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Dez 22

Islamisierung: Koblenz verbietet Burkinis in Schwimmbädern „aus hygienischen Gründen“

In Koblenzer Schwimmbädern sind künftig Burkinis verboten. Das hat der Stadtrat entschieden. Begründung: Man könne nicht sehen, ob die Trägerin offene Wunden oder ansteckenden Hautausschlag habe.

CDU und Freie Wähler hatten in der Sitzung am Freitagabend den entsprechenden Antrag eingebracht. Ein Sprecher der Freien Wähler begründete, mit offenen Wunden dürfe man allerdings nicht ins Wasser. Der Antrag wurde lange diskutiert und schließlich mit einer knappen Mehrheit mit Stimmen von CDU, Freien Wählern und AfD beschlossen.

Spiegel: „Lächerlich und widersinnig“

Badeanzüge, lange Badeshorts und sogar Neoprenanzüge bleiben dagegen weiter ausdrücklich erlaubt. Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) nennt den Beschluss auch deshalb „völlig lächerlich und widersinnig.“

Schaufensterpuppe im Burkini: Badebekleidung für muslimische und jüdische Frauen, die bis auf Gesicht, Hände und Füße den ganzen Körper bedeckt. picture-alliance / dpa

Zudem sei der Beschluss völlig kontraproduktiv für die Integrationsbemühungen, „weil er im Grunde den populistischen Diskussionen auf den Leim geht und letzlich ein ideologiebasierter Beschluss ist, der Frauen ausgrenzt und der uns überhaupt nicht weiterbringen wird.“

Der Kreisvorsitzende und zugleich stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Koblenzer Stadtrat, Stephan Wefelscheid, teilt die laut gewordene Kritik an dem Burkiniverbot nicht. Er bleibt bei der Argumentation, Burkinis seien aus hygienischen Gründen zu verbieten. Damit geht er auch nicht auf die Kritik ein, der AfD nachzulaufen und mit Blick auf die Kommunalwahl nächstes Jahr Stimmen fangen zu wollen.

Zentralrat der Muslime übt Kritik

Kritik gab es auch vom Zentralrat der Muslime in Rheinland-Pfalz. Öffentliche Güter und Serviceleistungen sollten allen Bürgern offenstehen, „eben auch solchen Frauen“, sagte die Vorsitzende Malika Laabdallaoui dem SWR. Stadträte sollten die Interessen aller Bürger vertreten und damit auch die Interessen von Minderheiten „und nicht machtpolitische Gruppierungen anfüttern“.

Voerordnung in Stein gemeißelt

Die Bäderverordnung ist ein Verwaltungsakt – wie jeder Bußgeldbescheid oder eine Baugenehmigung auch. Das heißt: Die Entscheidung kann angefochten werden, allerdings nur von Betroffenen, also von Muslima. Nach SWR-Recherchen gehen alle Beteiligten davon aus, dass die Verordnung vor Gericht kommt.

Ausnahme schon jetzt da

Eine Ausnahme der neuen Bäderverordnung gibt es jetzt schon: Im Zusammenhang mit dem Schulschwimmen gibt es ein recht frisches Urteil aus diesem Jahr. Die besagt: Schulschwimmen ist eine Pflichtveranstaltung und da muss der Burkini für junge Muslima erlaubt sein.

 

 

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