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Mai 14

Neues Polizeigesetz in NRW : „An der Grenze zum Unrechtsstaat“

Ein hessischer Polizist beim Training mit dem Taser (Archiv).

Mit einem überarbeiteten Polizeigesetz will die NRW-Landesregierung den Ordnungshütern neue Rechte verschaffen. Das stößt auf heftige Kritik von Opposition, Datenschützern – und Fußballfans.

Die NRW-Regierung will im Wettbewerb der Bundesländer an der Spitze mitmischen – allem voran beim Thema Sicherheit. Im Wahlkampf hatte die CDU dem Thema Priorität eingeräumt, nun versucht sich das Innenministerium unter Herbert Reul (CDU) an einem Polizeigesetz, mit dem NRW eines der härtesten Sicherheitsgesetze in Deutschland hätte. Mehr Befugnisse hätten Polizisten dann vielleicht noch in Bayern, wo die CSU ebenfalls ein neues Polizeigesetz durchsetzen will.

Reul setzt dabei vor allem auf Gefahrenabwehr. In einem überarbeiteten Gesetzesentwurf sollen die Bezeichnungen „drohende Gefahr“ und „drohende terroristische Gefahr“ eingeführt werden. Diese neuen Begriffe bilden zum Teil die Grundlage für weiterreichende Kontroll- und Überwachungsbefugnisse für Polizeibeamte in NRW.

Was wären die Veränderungen durch das neue Polizeigesetz?

  • Die Polizei dürfte künftig verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen durchführen. Dabei dürften auch Fahrzeuge und deren Inhalt kontrolliert und durchsucht werden. Die Maßnahme ist aus anderen Bundesländern als Schleierfahndung bekannt.
  • Öffentliche Plätze dürften häufiger und verstärkt mit Videokameras beobachtet werden, und zwar schon dann, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass dort Straftaten vorbereitet oder begangen werden könnten. Bislang mussten dafür am fraglichen Ort in der Vergangenheit bereits häufig Straftaten begangen worden sein.
  • Präventiv und ohne Wissen der betroffenen Personen dürften Telefonate und mobile Kommunikation (zum Beispiel SMS oder WhatsApp-Nachrichten) mitgehört und mitgelesen werden. Dafür dürften die Beamten auch in die Systeme der mobilen Endgeräte eingreifen und eine als „Bundestrojaner“ bekannte Software installieren. Dafür notwendige Zugänge müssen die Mobilfunkanbieter den Ermittlern gewähren. Allerdings ist in der bundesweit geltenden Strafprozessordnung bereits festgelegt, wann solche Schritte erlaubt sind, mindestens auf Bundesebene (Bundespolizei/Bundeskriminalamt) ist diese Befugnis bereits zum Einsatz gekommen..
  • Ebenfalls präventiv und für bis zu drei Monate dürften Aufenthalts- und Kontaktverbote zu anderen Personen ausgesprochen werden.
  • Der Aufenthaltsort von Verdächtigen dürfte elektronisch überwacht werden (beispielsweise durch die sogenannte Fußfessel).
  • Verdächtige dürften statt bislang maximal 48 Stunden künftig länger in Gewahrsam genommen werden: eine Woche lang (etwa bei Verstoß von Hooligans gegen Platzverweise), zehn Tage lang (bei häuslicher Gewalt) oder sogar 28 Tage lang (bei drohender terroristischer Gefahr).
  • Müssen Kontrollen zur Identitätsfestellung bislang nach zwölf Stunden abgeschlossen sein, könnten Kontrollierte künftig bis zu sieben Tage festgehalten werden.
  • Außerdem dürften Polizisten künftig Distanz-Elektroimpulsgeräte, besser bekannt als „Taser“, tragen und einsetzen.

Was sagt die Landesregierung?

Innenminister Reul verteidigt die geplanten Gesetzesänderungen vehement: „Wenn wir terroristische Gefährder erwischen wollen, während sie planen, müssen wir frühzeitig wissen, was die vorhaben.“ Deshalb sei eine Überwachung der Kommunikationskanäle genauso unerlässlich wie die Ausweitung der präventiven Kontrollen und Ingewahrsamnahmen.

„Wenn ich die Wahl habe, einen mit einer falschen Nachricht vielleicht einen Tag zu lange im Gefängnis zu haben, oder zu verhindern, dass eine Bombe hochgeht und 100 Menschen tot sind, dann entscheide ich mich dafür, das Leben der Menschen zu sichern“, sagte Reul in einer Debatte im NRW-Landtag Ende April. Sein Ziel ist es, das Gesetz noch vor Beginn der Sommerpause am 16. Juli zu verabschieden, dann würden die Änderungen ab Herbst in Kraft treten.

Was sagt die Opposition?

„Die Einschränkung unserer Bürger- und Freiheitsrechte wird teilweise mit verfassungswidrigen Regelungen bezahlt“, sagt Verena Schäffer, innenpolitische Sprecherin der Grünen. Besonders kritisch sei die Ausweitung der Haftzeit auf bis zu vier Wochen ohne Verurteilung und auf Grundlage von Prognosen. Damit werde die geltende Rechtsnorm „Im Zweifel für den Angeklagten“ quasi außer Kraft gesetzt.

Um eine Überprüfung des Gesetzentwurfs durch den Verfassungsgerichtshof in Münster zu veranlassen, bräuchten die Grünen im Landtag die Stimmen der SPD. Dort sieht man die geplanten Gesetzesänderungen ebenfalls kritisch und fordert eine Entschärfung des Gesetzes. „Mit der Einführung des Begriffs der ‚drohenden Gefahr‘ ist jeder Bürger in NRW betroffen. Die Polizei soll schon eingreifen dürfen, wenn irgendwann etwas möglicherweise mal gefährlich werden kann“, sagt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Sollte der Begriff „drohende Gefahr“ weiter Bestand haben, droht Ganzke mit einer Verfassungsklage. Zuvor will die SPD jedoch eine große Anhörung am 7. Juni abwarten. Für die Sitzung hat die Fraktion drei Sachverständige eingeladen, die Juristen sollen die Verfassungskonformität des Gesetzes bewerten.

Der AfD indes geht der Entwurf nicht weit genug. Sie hatte bereits im November einen eigenen Vorschlag eingebracht und darin unter anderem einen Freiheitsentzug von bis zu drei Monaten gefordert. Der Entwurf wurde von den übrigen Parteien abgelehnt.

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Was sagen die Kritiker?

Gegen die Pläne der Regierung formiert sich auch aus der Bevölkerung und von Datenschützern Widerstand. Die Landesdatenschutzbeauftragte Helga Block übt scharfe Kritik: „Die Maßnahmen und heimlichen Eingriffe richten sich in aller Regel gegen eine Vielzahl völlig unbeteiligter Personen“, sagt Bock auf Anfrage unserer Redaktion. Gegen die geplante Ausweitung der Videoüberwachung habe sie „durchgreifende datenschutzrechtliche Bedenken“, die Überwachung der Telekommunikation nennt sie einen „schweren Eingriff ins Grundgesetz“.

Block kritisiert, dass die Polizei durch das neue Gesetz zunehmend die Arbeit der Nachrichtendienste übernehme. „Es droht ein Paradigmenwechsel hin zu einer Polizei, die auch außerhalb ihrer kriminalpolizeilichen Aufgaben zunehmend mit repressiven Befugnissen ausgestattet ist“, sagt Bock. Sie vermisst eine Bestandsaufnahme des bislang gültigen Gesetzes und der Polizeiarbeit, um zu beurteilen, „ob die bereits bestehenden Eingriffsbefugnisse vielleicht auch nur unzureichend genutzt wurden.“ So sei aktuell nicht einzuschätzen, ob die Änderungen nicht eher von „symbolischer Bedeutung“ statt „eine wirksame Bekämpfung von Kriminalität“ sind.

Die „Strafverteidiger-Vereinigung NRW“ nennt den Gesetzesentwurf „reinen Populismus“. Im Gespräch mit unserer Redaktion sagt ihr Vorsitzender Frank Nobis: „Das Gesetz ist auch für den normalen Bürger richtig gefährlich, es kann gegen jeden verwendet werden, der zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort ist.“ Die Vereinigung kritisiert vor allem die lange Zeit der Ingewahrsamnahme ohne Urteil oder konkrete Beschuldigung. „Und es ist keinerlei Entschädigung vorgesehen für diejenigen, die zu Unrecht verdächtigt, überprüft oder in Gewahrsam genommen wurden“, sagt Nobis.

Dabei helfe es auch nicht, dass ein Großteil der Maßnahmen erst durch Richter angeordnet oder überprüft und genehmigt werden muss. „Gerade an Wochenenden haben diensthabende Richter gar nicht die Zeit, jeden einzelnen Fall angemessen zu prüfen, da wird schon heute häufig nur noch unterschrieben“, sagt Nobis, der laut eigener Aussage mit Landtagsabgeordneten im Austausch steht und eine Klage gegen das Gesetz empfiehlt. Er sagt: „Wir stehen mit diesem Gesetz an der Grenze zum Unrechtsstaat.“

Ähnlich äußert sich Sig Zelt, Sprecher von „Pro Fans“, dem größten Bündnis von Fußballanhängern in Deutschland. „Die Verschärfung stellt einen enormen Eingriff in unsere Grundrechte dar. Wenn sowas in der Türkei passiert, ist der Aufschrei groß“, sagt Zelt. Das Verhältnis zwischen der Polizei und vielen Fans, insbesondere den Ultras, gilt schon heute als angespannt.

„Wir haben besondere Erfahrungen mit falschen Verdächtigungen durch die Polizei gemacht und sind entsprechend alarmiert, wenn über Haftstrafen auf Verdacht debattiert wird“, sagt Zelt. Er zweifelt die Notwendigkeit schärferer Gesetz grundsätzlich an: „Wir haben eine gewisse terroristische Gefahr, mit der wird alles begründet. Dass gleichzeitig die Zahl der Straftaten kontinuierlich zurückgeht, wird einfach ignoriert.“ Für Fußballfans sieht Zelt ausschließlich negative Folgen: „Es werden sich immer mehr gemäßigte Personen zurückziehen, um sich nicht zu gefährden. Diese Menschen bräuchten wir aber in den Fanszenen, um radikale Strömungen zu verhindern.“

Was sagt die Polizei?

Michael Mertens, neuer Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in NRW, sieht in den Plänen der Landesregierung „mehr Möglichkeiten für die Polizei“ und bewertet sie deshalb „grundlegend positiv“. Allerdings fordert Mertens, der in NRW rund 40.000 Beamte vertritt, vor allem bundesweit gültige Regeln für die Polizei. „Wenn sich Länder einen Wettlauf um Gesetzesanpassungen liefern, ohne dass dabei einheitliche Regelungen für unsere Kolleginnen und Kollegen geschaffen werden, kann ich das nicht befürworten.“ So unterschieden sich die erlaubte Dauer von Ingewahrsamnahmen genauso wie die Rechte für Video- oder Telekommunikationsüberwachung, das erschwere die Arbeit bei länderübergreifenden Einsätzen.

Klar sei, dass durch die neuen Möglichkeiten auch zusätzliches Personal nötig werde. „Technik kann Menschen nicht ersetzen, im Gegenteil: Wo immer Technik bei unseren Ermittlungen zum Einsatz kommt, braucht es Beamte, die diese Technik bedienen und ihre Erkenntnisse auswerten“, sagt Mertens im Gespräch mit unserer Redaktion. Konkrete Zahlen, wie viele zusätzliche Beamte durch das neue Gesetz benötigt würden, konnte der GdP-Chef jedoch nicht nennen.

Eine klare Vorstellung hat Mertens allerdings von der Einführung des sogenannten Tasers. „Wir wollen, dass er künftig in jedem Streifenwagen mitgeführt wird, aber nicht zur Standardausrüstung für jeden Beamten gehört.“ Er selbst habe das Gerät anfänglich abgelehnt, im Rahmen einer Arbeitsgruppe aber jegliche Vorurteile abbauen können. „Der Taser ist die perfekte Ergänzung zur bisherigen Bewaffnung. Er wirkt effizienter und gezielter als Pfefferspray und verhältnismäßiger als die Schusswaffe.“

An die Adresse der Kritiker sagt Mertens: „Man muss der Polizei Vertrauen schenken, dass sie mit ihren Befugnissen gut und richtig umgeht.“ Dazu gehöre auch, „dass man als unbescholtener Bürger es auch mal ertragen muss, kontrolliert zu werden.“ Mertens spüre eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für die Arbeit der Polizei und die strengeren Gesetzesvorschriften.

Quelle: RP

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