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Jun 25

Schwarzfahrender Armutsmigrant bespuckt wieder einmal Frauen und Polizisten

Muslimischer Armutsflüchtling spuckt einfach Frauen an

Ein 23- Jähriger Rumäne randalierte wieder einmal in der Bahn, bepöbelte Fahrgäste, prügelte und spuckte wild um sich | Stuttgart

Ein 23-Jähriger ist am Dienstagmittag den 19.06.2018 gegen 13.00 Uhr zusammen mit seinem 20-jährigen Begleiter in einer Regionalbahn von Ludwigsburg nach Stuttgart ohne gültiges Ticket gefahren. Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn wollte die Fahrscheine der beiden rumänischen Staatsangehörigen kontrollieren und alarmierte anschließend das Bundespolizeirevier Stuttgart. Nach Ankunft im Hauptbahnhof Stuttgart bespuckte der 23-jährige wohnsitzlose Tatverdächtige nach jetzigen Erkenntnissen eine 59-jährige Passantin und schlug einem 48-jährigen Reisenden aus bislang unbekannten Gründen zudem mit der Faust ins Gesicht. Bei Eintreffen der Bundespolizisten am Bahnsteig 6 zeigte sich der mutmaßliche Täter äußerst aggressiv gegenüber den Mitarbeitern der Deutschen Bahn sowie der 59-jährigen Frau, sodass dieser gefesselt und vorläufig festgenommen wurde.

Der obdachlose Armutsflüchtling musste gefesselt werden

Hierbei versuchte sich der Mann mehrfach der Maßnahme zu wiedersetzen und loszureißen. Weiterhin versuchte er einen Polizeibeamten in die Hand und das linke Bein zu beißen, sowie in Richtung eines Bahnmitarbeiters sowie Bundespolizisten zu treten. Selbst nach der Fixierung am Boden spuckte der Tatverdächtige mehrfach in die Richtung der Polizeibeamten und beleidigte diese. Im weiteren Verlauf nahmen die Bundespolizisten den mutmaßlichen Täter zur strafprozessualen Bearbeitung mit auf das Polizeirevier. Er konnte nach Abschluss der Maßnahmen die Dienststelle wieder verlassen. Durch den Vorfall erlitt der Reisende eine Rötung unter dem linken Auge und der 23-Jährige leichte Abschürfungen im Gesichtsbereich. Polizeibeamte wurden durch die Angriffe nicht verletzt. Der Mann muss nun u.a. mit einem Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen, Körperverletzung, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechnen.

Quelle: Truth24.net

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