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Jan 28

Propaganda im Ersten: Flüchtling verbrennt in Zelle – ARD berichtet tendenziös

Kleve JVA
Markus van Offern/dpa Die Tür zur Zelle 143 in der Klever Justizvollzugsanstalt.

Ein syrischer Migrant wird wegen einer Verwechslung ins Gefängnis gesteckt. Dort kommt er nach einem Brand in seiner Zelle ums Leben. Journalisten zweifeln die offizielle Version des Geschehens an, Verschwörungstheorien schießen ins Kraut. Doch der Untersuchungsbericht setzt diesen Theorien Fakten entgegen.

Die nordrhein-westfälische Opposition war alarmiert. Monatelang trieben SPD und Grüne die schwarz-gelbe Landesregierung in einer heiklen Polizei- und Justizaffäre vor sich her. Es ging um einen syrischen Migranten (26), der nach einem selbstgelegten Zellenbrand in der JVA Kleve am 17. September 2018 gestorben war.

Aufgrund einer Fahndungspanne durch die Polizei der niederrheinischen Stadt war Amed A. fälschlicherweise verhaftet worden. Weil man ihn für einen Dieb aus Mali hielt, der von der Hamburger Staatsanwaltschaft gesucht wurde, musste der syrische Kurde zwei kurze Haftstrafen für Taten absitzen, die er nie begangen hatte. Ein folgenschwerer Fehler, der schließlich zum Tod des jungen Flüchtlings hinter den Gefängnismauern führte. Seither klärt ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Affäre auf. Neben den rot-grünen Politikern geben insbesondere Medien des Westdeutschen Rundfunks (WDR) die Aufklärer.

ARD-Sender gibt den Ankläger – Bericht setzt Fakten entgegen

Auf die Anklagebank hoben die Öffentlich-Rechtlichen NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sowie dessen Parteifreund und Kollegen aus dem Justizressort, Peter Biesenbach. Immer wieder warteten die investigativen Rechercheure der WDR-Magazine „Westpol“ und „Monitor“ mit neuen Vorwürfen gegen Justiz und Polizei auf. Einer ungeheuerlicher als der andere.

FOCUS Online liegt nun der Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft Kleve vor, der auf 290 Seiten akribisch darlegt, dass die Verschwörungstheorien der Reporter mit der ermittelten Beweislage wenig gemein haben. Die Strafverfolger befragten Dutzende Zeugen, ließen etliche Gutachten erstellen, werteten sämtliche Ausländer- und Strafakten im Fall Amed A. aus. Selten ist ein Fall so aufwändig rekonstruiert worden. Ende Oktober 2019 stellte die Staatsanwaltschaft Kleve sämtliche Ermittlungsverfahren gegen beschuldigte Polizisten, Vollzugsbeamte und eine Gefängnispsychologin ein. Dagegen hat der Vater des verstorbenen Syrers über seinen Anwalt Beschwerde eingelegt.

Der Report der Staatsanwaltschaft liest sich in Teilen wie eine Anklageschrift gegen die WDR-Medien. So soll etwa ein Zeuge vor der Kamera zu Falschaussagen zum Brandgeschehen verleitet worden sein. Ein Mithäftling des Amed A. bekundete in seiner Vernehmung bei Staatsanwaltschaft und Polizei: Die Sendung des TV-Magazins „Monitor“ entspreche nicht den Tatsachen. Man habe ihm die Antworten in den Mund gelegt. Dafür gab es 300 Euro.

„Monitor“ weist diese Anwürfe auf Anfrage von FOCUS Online zurück. Im Interview habe sich der Zeuge so geäußert wie dargestellt, heißt es. Auch seien ihm keine falschen Formulierungen in den Mund gelegt worden. Zudem habe der Zeuge „bei Nachfragen zu den Zeitabläufen keine sich widersprechenden Aussagen gemacht“, betont die Redaktion. Die 300 Euro seien eine Aufwandsentschädigung für einen Verdienstausfall gewesen.

Doch damit nicht genug: „Monitor“ und „Westpol“ ziehen mit externen Experten das Brandschutzgutachten des Sachverständigen der Staatsanwaltschaft Kleve in Frage und drehen offenbar die Aussagen eines Zeugen nach ihrem Gutdünken.

Ermittlungen: So hat sich der Brand in der Zelle zugetragen

Erkenntnissen der Ermittler zufolge nehmen die tragischen Ereignisse an jenem 17. September 2018 gegen 18.15 Uhr ihren Lauf.  Nach der Essensausgabe schnorrt sich Amed A. von einem Gefängnisgenossen eine Zigarette. Anschließend kehrt er in seine Zelle mit der Nummer 143 zurück, in der er allein einsitzt.

Vermutlich rollt der Insasse eine Matratze zusammen und platziert sie auf dem unteren Etagenbett. Mit Laken und Bettdecken bildet A. einen Textilhaufen, den er kurz nach 19 Uhr mit einem Feuerzeug entzündet haben muss. Die Flammen breiten sich binnen 15 Minuten aus, der Brand erreicht die Decke mit ihren hoch aufgehängten Gardinen.

Um 19.19 Uhr betätigt Amed A. laut dem Bericht die Rufanlage. Die Meldung geht bei einem JVA-Bediensteten ein, der gerade ein Telefonat eines anderen Gefangenen überwacht. Als der Wachmann sich kurz darauf erkundigt, was denn sei, erhält er keine Antwort. Vielmehr berichten Mitgefangene, dass sie Amed A. just zu jenem Zeitpunkt nach Hilfe rufend am offenen Zellenfenster gesehen hätten. Ein Fehler. Durch das offene Fenster strömt Sauerstoff hinein, der die Flammen weiter entfacht.

So lautet das Resümee des staatsanwaltschaftlichen Gutachters.

Rauch zieht durch den Gefängnis-Trakt, weitere Alarmmeldungen laufen bei der JVA-Zentrale ein. Ein Tumult breitet sich aus. Häftlinge trommeln gegen die Türen. Die Beamten stürmen los, allerdings zunächst in die falsche Etage, weil sie dort den Brandort vermuten. Den Ermittlungen zufolge dauert es dreieinhalb Minuten, ehe sie bei der Zelle 143 anlangen. Als sie die Tür öffnen, taumelt ihnen der schwer verletzte Amed A. entgegen. „Ich bin müde“, stammelt der junge Syrer, während die Beamten ihn aus der Gefahrenzone ziehen und mit Feuerlöschern den Brand bekämpften. Amed A. verlangt nach Wasser.

Befragt zu dem Geschehen, sagt er dann: Einer aus dem dritten Stock habe ihn im „Kopf verrückt gemacht“. Einen Monat später wäre er entlassen worden. Ein Knastkumpel soll aber erzählt haben, dass ihm dann die Abschiebung nach Syrien drohe. War dies das Motiv für die Brandstiftung? Amed A. will nicht zurück in seine Heimat.: Er will in Deutschland bleiben und „ein gutes Leben führen“. Diesen Satz hat er gegenüber einer Freundin bekundet. Amed A. stirbt nach wochenlangem Kampf an seinen schweren Brandverletzungen. Die Strafverfolger aus Kleve halten einen suizidalen Hintergrund für sehr wahrscheinlich, wollen sich aber in ihrem Abschlussbericht nicht festlegen.

Reporter zweifeln offizielle Version zum Brand an

„Monitor“ und „Westpol“ hingegen lassen nicht locker. Beiträge flimmern über den Bildschirm, in dem externe Experten das Brandschutzgutachten des Sachverständigen der Staatsanwaltschaft Kleve in Frage stellen. Dabei assistiert ein Rechtsmediziner aus Frankfurt/Main, der bezweifelt, dass sich das Geschehen in der Zelle so zugetragen haben kann, wie durch den NRW-Justizminister im Untersuchungsausschuss dargestellt. 15 Minuten in einem geschlossenen Raum, der lichterloh in Flammen steht und eine enorme Hitze ausstrahlt – solch ein Szenario überlebt kein Mensch, so das Fazit der TV-Experten.

Die Politiker der Opposition liefern entsprechende Kommentare zu, in dem sie die kolportierten Zweifel nähren. Tenor: Schuld an der falschen Darstellung über das Brandgeschehen trägt einzig Justizminister Biesenbach. Der Druck auf ihn wächst.

Da hilft es auch nicht, dass der staatsanwaltschaftliche Gutachter in einer ergänzenden Expertise zu dem „Monitor“-Bericht die Ferndiagnose des Fernsehsachverständigen als unzutreffend abkanzelt. Im Haftraum habe es einige Möglichkeiten gegeben sich zeitweilig vor der extremen Hitze zu schützen, referiert der Klever Oberstaatsanwalt Günter Neifer. „So etwa unter dem Tisch.“

In dem Kontext kommt der Gutachter zu folgendem Schluss: „An diesen Aufenthaltsorten hätten die heißen und toxischen Brandgase weniger intensiv auf den syrischen Staatsangehörigen einwirken können.“ Erst durch das spätere Öffnen des Zellenfensters und dem Drücken des Alarmknopfes habe sich der Gefangene die tödlichen Verletzungen zugezogen. Zudem bestätigt ein Rechtsmediziner aus Duisburg in einer Stellungnahme für die Ermittler, dass sich alles so zugetragen haben könnte wie durch die Justiz dargelegt.

Zweifelhafter Umgang mit Zeugenbericht in WDR

Während die Strafverfolger von Selbstmordabsichten des Häftlings ausgehen, wittern die WDR-Reporter einen Skandal. Möglicherweise, so die Nachricht, hätten die Justizvollzugsbeamten viel zu spät reagiert, um Amed A. aus seiner brennenden Zelle zu retten. Der Alarm durch die Rufanalage sei übersehen worden. Auch soll der Gefangene viel früher um Hilfe gerufen haben als offiziell berichtet. Als Zeugen präsentiert „Monitor“ am 6. Dezember 2018 Jan-Hendrik H., einen Mithäftling des verstorbenen Syrers. Der berichtet im Film, dass es bereits kurz nach 19 Uhr Tumulte wegen des Brandes gegeben habe. Gefangene hätten gegen die Zellentüren getrommelt.

Ein Hammer. Denn: Wäre dem so gewesen, hätte die Justiz massiv gelogen. Dann hätten die Vollzugsbeamten die Warnrufe aus dem Trakt fast 20 Minuten lang ignoriert. Der Minister hätte gehen und das Brandgeschehen völlig neu untersucht werden müssen.

Doch nichts davon ist laut dem Report der Staatsanwaltschaft Kleve wahr. In seiner Vernehmung bei Polizei und Staatsanwaltschaft erzählt Ex-Knacki H., was sich tatsächlich bei dem Monitor-Dreh zu getragen haben soll. Über Facebook habe ihn eine TV-Reporterin kontaktiert. Man habe sich in Dortmund getroffen. Jan-Hendrik H. hat nach eigenen Angaben stets betont, dass er nur vom Hörensagen wisse, dass sein syrischer Bekannter gegen 19 Uhr am Fenster um Hilfe gefleht habe. „Die Aufnahmen seien immer wieder neu gemacht worden mit verschiedenen Formulierungen“, zitieren die Ermittler den Zeugen. „Es sei mit der Uhrzeit 19:00 auf ihn eingeredet worden“, heißt es weiter. Aus diesem Grunde habe er letztlich „diese Zeit gesagt“. Man habe ihm „die Antworten in den Mund gelegt.“

Zeugen haben nichts von Hilferufen mitbekommen

Tatsächlich aber hat der Zeuge nach eigenem Bekunden gar nichts von den Hilferufen aus der Brandzelle mitbekommen. Erst gegen 19.30 Uhr will er durch die lauten Tumulte im Gefängnistrakt auf das Geschehen aufmerksam geworden sein. Knapp eine halbe Stunde nach der mutmaßlichen Brandstiftung. Zu jenem Zeitpunkt hatten die Vollzugskräfte Amed A. längst aus der brennenden Zelle geborgen.

Die Schilderung deckt sich mit den Aussagen etlicher Mithäftlinge und Vollzugsbeamter. „Monitor“ kann sich in einer Stellungnahme nicht erklären, wieso der Zeuge in seiner Vernehmung von kurz nach sieben Uhr abends auf halb acht umschwenkte. Im Gespräch mit den TV-Reportern habe Jan-Hendrik H. von sich aus erzählt, „dass der Tumult in der Anstalt kurz nach dem Beginn einer Fernsehserie ausgebrochen sei.“ Also gegen 19 Uhr. Zudem weist die Redaktion daraufhin, dass der Zeuge in einer späteren Sequenz des Beitrags berichtet, dass er in einer Freistunde am Tag nach dem Brand gehört habe, dass Amed A. relativ früh am offenen Zellenfenster um Hilfe gerufen habe. Die strafrechtlichen Nachforschungen legen das Gegenteil nahe.

Die Enthüllungsjournalisten nehmen derweil weiter Fahrt auf. Dieses Mal geht es gegen die Polizei und deren obersten Dienstherrn Herbert Reul. Anfang April 2019 tickert Monitor: Die Verwechslung des Amed A. mit einem gesuchten Dieb aus Mali könnte die Polizei absichtlich vorgenommen haben, um den Syrer weiter in Haft zu halten. Dazu habe man einzig die Datensätze in den Fahndungsdateien INPOL und VIVA manipulieren müssen. Um die These zu stützen, kommt eine ominöse Expertin für Behördendateien ins Spiel, die von einem klaren Fall der Manipulation spricht.

Ermittlungen widerlegen Journalisten

Bald aber stellt sich heraus, dass dies so nicht den Fakten entspricht. Die Ermittlungen ergeben, dass eine Regierungsangestellte der Polizei Siegen, bei der die Akte des Amed A. geführt wurde, dessen Datei im NRW-Fahndungsprogramm VIVA falsch bearbeitet hatte. Dadurch wurden die Personalien des Diebes aus Mali nebst Aliasnamen und Vollstreckungshaftbefehlen im VIVA-Register mit jenen des syrischen Migranten verbunden. Und zwar just zwei Tage bevor die Polizei in Kleve Anfang Juli 2018 Amed A. wegen sexueller Belästigung von vier Frauen an einem Baggersee festnahm.

Da das VIVA-System durch den Fehler der Regierungsangestellten den Verdächtigen als gesuchten Dieb aus Mali ausweist und sich keiner der zuständigen Polizeibeamten die Mühe macht, diese Daten mit den unterschiedlichen Lichtbildern abzugleichen, kommt Amed A. fälschlicherweise in Haft. Eine schwerwiegende Schlamperei der Polizei gewiss, aber mit Sicherheit keine böswillige Absicht, um einen syrischen Flüchtling illegal festzusetzen oder gar in den Tod zu treiben.

Als „Monitor“-Moderator Georg Restle 2018 den ersten Beitrag über den Justizskandal in der JVA Kleve ankündigt, beschreibt der WDR-Mitarbeiter den verstorbenen Häftling als ein unbescholtenes Blatt, der vor den syrischen Bürgerkriegswirren geflohen sei und sich hierzulande nichts habe zu Schulden kommen lassen. Die Wahrheit sieht laut dem Bericht der Staatsanwaltschaft Kleve anders aus.

Am 20. März 2016 reist Amed A. in die Bundesrepublik ein. Bei seiner Anhörung durch die Ausländerbehörde in Burbach spricht er weder von Folter, Gefangenschaft oder erlittener Kriegsverbrechen. Einzig die Angst, zur syrischen Armee eingezogen zu werden, habe ihn zur Flucht veranlasst, lautet seine Aussage. Fortan fällt Amed A. immer wieder durch gewaltsame Zwischenfälle auf. Er nimmt Drogen, mitunter wankt er volltrunken und orientierungslos durch die Straßen. Seine Arme zeugen von massiven Ritzspuren, die er sich selbst beigebracht hat. Eines nachts begrapscht er eine Frau in der Erstunterkunft in Siegen-Burbach und droht ihr Schläge an, sollte sie schreien.

Amed A. gilt fortan als Problemfall. Im Juli 2016 wird sein Asylantrag abgelehnt. Der syrische Kurde begibt sich in psychiatrische Behandlung. Anhand der Schnittverletzungen bescheinigen ihm die Ärzte eine Borderline-Störung. Später attestieren sie ihm einen posttraumatischen Defekt auf Grund seines Drogen- und Alkoholkonsums.

Amed A. gibt unterschiedliche Versionen zu seiner Flucht an

Seine Flüchtlingsgeschichte verändert Amed A. offenbar je nach ärztlicher Befragung: Einem Psychiater erzählt er, dass er nach Schülerprotesten in Syrien drei Jahre in Haft saß.  Am 24. Oktober 2016 soll er nach Ungarn abgeschoben werden, seinem Erstaufnahmeland innerhalb der EU. Doch der Abflugtermin wird abgesagt, da Budapest sich weigert, den Mann zurückzunehmen. Gleich mehrfach ermittelt die Kripo gegen den Mittzwanziger wegen Diebstahls. Um den Ermittlungen zu entgehen, flüchtet Amed A. im späten Herbst 2016 dann doch nach Ungarn. Die dortigen Behörden bitten um Rücknahme, und die hiesigen Stellen erfüllen das Gesuch.

Februar 2017 befindet sich Amed A. erneut in Deutschland und fällt erneut wegen kleiner Delikte auf. Mitunter fährt der Asylbewerber schwarz mit der Deutschen Bahn, in seinen Taschen finden sich mehrere Tütchen Marihuana. Zwei Mal begibt er sich in die Psychiatrie in Bedburg-Hau, wo er neue Horrorgeschichten erzählt. So sollen drei Polizisten in Syrien seine Freundin gekidnappt und vergewaltigt haben. Als er diese mit einem Messer angriffen habe, sei er in den Knast gewandert und monatelang gefoltert worden. Dann habe er unter den steten Bombenattacken auf das Gefängnis gelitten. Er sei geflohen und in der Türkei an Tuberkulose erkrankt. Ein anderes Mal behauptet Amed A., dass er aus Libyen komme, ein weiteres Mal aus Algerien. Ein Arzt bezeichnet ihn als unreif, unehrlich und depressiv.

Am 18. Oktober 2017 gerät A. in den Verdacht der räuberischen Erpressung. Er soll einen Mann geschlagen und sein Handy gestohlen haben. Zum ersten Mal kommt der damals 25-Jährige in Untersuchungshaft. Beim Amtsrichter droht der Delinquent, sich umzubringen, sollte er ins Gefängnis müssen. Und so kommt er bald wieder frei. Immer wieder fällt Amed A. auf. Mal schneidet er sich mit einem Rasiermesser die Pulsadern auf, mal randaliert er im Deutsch-Kurs oder prügelt sich als Schwarzfahrer mit der Bundespolizei. Als die Stadt Geldern ihm einen Betreuer ob seiner seelischen Probleme an die Seite stellen will, lehnt Amed A. ab.

Inzwischen hat er einen subsidiären Schutzstatus erhalten. Das heißt, der Syrer kann in Deutschland solange bleiben, bis ihm in seinem Heimatland keine Gefahr mehr für Leib und Leben droht.  Zu seinem Vater, der in Hamburg lebt, lehnt er jeglichen Kontakt ab. Der verstehe ihn nicht und missbillige seinen Drogenkonsum, erklärt Amed A. gegenüber Bekannten und Mithäftlingen. Auch als der junge Syrer im Sommer/Herbst 2018 wegen der Personenverwechslung hinter Gittern sitzt, meldet er sich weder bei seinem Hausanwalt, der ihn bisher stets in ausländerrechtlichen Angelegenheiten vertreten hat, noch bei seiner Familie. Sein Knastkumpel Jan-Hendrik H. bietet ihm an, einen Brief an den Vater zu schreiben. Doch Amed A. winkt ab. Er will keinen Kontakt.

Auf der Beerdigung trägt Vater Zaher A. einen weißen Umhang, auf dem eine Frage zu lesen ist. Während Männer den Sarg seines Sohnes, behängt mit der kurdischen Fahne, zu Grabe tragen, gleiten Kameras über die Anklage hinweg: „Wer ist der Mörder unseres Sohnes?“. Als der Beitrag endet, verspricht „Monitor“-Moderator Restle: „Wir bleiben dran.“

 Quelle: Focus.

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