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Sep 22

Innenminister Wöller will Asylbewerber bei unklarer Identität inhaftieren

Roland Wöller (CDU), Innenminister von Sachsen. Foto: Monika Skolimowska

Die neue Abschiebehaftanstalt in Dresden könnte dafür genutzt werden. Zuvor braucht Sachsen aber Unterstützung vom Bund.

Dresden. Der sächsische Innenminister Roland Wöller (CDU) will Asylbewerber inhaftieren können, falls es Zweifel bei ihrer Identität und Staatsangehörigkeit gibt. Sie sollen für den Zeitraum der Überprüfung festgehalten werden. „Wir brauchen dieses Mittel, um konsequent und effektiv gegen Täuschung beim Asylverfahren vorgehen zu können“, sagte er der „Freien Presse“. „Der Bund darf die Länder hier nicht alleinlassen.“ Er fordert die Bundesregierung auf, die entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen.

Wöllers Ministerium verweist darauf, dass die Europäische Aufnahmerichtlinie bereits jetzt eine derartige Regelung vorsehe. Allerdings wurde diese Möglichkeit bislang nicht vom Bund in deutsches Recht umgesetzt. Das sächsische Innenressort hält eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes aber für notwendig. Es argumentiert, dass sich viele Rückführungen aufgrund der aufwendigen Identifizierungsverfahren verzögerten. Auch tauchten immer wieder Personen während des Verfahrens unter. Durch die Inhaftierung, so die Logik, könnte man das Untertauchen verhindern.

Der Innenminister nimmt bei seinen Forderungen konkret Bezug auf den tödlichen Messerangriff in Chemnitz. Der 22 Jahre alte mutmaßliche Iraker, der bis Dienstag unter dringendem Tatverdacht stand, hatte bei seinem Asylantrag gefälschte Personaldokumente vorgelegt. Eine Untersuchung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ergab, dass die Dokumente „Totalfälschungen“ gewesen seien. Zudem soll er mehrere Identitäten angenommen haben. Auch der derzeit noch flüchtige Tatverdächtige hat neben seiner offiziell bekannten Identität in sozialen Netzwerken anderen Namen verwendet.
Wöller appelliert darum an die Bundesregierung, den Ländern mehr Kompetenzen zu geben: „Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern sind wichtig, um geltendes Recht umzusetzen. Die Vollzugsbehörden der Länder benötigen dabei allerdings umfangreichere Befugnisse, die ihnen der Gesetzgeber im Bund derzeit noch verwehrt.“ Der Freistaat verlangt seit längerem, dass der Bund die Überstellungen von Asylbewerbern übernimmt, die in einem anderen EU-Staat bereits Asyl beantragt haben. Derzeit überlegt die Landesregierung, wie sie den Bund zur geforderten Gesetzesänderung bewegen kann. Unter anderem wird über eine Bundesratsinitiative nachgedacht.

Die Kapazitäten, um Asylbewerber während der Identitätsprüfung in Gewahrsam zu nehmen, gibt es laut Innenministerium im Freistaat. Man verweist auf die geplante Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamsanstalt, die mittlerweile den Probebetrieb aufgenommen hat. Sie könnte auch anderweitig genutzt werden.

Seit Montag wird in der Dresdner Einrichtung gearbeitet. Personen sind noch nicht untergebracht. Mit dem offiziellen Start sei in den kommenden Wochen zu rechnen, hieß es. Der Freistaat hält dort
54 Plätze vor – 16 davon für Familien. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Einrichtung bereits im Frühjahr öffnen sollte. Das hatte sich aber durch Probleme bei den Bauarbeiten verzögert.

Quelle: Freiepresse

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