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Jul 26

Keine Pässe, keine Flüge: Hamburg kann somalische Piraten nicht abschieben


2012 wurde in Hamburg erstmals seit Jahrhunderten Seeräubern der Prozess gemacht
Quelle: pa/dpa/Angelika Warmuth

Vor der Küste Somalias kaperten sie einen Frachter, in Hamburg wurden sie verurteilt. Der Plan der Stadt, sie möglichst schnell wieder loszuwerden, scheiterte. Die Abschiebung scheitert aus mehreren Gründen.

Gut fünfeinhalb Jahre nach der Verurteilung von zehn somalischen Piraten leben fünf von ihnen als freie Menschen in Hamburg. Eine Durchsetzung der Ausreisepflicht sei gegenwärtig nicht möglich, teilte der Senat auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion mit.

Vier andere Piraten seien freiwillig nach Somalia ausgereist, ein weiterer nach Schweden. Wann die Somalier aus dem Gefängnis freigelassen wurden, geht aus der Antwort nicht hervor.

Gut fünfeinhalb Jahre nach der Verurteilung von zehn somalischen Piraten leben fünf von ihnen als freie Menschen in Hamburg. Eine Durchsetzung der Ausreisepflicht sei gegenwärtig nicht möglich, teilte der Senat auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion mit.

Vier andere Piraten seien freiwillig nach Somalia ausgereist, ein weiterer nach Schweden. Wann die Somalier aus dem Gefängnis freigelassen wurden, geht aus der Antwort nicht hervor.

Ein niederländisches Marinekommando hatte die Besatzung Stunden später befreit und die Seeräuber festgenommen. Sie wurden in die Niederlande gebracht und von dort an Deutschland ausgeliefert.

So leben die Somalier in Hamburg

In allen fünf Fällen der noch in Hamburg lebenden Somalier seien Ausweisungsverfügungen erlassen worden, teilte der Senat weiter mit. Eine sei jedoch durch einen gerichtlichen Vergleich wieder aufgehoben worden, ein anderes Verfahren noch nicht rechtskräftig entschieden. Zwei Somalier hätten eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Es lägen schützenswerte Beziehungen zu bleibeberechtigten Familienmitgliedern vor, hieß es.

Der fünfte Somalier sei rechtskräftig ausgewiesen, könne aber ebenfalls nicht abgeschoben werden, erklärte ein Sprecher des Einwohner-Zentralamts. Keiner der Männer habe einen Pass, weil die somalische Botschaft in Deutschland keine Reisedokumente ausstelle. Zudem gebe es keine für Rückführungen geeigneten Flugverbindungen nach Somalia.

Die fünf Piraten erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zwei von ihnen wohnen in öffentlichen Unterkünften, drei in Privatwohnungen. Ob einer von ihnen inzwischen einen Schulabschluss gemacht hat, kann der Senat nicht sagen. In den Ausländerakten sei bei keinem ein Nachweis dazu enthalten.

Auch zur Frage nach möglichen neuen Straftaten äußerte sich der Senat vorsichtig. Es seien keine neuen Verurteilungen bekannt. Aktuelle Auskünfte aus dem Bundeszentralregister seien nicht verfügbar.

Unterdessen meldete das Schifffahrtsbüro der Internationalen Handelskammer (ICC) am Dienstag, dass Piratenüberfälle auf Handelsschiffe wieder zu einem größeren Problem werden, vor allem an der Westküste Afrikas. Ein schwerer Angriff vor der Küste Somalias im vergangenen Februar belege aber auch, dass die Piraten an der afrikanischen Ostküste ihre Angriffsfähigkeit nicht eingebüßt hätten.

Quelle: welt

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