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Mai 10

Kabinett billigt Seehofers Pläne für Familiennachzug

Demonstration für Familiennachzug in Berlin im Januar: Asylverbände üben scharfe Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Quelle: snapshot/imago)

Von August an will die Bundesregierung den Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus wieder aufnehmen. Asylverbände kritisieren den Gesetzentwurf.

Nach langem Streit zwischen den Koalitionsparteien hat das Bundeskabinett die Neuregelung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus beschlossen. Das verlautet aus Regierungskreisen. Die Kabinettsvorlage von Innenminister Horst Seehofer (CSU) schreibt eine Obergrenze von monatlich 1.000 Angehörigen von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten fest.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, den seit 2016 ausgesetzten Familiennachzug von Anfang August an wieder in stark eingeschränktem Umfang zuzulassen. Bislang haben etwa 26.000 Angehörige Terminanfragen an Deutschlands Auslandsvertretungen gerichtet, um ihre entsprechenden Visa-Anträge einzureichen. Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf eine ihr vorliegende Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage.

„Familienleben nicht kontingentierbar“

Umstritten ist, wie viele Angehörige der 2015 und 2016 nach Deutschland Geflüchteten insgesamt nachkommen könnten. Der Migrationsforscher Herbert Brücker rechnet in einer Studie für das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit einer Zahl zwischen 100.000 und 180.000 Menschen. Konservative Politiker hatten mit der Zahl von etwa einer Million weiterer Flüchtlinge gegen den Familiennachzug argumentiert. Diese Zahl hält Brücker für weit übertrieben.

Kritik an der Neuregelung kam von Flüchtlings- und Hilfsorganisationen. Das internationale Kinderhilfswerk Terre des Hommes sieht das Wohl der betroffenen Kinder verletzt. Vorstandssprecher Albert Recknagel warnte, die Trennung von Familien werde so zementiert. „Familienleben ist aber nicht kontingentierbar – auch subsidiär Schutzberechtigte müssen mit ihren Familien zusammenleben können.“

Komplizierte Entscheidungen befürchtet

Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl sieht weitreichende Einschnitte für Flüchtlinge und Angehörige. „Aus dem Grundrecht auf Familie wird ein Gnadenrecht des Staates“, kritisierte Geschäftsführer Günter Burkhardt.

Caritas-Präsident Peter Neher befürchtet komplizierte Entscheidungsprozesse zu Lasten der Flüchtlinge: „Wir sind in Sorge, dass sich die Verfahren für die betroffenen Familien noch weiter verzögern und sich ihr Leid durch die inhumanen Familientrennungen noch verschlimmert.“

Quelle: T-online

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