«

»

Apr 09

Sechs Jahre Haft für Vergewaltigung durch Araber in Ingolstadt

Foto:Lino Mirgeler/Archiv

Landgericht hat an der Täterschaft eines jungen Arabers nicht die geringsten Zweifel

Ingolstadt (DK) Es war eine besonders brutale Vergewaltigung , bei der das Opfer nach eigener Aussage Todesängste ausgestanden hatte. Am Freitag hat die 1.Strafkammer des Landgerichts dem nach ihrer Überzeugung eindeutig feststehenden Täter die Quittung präsentiert: Der angeblich aus Palästina stammende Mann soll für sechs Jahre ins Gefängnis und seinem Opfer ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro plus Zinsen zahlen.

Der schlimme Vorfall vom 1. Juli vorigen Jahres hat das Gericht über drei Verhandlungstage hinweg beschäftigt (DK berichtete). Das Opfer war unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden und hatte dabei, so Vorsitzender Jochen Bösl in der Urteilsbegründung, einen sehr glaubwürdigen Eindruck gemacht. Die inzwischen 22-jährige Frau hatte seinerzeit noch mit ihrer Familie die Flüchtlingsunterkunft „P 3“ an der hinteren Manchinger Straße bewohnt. Auf dem Heimweg von einer Gartenparty war sie vom Täter zunächst bedrängt und dann unter Schlägen hinter einer Firmenmauer zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden. Für die Kammer gab es in der Zusammenschau von Opferangaben und Indizien nicht den leisesten Zweifel an der Täterschaft des 26- oder sogar schon 31-jährigen Arabers (es gibt unterschiedliche Angaben zum Geburtsdatum).

Der Mann war selber als Flüchtling nach Deutschland gekommen, ist jedoch als Asylbewerber nicht anerkannt. Gegen ihn war bereits vor der Tat ein Abschiebeverfahren angelaufen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte sich zutiefst überzeugt von seiner Täterschaft gezeigt und Anfang der Woche beim Plädoyer sogar acht Jahre Haft gefordert. Dass die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte, war mit Zweifeln an einer für den Täter äußerst belastenden DNA-Analyse und an der Aussagekraft einiger anderer Indizien begründet worden. Das Gericht hat aber in der Gesamtsicht aller Fakten den genau umgekehrten Schluss gezogen. Alles, so Vorsitzender Bösel, passe da „wunderbar zusammen“. Zunächst mal war das vom Angeklagten genannte Alibi geplatzt: Mitbewohner einer Flüchtlingsunterkunft in Schrobenhausen, wo der Mann zuletzt gewohnt hatte, konnten sich als Zeugen nicht daran erinnern, ihn in der Tatnacht dort gesehen zu haben. Ein Wachmann konnte nur aussagen, den Araber tags zuvor und am Abend des Tattages gesehen zu haben – da lag die Vergewaltigung in Ingolstadt aber schon rund 20 Stunden zurück. Eine beim Angeklagten gefundene Zugfahrkarte (Fahrradkarte) stammte hingegen von einer Fahrt von Ingolstadt nach Schrobenhausen wenige Stunden nach der Tat.

Daten aus seinem Handy deuteten auf einen Aufenthalt am Ingolstädter Hauptbahnhof ebenfalls relativ kurz nach der Vergewaltigung hin, die nach Angaben des Opfers zwischen 2 und 3 Uhr in der Frühe stattgefunden hatte. Am schwersten wogen allerdings gleich sechs eindeutige DNA-Spuren des Täters am Körper des Opfers, die kurz nach dem Vorfall gesichert worden waren. Eine Verwechslung oder sonstige Fehlanalyse dieser Spuren sei faktisch nicht möglich gewesen, entkräftete das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung Zweifel der Verteidigerin an diesen Spuren, die nach allen gängigen Rechenmodellen mit höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit auf den Angeklagten deuten. Die Analyse hatte beim Abgleich zu einem Treffer in einer polizeilichen Datenbank geführt, wo der Araber wegen eines früheren (kleineren) Delikts in Deutschland bereits erfasst war. Die Stützung eines Urteils allein auf ein DNA-Gutachten, das machte Vorsitzender Bösl deutlich, ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zwar nicht zulässig, doch im Kontext mehrerer anderer belastender Indizien könne ein solcher wissenschaftlicher Nachweis sehr wohl als schwer belastender Faktor gewichtet werden. Bösl zusammenfassend sehr klar: „Der Angeklagte war der Täter – aus, vorbei und Schluss, und das weiß er auch selber.“

Gegenüber seiner Anwältin hatte sich der junge Mann vor dem Prozess angeblich noch mit großen Worten zum Tatgeschehen geäußert. Er finde es „schrecklich, dass in Deutschland auf offener Straße Frauen vergewaltigt werden können“, soll er da gesagt haben. Angesichts der Feststellungen des Gerichts wirkt das nun ebenso bizarr wie der Umstand, dass sich der Täter angeblich nach der Vergewaltigung bei der Frau förmlich entschuldigt und sich mit einem Kuss verabschiedet haben soll. Ob das Urteil in Kürze rechtskräftig wird oder der Weg einer Revision beim BGH beschritten wird, war direkt nach der Verkündung noch nicht klar. Sollte der Mann bald von der U-Haft in Strafhaft wandern, wird sicher auch das Abschiebeverfahren wieder aufgenommen. Ob das Opfer vom zugesprochenen Schmerzensgeld jemals etwas sehen wird, ist angesichts dieser Umstände recht unsicher.

Quelle: Donaukurier

Schreibe einen Kommentar

Close