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Jan 23

Missmanagement: Steuerzahler müssen für Pleite des EU-Pensionsfonds einspringen


Sitzung im Europäischen Parlament: üppige Versorgung wird zum Problem
Quelle: AFP/Getty Images

Dem Vorsorgeprodukt für EU-Parlamentarier fehlen mindestens 326 Millionen Euro. Das fällt nun den Steuerzahlern auf die Füße – auch, weil Martin Schulz als Parlamentspräsident die Bedenken der Kontrolleure beiseitewischte.

Neue problematische Zahlen aus dem EU-Parlament: Dem früheren Pensionsfonds der Abgeordneten droht die Pleite. Die europäischen Steuerzahler müssen künftig einspringen. Und das wird happig. Aus Angaben, die das Parlament bereits in der Vergangenheit im Internet veröffentlicht hat, geht hervor: Die Lücke hat einen Umfang von mindestens 326 Millionen Euro.

Den Informationen zufolge hatte der 2009 geschlossene Fonds zwar Ende 2016 ein Vermögen von 146,4 Millionen Euro – die Pensions-Anwartschaften der Ex-Abgeordneten beliefen sich demgegenüber aber auf 472,6 Millionen Euro. „Das geschätzte Datum der Insolvenz des Freiwilligen Pensionsfonds ist grob geschätzt zwischen 2024 und 2026“, schreibt der mächtige Generalsekretär des Parlaments, Klaus Welle. Ansprüche auf Zahlungen aus dem Fonds haben mehr als 700 Parlamentarier und ihre Familien.

Der frühere Pensionsfonds ist 2009 auf Initiative des Haushaltskontrollausschusses geschlossen worden. Mit Einführung des sogenannten Abgeordnetenstatuts erhalten seither alle Abgeordneten eine beitragsfreie Pension aus dem Haushalt des EU-Parlaments. Sie beträgt für jedes Dienstjahr als Abgeordneter 3,5 Prozent des Gehalts und wird erst ab 63 Jahren ausgezahlt. Bei dem Pensionsfonds wurde anfangs sogar schon ab einem Alter von 55 Jahren ausgezahlt. Diese Regelung wurde abgeschafft – betroffene Abgeordnete klagten dagegen, sie verloren aber vor Gericht.

„Das Problem des Pensionsfonds ist seit Jahren ein Dorn in unserem Fleisch“, sagte die Chefin des Haushaltskontrollausschusses im EU-Parlament, Inge Grässle (CDU), WELT. Die in Brüssel hoch angesehene Parlamentarierin ist selbst kein Mitglied in dem Fonds. „Unsere Kritik war immer, dass von Anfang an klar gewesen ist, dass dieser Fonds hochdefizitär sein würde“, sagt Grässle.

Verwaltungskosten könnten gespart werden

Aber den Haushaltskontrolleuren waren lange Zeit die Hände gebunden. EU-Abgeordnete hatten den Fonds 1990 gegründet. Und sie hatten sich eines juristischen Tricks bedient, der wie ein Freifahrtschein zum eigenen Vorteil wirkte: der Fonds wurde nach Luxemburger Vereinsrecht gegründet. Das machte es Jahre später so schwer für die Parlamentsverwaltung und Abgeordnete, gegen die Regelungen vorzugehen. Grässle fordert nun, um das künftige Defizit des Fonds wenigstens zu begrenzen, eine Heraufsetzung des Pensionseintrittsalters und geringere Witwenrenten nach Ableben des Abgeordneten.

Außerdem verlangt die Haushaltskontrolleurin, den Fonds in das Management des EU-Parlaments zu überführen: „Das würde 200.000 Euro Verwaltungskosten im Jahr sparen“, so Grässle. Und sie hat eine weitere Forderung: „Diejenigen, die Geld aus dem Fonds erhalten, müssen an ihre Heimatländer gemeldet werden, damit sie das Geld dort auch versteuern.“

Generell erhalten EU-Abgeordnete neben Zahlungen aus dem EU-Haushalt auch noch Renten aus ihren Heimatländern, die in etwa so hoch sind wie die Bezüge von nationalen Abgeordneten. Es gibt sogar Fälle, die daneben auch Gelder aus dem 2009 geschlossenen Fonds erhalten. Ihre Pensionen werden damit aus drei staatlichen Quellen gespeist. Grässle: „Diese Art von Luxuspensionen müssen unbedingt ein Ende ein Ende haben. Wir haben den damaligen Parlamentspräsidenten Martin Schulz von der SPD bekniet, das Thema anzugehen, aber er lehnte ab.“

Quelle: Welt

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