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Apr 17

Nach Tat musste Opfer dem Moslem noch Taxigeld bezahlen: Vergewaltiger muss ins Gefängnis

Verbarg sein Gesicht hinter einer Kapuze: Arif C. gestern vor dem Landgericht.
© Sigi Jantz

Die Gesichtszüge sind ihm entglitten, die Kapuze hat er tief ins Gesicht gezogen. Fast ein Jahr lang hat Arif C. (42) sich gegen eine Haftstrafe gesperrt, doch am Landgericht hatte der Vergewaltiger am Montag keine Chance:

Er muss für zwei Jahre und acht Monate hinter Gitter. So lautete das Urteil seines Berufungsprozesses.

Im April 2017 hatte sich der Angeklagte als Taxifahrer ausgegeben und eine Frau (25) am Ostbahnhof in sein Auto gelockt. Auf dem Optimol-Gelände war sie mit Freunden feiern gewesen und wollte dann nach Hause nach Haar. „Sie gab mir ein Handzeichen, da hielt ich an“, behauptet Arif C. Nach Auffassung des Gerichts hatte er die junge Frau später in seinem Auto vergewaltigt, den vorgetäuschten Fahrpreis in Höhe von 30 Euro musste sie sogar noch bezahlen. Videokameras hatten beide an einem Bankautomaten aufgezeichnet, wo Miriam P. (Name geändert) Geld abgehoben hatte. Danach soll Arif C. sein Opfer sogar noch bis vor ihre eigene Haustür gefahren haben.

Miriam P. hatte 1,9 Promille Alkohol im Blut. „Ich kann mich an die Fahrt kaum erinnern und bin erst aufgewacht, als ich berührt wurde und er sich auf mich legte“, sagte sie im Mai 2018 vor dem Amtsgericht aus, als der Vergewaltiger erstmals vor Gericht stand. „Ich versuchte mich noch gegen ihn zu wehren, aber ich hatte keine Chance.“ Kaum zu glauben: Das Kennzeichen des Autos hatte sich die junge Frau nach der Tat gemerkt, indem sie es eine halbe Stunde lang laut vor sich hingesagt hatte. Dank dieser Information ermittelte die Polizei dann Arif C. als Täter und wies auch seine DNA-Spuren an Miriam P. nach. Trotzdem bestritt er die Vergewaltigung. Am Urteil änderte das nichts: Das Gericht hatte Arif C. zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Weil er dagegen in Berufung gegangen war, wurde gestern erneut verhandelt, diesmal am Landgericht.

Angeklagter: „Ich bereue es“

Dort wurde der Prozess auf die Rechtsfolgen beschränkt. Das bedeutet, Arif C. gesteht seine Schuld ein, wollte aber eine geringe Strafe erreichen. „Ich bereue es“, sagte der Angeklagte. Ein paar Mal hatte der Kraftfahrer Leute unentgeltlich befördert, einen Taxi-Schein besaß er nie. Am Tag der Tat, dem 8. April 2017, habe er Alkohol getrunken und an Automaten gespielt. Später fuhr er zum Ostbahnhof, wo er das spätere Opfer sah. „Sie gab mir ein Handzeichen, da hielt ich an“, behauptet Arif C. Sein Verteidiger Kai Wagler beantragte zwei Jahre auf Bewährung für die Vergewaltigung. Begründung: Die Folgen der Tat seien „überschaubar“, Arif C. sei verheiratet und habe ein intaktes Familienleben.

Darauf ließ sich das Gericht aber nicht ein: Die Intensität der Tat sei „klar erkennbar“, sagte der Richter – und schickte Arif C. ins Gefängnis. Für ihn stand fest, dass der Angeklagte die Frau ausgezogen habe, als sie auf dem Beifahrersitz eingeschlafen war, und sie dann vergewaltigt habe. Miriam P. musste dank des Geständnisses gestern nicht mehr aussagen. „Ich bin froh, dass ich jetzt abschließen kann“, sagte sie.

Quelle: tz

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