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Sep 24

Regierung vertuscht Gruppenvergewaltigung einer Flüchtlingshelferin durch Syrer

Bild einer der vielen Frauen die durch Muslime sexuell attackiert werden

Verstörender Vertuschungssskandal der Niedersächsischen rotgrünen Regierung | Eine Anfrage im Landtag offenbart: Alle Vergewaltigungen durch Armutsflüchtlinge werden „proaktiv“ vertuscht

Nachdem nun herausgekommen ist, dass bei der BKA Kriminalstatistik über 600.000 Armutsflüchtlinge einfach nicht erfasst worden sind, was das ohnehin schon klare Bild verschärft, dass fast ausschließlich Muslime und arabische Armutsflüchtlinge vergewaltigen, morden und totschlagen, ist nun ein weiterer mieser Skandal bekannt geworden. Ausgerechnet vor der Wahl und gar nicht vorteilhaft für die große Koalition im Bund.

Generell gilt, dass mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Geschädigten, Zeugen und Beschuldigten sowie zum Schutz laufender Ermittlungen eine proaktive Pressearbeit der Ermittlungsbehörden zu Beginn bzw. während der Ermittlungen regelmäßig nicht geboten ist.

Mit diesem Satz endete die Presseerklärung zu dem laufenden Vertuschugsskandal der rotgrünen Landesregierung in Niedersachsen. Dort werden nicht nur Pressemeldungen wie von vielen schon lange gefühlt unterlassen, die Vertuschung der massenhaften Vergewaltigungen durch arabische Armutsflüchtlinge und Muslime wird nun auch ganz offiziell zugegeben.

Hilfsbereite Flüchtlingshelferin wurde brutal durch Syrer vergewaltigt, diese wurden aber sofort wieder freigelasssen

Aufgeflogen war der Fall, als der Abgeordnete Rudolf Götz hiervon erfuhr. Eine sachkundige Person schilderte dem diesem glaubhaft folgenden Fall: Im Juli 2017 sei in Goslar eine Frau von zwei Flüchtlingen aus Syrien vergewaltigt worden. Das Opfer habe diese Flüchtlinge ehrenamtlich betreut. Das Verbrechen habe sich in der Wohnung eines der beiden Täter ereignet, nachdem die Familie des Wohnungsinhabers die Wohnung verlassen habe und die Frau mit einer Chemikalie betäubt worden sei.

Die Vergewaltigung sei angezeigt und die inzwischen geständigen Täter seien überführt worden. Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft seien beide aus der Haft entlassen worden. Die Medien wurden offensichtlich nicht informiert, da angeblich „kein Anlass“ zur Information der Öffentlichkeit gegeben war.

 

Hier die Antworten der rotgrünen Landesregierung:

1. Ist dieser Fall zutreffend beschrieben worden? Wenn nein, wie ist der Sachverhalt genau?

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig führt ein Ermittlungsverfahren gegen zwei syrische Beschuldigte wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Nach Angaben der Anzeigeerstatterin soll sie von den Beschuldigten unter Drogen gesetzt worden sein. Die beiden Beschuldigten hätten anschließend „mit ihr Sex gehabt“. Im Übrigen gibt Absatz 1 der Vorbemerkung des Abgeordneten den Sachverhalt im Wesentlichen korrekt wieder.

Die Angabe, „die inzwischen geständigen Täter seien überführt worden“, trifft nicht zu. Richtig ist, dass sich die beiden unbestraften Beschuldigten bisher gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht geständig eingelassen haben. Die Ermittlungen dauern an.

2. Ist es zutreffend, dass die tatverdächtigen Vergewaltiger auf freien Fuß gesetzt wurden? Wenn ja, warum?

Von der Beantragung eines Haftbefehls wurde seitens der Staatsanwaltschaft abgesehen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen zum Erlass eines Haftbefehls nicht vorlagen.

3. Trifft es zu, dass die Medien nicht informiert worden sind? Wenn ja, aus welchem Grund?

Generell gilt, dass mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Geschädigten, Zeugen und Beschuldigten sowie zum Schutz laufender Ermittlungen eine proaktive Pressearbeit der Ermittlungsbehörden zu Beginn bzw. während der Ermittlungen regelmäßig nicht geboten ist.

Quelle: Truth24.net

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