würden Ausländerbehörden schon vor der Anhörung von Flüchtlingen für eine geförderte Rückreise werben, berichtet Geschäftsführerin Birgit Naujoks.

„Außerdem funktioniert der Familiennachzug nicht, deswegen kommen manche Menschen auf die Idee, das Land zu verlassen.“ Die Rückkehr werde somit zu einer unfreiwilligen Entscheidung, kritisiert Naujoks.

Im vergangenen Jahr wurden 4815 der insgesamt 7082 Ausreisen aus NRW staatlich gefördert. Bundesweit reisten im vergangenen Jahr 15.962 über die staatlich geförderten Rückreiseprogramme aus. Allerdings sind die Zahlen im Vergleich zu 2017 deutlich gesunken.

So nutzten 2017 in NRW insgesamt 11.355 Flüchtlinge die staatlich geförderten Rückreiseprogramme, bundesweit waren es 29.522. Für Länder wie Syrien, Libyen oder den Jemen gelten die Rückkehrprogramme aufgrund der dortigen Sicherheitslage nicht.

In den ersten beiden Monaten dieses Jahres sind laut Flüchtlingsministerium bislang 632 Menschen staatlich gefördert in ihr Heimatland zurückgekehrt. Bleibt es dabei, würden die Zahlen auch in diesem Jahr weiter sinken.

Quelle: WAZ

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