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Feb 15

Foto mit abgetrenntem Kopf – Urteil gegen Syrer aus Saarbrücken

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Kassim A. soll am 13. Februar 2020 wegen eines Kriegsverbrechens verurteilt werden. Foto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk

In dem Prozess gegen einen 34-jährigen Syrer, der mit dem abgetrennten Kopf eines Kriegsgegners posiert haben soll, will das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz voraussichtlich am 13. Februar ein Urteil verkünden.

Der Flüchtling Kassim A. habe in dem Prozess den Vorwurf, in seiner Heimat mit dem Kopf eines Bürgerkriegsgegners für einen Fotografen posiert zu haben, nach anfänglichem Schweigen gestanden, sagte OLG-Sprecherin Petra Zimmermann am heutigen Donnerstag (6. Februar 2020). Die Anklage sieht darin ein Kriegsverbrechen.

Angeklagter bereits in Haft im Saarland

In anderer Sache hatte das Amtsgericht Saarbrücken den 34-Jährigen seinem Verteidiger zufolge im November 2018 unter anderem wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Er kam im Saarland in Haft. Die zweieinhalbjährige Strafe wird in den Strafrahmen des aktuellen Prozesses mit einbezogen.

Dreijährige Freiheitsstrafe gefordert

Laut Zimmermann habe die Verteidigung in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz habe auf drei Jahre und neun Monate Haft plädiert. Die Forderungen entsprächen genau dem unteren und oberen Ende eines Strafrahmens, auf dem sich die Prozessbeteiligten zuvor in einem Verständigungsgespräch für den Fall eines Geständnisses geeinigt hatten.

Flüchtling posierte mit Kopf eines Soldaten

Der 34-Jährige soll sich der Anklage zufolge einst dem bewaffneten Widerstand gegen die syrische Regierung angeschlossen haben. Dort habe er mit dem Kopf eines Soldaten „in einer den Getöteten verhöhnenden und in seiner Totenehre herabwürdigenden Weise“ posiert. Ihm werde nicht vorgeworfen, den Kopf selbst abgetrennt zu haben.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur

 Quelle: SOL.

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