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Nov 17

Kirchhofen: Somalischer Asyltourist sticht zwei Feuerwehrmänner nieder

Schlossgrabenhock in Ehrenkirchen-Kirchhofen: Ein 36-Jähriger soll im Mai dieses Jahres auf zwei Feuerwehrmänner eingestochen und einen von ihnen lebensbedrohlich verletzt haben. Foto: Michael Maier

Auf dem diesjährigen Schlossgrabenhock in Ehrenkirchen-Kirchhofen soll ein Mann zwei Feuerwehrmänner niedergestochen und verletzt haben. Er sei zuerst angegriffen worden, sagt er vor Gericht.

Seine beiden Opfer werden nach wie vor seelsorgerisch betreut. Den Angeklagten scheint das aber nicht sonderlich zu interessieren: Mit verschlossenem, fast mürrischem Gesicht folgt er dem, was die Dolmetscherin für ihn übersetzt. „Der hat mich angegriffen“ ist alles, was er über die Tat, die ihm angelastet wird, und mit Blick auf eines der beiden Opfer zur Tat sagt. Seit Montag vergangener Woche steht der 36 Jahre alte Somalier in Freiburg vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, Ende Mai beim Schlossgrabenhock in Ehrenkirchen-Kirchhofen zwei Feuerwehrmänner niedergestochen zu haben, weil er gegen 5 Uhr in der Frühe auf dem längst geschlossenen Fest nichts mehr zu trinken bekam.

Der Prozess kam zunächst nur mühsam in Gang: Richter Andreas Leipold verspätete sich, da das Verfahren früher am Morgen angesetzt war, als er es sonst gewohnt ist. Später am Vormittag vergaß der Richter beinahe einen Zeugen auf dem Gang vor dem Gerichtssaal. Und er musste die Vernehmung der Ehefrau des Angeklagten abbrechen, da die 29-Jährige nicht gut genug Deutsch kann, um vernünftig auszusagen. Das Gericht hatte es versäumt, einen Dolmetscher für sie zu bestellen. Aussagen wird die Frau nun am 18. November, wenn der Prozess fortgesetzt wird.

Ehefrau bestätigt die Tat in der ersten Aussage

Da sie nicht standesamtlich, sondern lediglich kirchlich mit dem Angeklagten verheiratet ist, hat die Frau kein Zeugnisverweigerungsrecht. Braucht sie auch nicht, bereitwillig sagte sie am Montag bereits, dass sie genau gesehen habe, wie ihr Mann („Der war sehr sauer!“) die Tat beging. Der Angeklagte lebt nach einer zehn Jahre langen Odyssee kreuz und quer durch Europa seit 2017 in Deutschland, sein Asylantrag wurde abgelehnt.

Den Messerstichen, die für einen der beiden Betroffenen fast den Tod bedeutet hätten, war in der Nacht auf den 25. Mai ein Streit zwischen dem Angeklagten und seinen späteren Opfern vorausgegangen: Der alkoholisierte Mann war auf dem Hock im Zelt der Feuerwehr aufgetaucht und wollte dort weitertrinken. Als er von der Nachtwache abgewiesen wurde, kam es zu „einer Rangelei“, so die Anklage. Der 36-jährige Angeklagte, der kaum Deutsch spricht und keinen Beruf gelernt hat, ging daraufhin in die Wohnung seiner Frau und bewaffnete sich mit einem Küchenmesser mit 26,5 Zentimeter langer Klinge.

Opfer leiden bis heute unter den Folgen

Man habe ihn geschlagen, sagte er. Die Geschädigten, die ebenfalls nicht mehr nüchtern waren, verneinen dies. Mit dem Messer und gefolgt von seiner Frau kehrte der Mann zurück auf das Festgelände und schlitzte zwei Risse ins Festzelt der Feuerwehr. Anschließend kam es außerhalb des Zelts zu den Messerstichen gegen die beiden 31 und 58 Jahre alten Opfer, zwei weitere Zeugen blieben unverletzt.

Dem 31-Jährigen stach der Mann das Messer so tief in die linke Körperhälfte, dass es fast am Rücken wieder herauskam. Der Mann konnte nur durch eine Not-OP gerettet werden und schwebte zeitweise in Lebensgefahr. Der gelernte Schornsteinfeger brauchte danach drei Monate, bis er wieder voll arbeitsfähig war. Der 58 Jahre alte Masseur, den der Angreifer mit drei Stichen unter anderem an der rechten Hand verletzte, ist bis heute in einer Reha-Maßnahme und nicht wieder voll arbeitsfähig. An die Messerattacke haben beide Männer bis heute keine detaillierten Erinnerungen mehr.

Dem Angreifer, der seine Tat nach den ersten Stichen abbrach und zurück in die Wohnung seiner Frau ging, wo er später verhaftet werden konnte, wirft die Anklage gefährliche Körperverletzung vor. Eine Tötungsabsicht habe er nicht gehabt, so die Anklageschrift. Am 18. November wird das Verfahren fortgesetzt.

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