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Jan 17

Kippa-Affäre: Jude wegen Volksverhetzung verurteilt

Deutsch-Israeli Dan M. (44) bekennt sich offen zum Judentum, trägt eine Kette mit Davidstern. BILD hat ihn auf seinen Wunsch unkenntlich gemachtFoto: Marcus Prell

Hannover – Es sollte ein Zeichen gegen Antisemitismus sein. Anfang Mai 2018 zogen 600 Menschen beim „Kippa Walk“ durch die Innenstadt.

Am Steintor eskalierte die Situation. Mit Sätzen wie „Juden ins Gas“, „Kopf abschneiden“ und „Nimm die scheiß Mütze ab“ soll eine Gruppe offenbar ausländischer Jugendlicher die Kippa-Träger beschimpft haben.

Der jüdische Teilnehmer Dan M. (44) reagierte wütend auf den Hass, rief „Tod allen Arabern“ zurück.

Das brachte dem Deutsch-Israeli jetzt 1350 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze à 15 Euro) ein. Am Mittwoch wurde er vom Amtsgericht Hannover wegen Volksverhetzung verurteilt!

Richter Dr. Michael Siegfried zum Angeklagten: „Sie haben nicht besonnen reagiert, sondern sich provozieren lassen. Sie haben einer guten Sache einen Bärendienst erwiesen.“

Dan M. gab sich einsichtig, bedauerte seine Wortwahl und akzeptierte das Urteil: „Man muss zu seinen Sachen stehen.“ Damals sei er auch noch betrunken gewesen.

Wie kam es zum Verfahren?

Als Demonstrations-Teilnehmer M.s Erwiderung hörten, kam es zu einer Diskussion, zu der die Polizei hinzukam. Der 44-Jährige bekam eine Anzeige.

Anfang Mai 2018 zogen 600 Menschen beim „Kippa Walk“ durch die Innenstadt
Anfang Mai 2018 zogen 600 Menschen beim „Kippa Walk“ durch die InnenstadtFoto: eberhard wedler

Der Richter: „Seine Worte wurden von einer Vielzahl der Versammelten gehört. Leider konnten wir der anderen Gruppe nicht habhaft werden.“

Ein Zeuge bestätigte im Prozess aber die üblen antisemitischen Ausfälle!

Michael Fürst, der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen: „Die antisemitischen Ausfälle sind untragbar, natürlich auch die Erwiderung des Teilnehmers.“

Weiter: „Ich vermisse aber das notwendige Augenmaß bei Gericht und Staatsanwaltschaft angesichts der Massivität der geäußerten Beleidigungen.

Das Verfahren hätte man auch im Vorfeld gegen eine Geldbuße einstellen können.“

Quelle: BILD

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