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Okt 05

Haftreduktion und Kuscheljustiz: Zehn Jahre Haft für Siegaue-Vergewaltiger

Der Vergewaltiger einer jungen Camperin aus Freiburg ist zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht reduzierte damit ein erstes Urteil.

Das Bonner Landgericht hat am Freitag das Strafmaß für den 32 Jahre alten Angeklagten verkündet. Zehn Jahre muss er ins Gefängnis – und somit etwas kürzer, als in erster Instanz geurteilt worden war. Das Gericht hielt dem Mann zugute, dass er in Deutschland zum ersten Mal straffällig geworden war.

Eine andere Kammer des Gerichts hatte den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana für die Tat bereits zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil jedoch teilweise auf: Zwar bestehe an der Schuld des Mannes kein Zweifel, wohl aber an seiner Schuldfähigkeit.

Gutachten von forensischer Psychiaterin

Also beauftragte das Landgericht für den Revisionsprozess eine neue Gutachterin. Die renommierte forensische Psychiaterin Nahlah Saimeh, die auch die Angeklagten im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter begutachtet hatte, kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Nichts spreche dafür, dass der 32-Jährige vermindert schuldfähig ist. Deshalb sei es aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern auch nicht notwendig, das bisherige Strafmaß zu mildern.

Sie forderten in ihren Plädoyers, den Angeklagten erneut zu elfeinhalb Jahren Haft zu verurteilen. Ein Gerichtssprecher betonte, dass es nicht automatisch so kommen müsse: „Die Kammer ist frei in ihrer Entscheidung und muss die Strafe völlig neu festsetzen.“

Opfer leiden unter Angstzuständen und Panikattacken

Der Ghanaer hatte im April 2017 ein junges Paar aus Süddeutschland überfallen, das in der Siegaue bei Bonn zeltete. Nachts schlitzte er das Zelt mit einer Astsäge auf und forderte zunächst Geld. Dann zwang er die Studentin nach draußen und verging sich an ihr.

Einige Tage später wurde der Mann festgenommen, DNA-Spuren überführten ihn eindeutig als Täter. Zu Beginn des Revisionsprozesses hatte der Richter persönliche Erklärungen der beiden Opfer verlesen. Darin berichteten sie von Angstzuständen und Panikattacken seit der Tat.

Kein Plädoyer der Verteidigung

„Meine Leichtigkeit war verschwunden“, schilderte die Studentin. „Ich fühlte mich wie eine alte ausgelaugte Frau.“ Der Angeklagte hielt sich im Gegensatz zum ersten Prozess dieses Mal weitgehend mit voreiligen Äußerungen zurück.

Der Angeklagte bestritt die Tat bis zum Schluss. Sein Verteidiger hatte im Plädoyer darauf verzichtet, sich auf eine konkretes Strafmaß festzulegen.

Quelle: SWR

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