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Jul 08

Jugendstrafe: Afrikaner erhält nur zehn Jahre Haft für Mord an 17-Jähriger

Im Dezember des vergangenen Jahres wurde die 17-Jährige tot in einer Obdachlosenunterkunft in Sankt Augustin gefunden. (Foto: dpa)

  • Ein heute 18 Jahre alter Mann ist wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung einer 17-Jährigen zur Jugend-Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden.

  • Die Frau war im Zimmer des Mannes in einer Obdachlosenunterkunft in Sankt Augustin bei Bonn tot aufgefunden worden.

Der Mordprozess gegen Brian S. begann im vergangenen Mai mit einer Überraschung: Der junge Mann hatte sich noch vor der Anklageverlesung an den Richter gewandt und gesagt, dass sein Geburtsdatum falsch sei. Er sei nicht 19, sondern 17 Jahre alt.

Was nach einer Ausrede klang, entpuppte sich als Familiengeheimnis mit weitreichenden Folgen für den Prozess und die Strafzumessung: Denn Brian S. erfuhr erst im Ermittlungsverfahren, dass die Frau, von der er Zeit seines Lebens dachte, es handele sich um seine Schwester, in Wahrheit seine Mutter war.

Sie habe als 13-Jährige ihren Sohn in einer Lehmhütte in Kenia bekommen, sagte die echte Mutter im Zeugenstand. Ein DNA-Gutachten bestätigte das Verwandtschaftsverhältnis. Die Großmutter hatte Brian S. in Deutschland als Sohn ausgegeben. Auch deren Ehemann, ein Deutscher, hatte die Wahrheit erst erfahren, als sein vermeintlicher Stiefsohn – jetzt Stiefenkel – im Dezember 2018 wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft kam.

Leiche wurde in Obdachlosenunterkunft gefunden

Im Zimmer, das der junge Deutsch-Kenianer in einer Obdachlosenunterkunft in Sankt Augustin bei Bonn bewohnt hatte, war die Leiche der 17-jährigen Elma C. gefunden worden. Ihre Familie hatte sie zwei Tage zuvor als vermisst gemeldet, die Polizei hatte eine großangelegte Suchaktion durchgeführt.

An einem Weiher in der Nähe der Unterkunft waren die Handtasche und Kleidung des Mädchens gefunden worden. Polizeiexperten hatten Telefonate und soziale Medien ausgewertet und waren so auf Brian S. gestoßen. Als die Beamten im Wohnheim eintrafen, in dem Obdachlose und Flüchtlinge in verschiedenen Häusern wohnen, soll Brian S. die Ermittler selbst zu dem toten Mädchen geführt haben.

Weil es in ersten Meldungen geheißen hatte, Elma C. sei „tot in einem Flüchtlingsheim“ gefunden worden, hatte es in den sozialen Medien empörte Äußerungen und Hasskommentare über Flüchtlinge und die deutsche Flüchtlingspolitik gegeben. Die Polizei stellte daraufhin klar, dass Brian S. „seit Kindesbeinen“ in Deutschland lebe und kein Flüchtling sei.

Details der Nacht bleiben ungeklärt

Was zwischen Brian S. und Elma C. in der Nacht auf den 1. Dezember 2018 genau passierte, konnte aber auch der Prozess, der aus Jugendschutzgründen seit dem zweiten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, nicht klären. Brian S., dem das Gericht nicht nachweisen konnte, zum Tatzeitpunkt nicht 17 gewesen zu sein, schwieg zu den Vorwürfen. In polizeilichen Vernehmungen hatte er zugegeben, gewalttätig gegenüber Elma C. geworden zu sein.

Kennengelernt hatten sich Brian S. und Elma C. an einem Freitagabend in Bonn, sie zogen mit Freunden durch ein paar Kneipen, die 17-Jährige verpasste ihren letzten Bus nach Hause und nahm das Angebot an, bei Brian S. zu übernachten. Im Zimmer 4 des Hauses 27a soll Brian S. das Mädchen dann zweimal vergewaltigt haben. Sie soll ihm mit der Polizei gedroht haben, aus Angst vor einer Anzeige soll Brian S. Elma C. gewürgt und erstickt haben. Das Bonner Jugendschwurgericht hat den heute 18-Jährigen nun wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung zur Jugend-Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt.

Quelle: Süddeutsche

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