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Mai 23

Nadir stach auf Mann ein und «wollte seinen Tod»

2001 wurde der 15-jährige Nadir mit seinen Aussagen in der TV3-Talkshow «Fohrler live» bekannt.

Nadir R. (33) muss für 54 Monate ins Gefängnis. Nach Abzug der bereits verbüssten Strafe muss er noch drei Jahre und acht Monate lang sitzen. Das Bezirksgericht Bülach hat ihn am Mittwoch der Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, des Besitzes illegaler Waffen und der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts schuldig gesprochen. Nach Verbüssung der Haft muss R. das Land für acht Jahre verlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nadir R. war durch seinen Auftritt bei «Fohrler live» 2001 bekannt geworden. Sätze wie «Sorry, wottsch du min Fettli ha?» wurden Kult, das Video dazu Hunderttausende Male geklickt. Es ist nicht das erste Mal, dass R. ins Gefängnis muss. Dem «Blick» sagte er noch letztes Jahr, er habe insgesamt schon über zehn Jahre in Haft verbracht – wegen «kleinerer Delikte».

«Tod in Kauf genommen»

Das dürfte Y. B.* anders sehen. Wie Recherchen von 20 Minuten zeigen, ist er ein Opfer von R. Am Abend des 24. Juni 2010 schlug Nadir R. nach einem verbalen Streit mehrmals mit einem Schlagring auf B. ein. Danach zückte er ein Messer mit einer 17 Zentimeter langen Klinge und verletzte B. schwer. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet den Angriff als «gezielten Stich in die linke Brustseite» in «unmittelbarer Nähe des Herzens».

Daraus resultierte eine «mindestens wenige Zentimeter tiefe Stichverletzung mit Eröffnung der linken Brusthöhle mit Lufteintritt». Als B. schon zu Boden gegangen war, wollte Nadir R. demnach noch einmal angreifen, wurde aber von einem Bekannten zurückgehalten. R. habe den Tod von B. «gewollt oder zumindest in Kauf genommen», so die Staatsanwaltschaft.

Beleidigung als Auslöser

Auslöser des Streits: B. soll Nadir R. einen «kleinen Furz» genannt haben und gesagt haben, er werde «seine Mutter ficken». Daraufhin habe sich R. wutentbrannt ein Küchenmesser geholt, um gegen B. zu kämpfen. Nadir R. bestritt nicht, auf B. eingestochen zu haben. Es sei aber nicht Absicht gewesen: Vielmehr habe er B. unabsichtlich getroffen, als dieser bei der Auseinandersetzung gestolpert sei.

Das Bezirksgericht Uster und das Zürcher Obergericht nahmen ihm das nicht ab. In den Einvernahmen hatte R. seine Version des Geschehens häufig geändert, zuletzt hatte er angegeben, er habe bei B. «etwas Glänzendes» gesehen, bei dem es sich um ein Messer handeln könnte, worauf er sein Messer zur Selbstverteidigung hervorgeholt habe. Augenzeugen stützten diese Aussage nicht.

«Abrechnung und Rachetat»

Das Obergericht Zürich nannte es eine «Abrechnung und Rachetat» und sprach R. am 5. Juli 2012 der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig. R. wurde zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Diese Strafe durfte er 2015 vorzeitig beenden – und wurde in der folgenden Probezeit achtmal verurteilt, wie der Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Bülach ausführte. Sein Verteidiger führte das in Bülach auch auf Nadirs Kindheit zurück. So habe Nadir R. Steinigungen mit ansehen müssen und sei von den Taliban in Afghanistan für Kampfübungen eingezogen worden.

Stimmt die Taliban-Geschichte?

Wie viel davon zutrifft, ist unklar. In einem anderen Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, die Behauptung R.s, er sei von den Taliban als Kindersoldat missbraucht worden, sei eine «nachträglich konstruierte Schutzbehauptung». Auch ein Gutachter äusserte Zweifel an der geschilderten Vergangenheit.

Das Urteil von 2010 hatte Einfluss auf jenes des Bezirksgericht Bülach. Von «krassen Vorstrafen» sprach der vorsitzende Richter, wobei jene im Fall der Messerstecherei die härteste sei. Eine positive Prognose könne R. aufgrund seines negativen Leumunds nicht ausgestellt werden, so der Richter. «Es besteht ein hohes öffentliches Interesse, die Gesellschaft vor einer Person wie ihnen zu schützen.»

Quelle: 20min

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