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Nov 28

Regierung will abgelehnte Nordafrikaner mit Job im Land behalten

Die geplante Neuregelung nimmt Nordafrikaner und Georgier „vom Erwerbsverbot für geduldete Ausländer, die Staatsangehörige eines sicheren Herkunftsstaates sind“, aus. Geduldete sind Ausreisepflichtige, deren Abschiebung mittelfristig nicht umgesetzt werden kann. Quelle: WELT/Kevin Knauer

Mit dem Gesetz zur Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten wollen Union und SPD gescheiterte Asylbewerber mit Beschäftigung von der Abschiebung ausnehmen. Kritik daran kommt vom Asylrechtler Kay Hailbronner.

Asylbewerber aus den drei nordafrikanischen Ländern Tunesien, Marokko und Algerien sowie aus Georgien werden fast nie anerkannt. Daher hatte das Bundeskabinett im Juli einen neuen Anlauf gewagt, diese Länder als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Bisher scheiterte dies an der Zustimmung der von den Grünen mitregierten Länder im Bundesrat. Mit dem neuen Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung Kritikern einer strengeren Migrationspolitik weit entgegen.

So soll bereits abgelehnten Asylbewerbern aus diesen Ländern, die zum Stichtag des Kabinettsbeschlusses im Juli schon eine Arbeit oder Ausbildung aufgenommen hatten, die Weiterbeschäftigung und Aufnahme weiterer Anstellungsverhältnisse ermöglicht werden. Das gilt auch für Auszubildende, die bis Juli einen Vertrag abgeschlossen hatten, wenn sie die Ausbildung in diesem Jahr noch antreten.

Das sorgte für Kritik vom Asylrechtler Kay Hailbronner, den der Innenausschuss am Montag zur Sachverständigenanhörung lud. „Der ‚Spurwechsel‘ bezieht sich damit erstmalig auf Personen, die offensichtlich zu asylfremden Gründen ins Bundesgebiet unerlaubt eingereist sind“, schrieb der Professor in seiner schriftlichen Stellungnahme. Mit „Spurwechseln“ wird die Vergabe von Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen an abgelehnte Asylbewerber bezeichnet.

Die von der Regierung geplante Neuregelung nehme die Nordafrikaner und Georgier „vom Erwerbsverbot für geduldete Ausländer, die Staatsangehörige eines sicheren Herkunftsstaates sind“, aus, so Hailbronner. Geduldete sind Ausreisepflichtige, deren Abschiebung mittelfristig nicht umgesetzt werden kann.

Zwar vermeide die Regelung durch die Beschränkung auf bereits Beschäftigte „neue Anreize für künftige Asylbewerber, sich des Asylverfahrens zur Umgehung des regulären Einreise- und Aufenthaltsrechts zu bedienen“. Im Hinblick auf „die Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen geordneter Zuwanderung und humanitärer Aufnahme von Schutzbedürftigen“ sei es jedoch problematisch, „wenn Ausländer aus den betreffenden Staaten“, deren Asylantrag abgelehnt wurde, vom Arbeitsverbot ausgenommen werden. Damit wird „faktisch eine Einwanderung ermöglicht“, so der Leiter des Konstanzer Forschungszentrums für Ausländerrecht.

Zudem kritisierte Hailbronner, dass in dem Gesetzentwurf der Begriff der „Beschäftigung“ nicht ausreichend präzisiert werde. So könne möglicherweise schon eine geringfügige Beschäftigung zur Legalisierung führen. Auch der Abschluss eines Ausbildungsvertrags „erscheint im Hinblick auf Berichte über die Bestandsdauer von Ausbildungsverträgen und deren Erfolgschancen nicht ganz unproblematisch“.

Ob diese Einwände noch beherzigt werden, wird sich spätestens zeigen, wenn das Parlament über das Gesetz zur Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten entscheidet. Wann Bundestag und Bundesrat über die Ausweitung abstimmen, ist immer noch unklar, weil man abwarten möchte, bis ausreichend grün mitregierte Landesregierungen ihre Zustimmung vereinbart haben.

Miriam Marnich, die Vertreterin des Städte- und Gemeindebundes, bezeichnete in der Ausschusssitzung das Gesetz als längst überfällig, weil die Asylzuwanderung sich mit „zwischen 13.000 und 15.000“ Neuankömmlingen pro Monat „immer noch auf einem Niveau von mehreren Kleinstädten“ befinde. Sie hoffe, dass durch das Gesetz Asylbewerber aus dem Maghreb und Georgien nicht mehr „trotz fehlender Bleibeperspektive auf die Kommunen verteilt“ würden, die nach „kurzer Zeit keine Kosten mehr vom Bund erstattet“ bekämen. Allerdings nutze der Gesetzentwurf „uns wenig, wenn wir die bisherige Rückführungspraxis vollziehbar Ausreisepflichtiger nicht dringend verbessern und länderübergreifend einheitlich verfolgen“, sagte Marnich.

Peter Schmidt, der Leiter des Rückkehrmanagements in Nordrhein-Westfalen, klagte, sein Bundesland habe alleine 70.000 vollziehbar Ausreisepflichtige zu versorgen. In den meisten Fällen sei „die Rückführung nicht oder mit erheblicher Zeitverzögerung möglich“. NRW habe 2017 mit 35.000 Flüchtlingen, „mehr als das Vereinigte Königreich aufgenommen“.

Quelle: welt

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