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Mai 18

Mädchen sexuell missbraucht – Asylbewerber in Worms zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

WORMS – Spektakuläres Ende einer Gerichtsverhandlung: Gleich nachdem Amtsrichter Edgar Guleritsch Ismail D. am Mittwochnachmittag wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens verurteilt hatte, klickten die Handschellen. Justizbeamte führten den mutmaßlich 21-jährigen afghanischen Asylbewerber aus dem Saal und brachten ihn direkt ins Gefängnis nach Rohrbach, wo er seine auf drei Jahre und sechs Monate festgesetzte Haftstrafe absitzen soll.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahr gefordert. Im Urteil enthalten ist die von der Nebenklage beantragte Zahlung von 6.000 Euro Schmerzensgeld an die Familie des misshandelten Mädchens. Der Verurteilte muss auch die Prozesskosten übernehmen.

Ismail D., dessen Aussagen von einem Dolmetscher übersetzt wurden, wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bis zum Schluss zurück. Das Jugendschöffengericht sah es allerdings als erwiesen an, dass der 2013 aus Afghanistan geflohene Mann das 13-jährige Mädchen am 1. November 2016 gegen dessen Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen und sie am Ende auch vergewaltigt hat. Laut Darstellung von Staatsanwältin Eicher hat Ismail D. die 13-Jährige in der Nähe der Asylbewerberunterkunft in der Bensheimer Straße auf einem Spielplatz ins Gebüsch gezerrt, sie unsittlich berührt, am Ende sei es auch zum Geschlechtsverkehr gekommen. Weil die Eltern schnell reagiert hatten, waren DNA-Spuren nicht nur bei dem Mädchen, sondern auch bei dem jungen Mann sichergestellt worden.

Mit Tränen in den Augen verfolgte Ismail D.’s Verlobte, wie der Angeklagte abgeführt wurde. Sie hatte ein Baby im Kinderwagen dabei und wird ihr Kind nun zunächst einmal alleine groß ziehen müssen. Es wurde im November 2017 geboren, ist allerdings nicht das einzige Kind Ismail D.’s. Mit einer anderen Frau hat er noch ein weiteres Kind, das im Mai 2016 auf die Welt kam.

Verhandlung nach Erwachsenenstrafrecht

Diese beiden Kinder seien die „Eintrittskarte“ für den afghanischen Flüchtling gewesen, stellte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe fest. Denn sein Asylantrag sei abgelehnt worden, weil er bei seiner in Kabul lebenden Familie einigermaßen sichere Verhältnisse hätte. Durch die zweifache Vaterschaft habe er jedoch eine Duldung erreicht. Weil er in seinem Auftreten und Handeln keine Reifedefizite habe erkennen lassen und insgesamt auch recht zielgerichtet vorgegangen sei, plädierte die Jugendgerichtshilfevertreterin dafür, den damals 19-jährigen Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht zu behandeln, was dann auch geschah.

Weil viele und zum Teil auch hässliche intime Details zur Sprache kommen mussten, schloss Richter Guleritsch immer mal wieder zum Schutz des Mädchens und seiner beiden Freundinnen, die als Zeugen geladen waren, den Angeklagten und die Öffentlichkeit aus. Das galt auch für die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Weiteres Verfahren möglich

In seiner 25-minütigen Urteilsbegründung betonte Guleritsch, dass die Zeugen einen sehr glaubwürdigen Eindruck hinterlassen hätten. „Die Mädchen haben uns Details geschildert, die einfach nicht erfunden sein können.“ Dagegen habe sich der Angeklagte immer wieder in Widersprüche verwickelt oder habe dem Gericht Versionen präsentiert, die er an den jeweiligen Verhandlungsstand anzupassen versuchte. Der Richter deutete an, dass bei der Vernehmung Aussagen gemacht wurden, die den Verdacht nahelegen, dass Ismail D. noch bei mindestens einem weiteren Mädchen sexuellen Missbrauch getrieben haben und es deshalb noch ein weiteres Verfahren geben könnte, sollte die Staatsanwaltschaft noch einmal Anklage erheben.

Quelle: wormser zeitung

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