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Feb 12

Neuer Gesetzentwurf – Maas will Kinderehen NICHT verbieten!

Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen umstrittenen Gesetzentwurf zum Thema Kinderehen vorgelegt Foto: dpa

 

Berlin – In Deutschland leben 1475 verheiratete Kinder und Jugendliche, in 361 Fällen sind die Betroffenen jünger als 14 Jahre. Jetzt hat Bundesjustizminister Heiko Maas (50) einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Doch verbieten will der Sozialdemokrat Kinderehen völlig überraschend NICHT.

Eigentlich war es der Plan der Bundesregierung, dass im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland annuliert werden. „Zwangsehen dürfen wir nicht dulden, sondern müssen entsprechende Schutzmechanismen für die Betroffenen noch umfänglicher in Gang setzen“, hatte Maas noch auf der Seite des Justizministeriums geschrieben. Der Koalitionspartner CDU hatte ein eindeutiges Verbot gefordert.

Jetzt die überraschende Wende! Kinderehen sollen künftig nur von Gerichten aufgelöst werden, wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei.

 

Irrsinnige Folge: Nach dem neuen Entwurf müsste etwa ein 13-jähriges Mädchen vor Gericht gegen ihren Ehemann aussagen, dass ihr Kindeswohl gefährdet ist. Sollten sich weder das Kind noch das Jugendamt über die Eheschließung beschweren, wird die Ehe faktisch für gültig erklärt.


Der Union geht der Gesetzentwurf daher auch nicht weit genug!

 

„Ein 14-Jähriges Mädchen in einer Ehe hat keinerlei Chance auf eigene Bildung, Arbeitsplatz und ein selbstbestimmtes Leben: Es gehört in die Schule und nicht in die Ehe. Daher muss aus unserer Sicht bei einer Minderjährigen-Ehe immer ein Antrag auf Aufhebung dieser Ehe gestellt werden“, erklärt Stephan Harbarth, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Bundestag. „Es darf kein Zweifel bestehen: In Deutschland gelten nicht die Maßstäbe der Scharia, sondern die des Grundgesetzes. Nicht der Familienclan entscheidet über eine Ehe, sondern jeder Einzelne.“

Fall aus Bayern als Grundlage?

Bereits Anfang Oktober hatte das bayerische Oberlandesgericht entschieden, eine 14-jährige Syrerin sei wirksam verheiratet. Die Ehe wurde bereits in Syrien geschlossen, sei zwar fehlerhaft und anfechtbar, aber nicht per se unwirksam in Deutschland.

Konkret ging es darum, dass das Jugendamt der 14-Jährigen einen Vormund bestellt hatte, der auch über den Aufenthalt der Minderjährigen entscheiden wollte. Dagegen zog der ebenfalls syrische Ehemann vor Gericht und gewann.

Ergebnis: Der Vormund des Amtes bleibt zwar bestehen, „Entscheidungsbefugnis über den Aufenthalt“ der Ehefrau hat das Amt aber nicht. Die räumliche Trennung von Mann und Frau musste damit rückgängig gemacht werden.

Vor allem minderjährig verheiratete Syrer von Entscheidung betroffen

In Deutschland sollen Ehen nach derzeitiger Rechtslage nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Partner volljährig und der andere mindestens 16 Jahre alt ist. Bisher werden Kinderehen in Deutschland nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist.

Bei den meisten minderjährig Verheirateten in Deutschland handelt es sich um Syrer – hier waren 664 Fälle bekannt. Weitere Herkunftsstaaten sind Afghanistan (157 Fälle), der Irak (100 Fälle) und Bulgarien (65 Fälle). Unter den minderjährig Verheirateten waren mit 1152 deutlich mehr Mädchen als Jungen.

Quelle

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