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Aug 14

Hamburg – 14-Jährige vergewaltigt: „Justiz muss härter durchgreifen“

Der 30-Jährige, der in Hamburg eine 14-Jährige vergewaltigt haben soll, sitzt in Untersuchungshaft. Der stark alkoholisierte Afghane hatte das Mädchen am Hauptbahnhof angesprochen und war ihr gefolgt. Quelle: WELT

Ein 30-Jähriger soll in Hamburg ein Mädchen vergewaltigt haben. Kurz nach der Tat wird bekannt, dass er eigentlich abgeschoben werden sollte. Nun wird auch klar, warum, und Politiker beziehen Stellung.

Die Vergewaltigung einer 14-Jährigen in der Hamburger Innenstadt hat eine neue Diskussion über den Umgang mit ausländischen Straftätern entfacht. CDU-Bundestagsabgeordnete forderten härtere Strafen, die Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion dagegen eine schnellere Abschiebung zum Schutz der Bevölkerung. Grünen-Politiker Konstantin von Notz warnte vor Stimmungsmache gegen Ausländer. Unter dringendem Tatverdacht steht ein 30-jähriger Afghane. Er soll die 14-Jährige am Samstagmorgen in einem Hauseingang an der Mönckebergstraße vergewaltigt haben.

Nach der Tat verfolgte der stark alkoholisierte Mann das Mädchen laut Polizei weiter in die U-Bahn. An der Station Hoheluftbrücke stieg die 14-Jährige aus und bat an einer nahe gelegenen Tankstelle um Hilfe. Dort konnte die Polizei den Verdächtigen festnehmen. Es kam in Haft.

Trunkenheit, Leistungserschleichung und Körperverletzung

Wie die Hamburger Ausländerbehörde bestätigte, handelt es sich bei dem Mann um einen abgelehnten Asylbewerber. Er sei im April 2011 in die Hansestadt gekommen und nach Mecklenburg-Vorpommern umverteilt worden. Sein Asylantrag sei dort abgelehnt worden. Dann habe er eine Hamburgerin geheiratet und erhielt deswegen ab Mai 2012 eine Aufenthaltserlaubnis. Noch im selben Jahr beging er erste Straftaten.

Nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft wurde er im Dezember 2012 wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. 2013 folgten zwei weitere Verurteilungen wegen Diebstahls und Beleidigung. 2014 wurde die Ehe geschieden und die Aufenthaltserlaubnis nachträglich auf Juli 2013 befristet, wie ein Behördensprecher erklärte. Seitdem werde er in Deutschland nur noch geduldet.

Im Jahr 2015 folgten zwei weitere Verurteilungen wegen Leistungserschleichung und Trunkenheit im Verkehr, 2016 zwei Geldstrafen wegen Beleidigung und Bedrohung. Eine erste Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung erhielt er wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Er hatte einen Mann mit einem Wetzstahl verletzt und in entwürdigender Weise fotografiert.

Nach der Verurteilung begeht er nach Darstellung der Staatsanwaltschaft eine neue Gewalttat: Er bedroht einen Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft am S-Bahnhof Billwerder-Moorfleet mit einem Springmesser und versucht ihn auszurauben. Der Mann flüchtet in Panik über die Gleise und rennt in ein Kleingartengelände, wobei er mit dem Kopf gegen einen Baum stößt. Wegen Diebstahls mit Waffen und versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilt ihn das Landgericht im März 2017 zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Das Urteil wird nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hebt es im Juli 2017 auf. Zu einer Neuverhandlung kam es bislang nicht. Rechtskräftig wird er in diesem Jahr wegen einer Leistungserschleichung verurteilt.

Die Ausländerbehörde wollte den Afghanen abschieben. Doch die Staatsanwaltschaft verweigerte die Zustimmung dazu. Das Strafverfolgungsinteresse habe Vorrang gehabt, sagte Sprecher Carsten Rinio.

Abschieben oder bestrafen?

Auch die CDU ist sich offenbar nicht einig, ob die Abschiebung oder die Bestrafung Vorrang haben soll. „Wenn die Bürger bis zum Gerichtsverfahren nicht effektiv geschützt werden können und mutmaßliche Täter aufgrund der Überlastung der Hamburger Justiz monatelang auf freiem Fuß sind, muss eine sofortige Abschiebung erfolgen“, erklärte der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Dennis Gladiator. Justizsenator Till Steffen (Grüne) müsse der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Vorgabe machen.

Der Hamburger Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries (CDU) sagte der „Bild“-Zeitung dagegen: „Wir brauchen Gerichte, die bei Mehrfachstraftätern auch Freiheitsstrafen verhängen, sonst verliert der Rechtsstaat seine Glaubwürdigkeit.“ Der Innen- und Rechtspolitiker im Bundestag, Patrick Sensburg (CDU), sagte der „Bild“: „Bei Wiederholungstätern wie im Fall Mansor S., die hier Asylverfahren durchlaufen oder deren Antrag bereits abgelehnt worden ist, muss die Justiz härter und nicht milder durchgreifen.“

Innen- und Rechtsexperte der Grünen im Bundestag, von Notz, meinte: „Die Justiz muss diesen Fall sauber aufarbeiten. Aber Einzelfälle wie dieser dürfen nicht zur Stimmungsmache gegen Schutzsuchende und Ausländer missbraucht werden.“ Die Hamburger AfD meinte: „Der Staat versagt auf ganzer Linie. Das Abschieben krimineller Straftäter schützt die einheimische Bevölkerung. Wann verstehen linksgrüne Politiker das endlich“, so der innenpolitische Sprecher der AfD, Dirk Nockemann.

Quelle: welt

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