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Feb 07

Soll man die Herkunft von Tätern nennen? Streit um Polizeimeldungen

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Tatverdächtige bei einer Festnahme in Kreuzberg, Februar 2020: Die Nationalität wird in der Regel nicht genannt

Foto: spreepicture

Berlin – Wenn eine Straftat begangen wurde, gibt die Polizei eine Meldung zur Berichterstattung heraus, in der die Tat und der Tatverdächtige beschrieben werden. Sollte die Polizei dabei die Herkunft der Tatverdächtigen nennen oder auch ihre Haut- und Haarfarbe? Darüber gehen die Meinungen auseinander.

Im Dezember 2019 besprachen die Innenminister der Bundesländer auf ihrer Konferenz in Lübeck das Thema, konnten sich aber auf keine gemeinsame Regelung einigen.

Jedes Bundesland geht jetzt eigenen Weg

Zuletzt kündigte Mecklenburg-Vorpommern an, ab sofort die Nationalität aller Tatverdächtigen in jeder Polizeimeldung zu erwähnen. „Wenn wir Transparenz verlangen, gehört das dazu“, sagte Innenminister Lorenz Caffier.

Hamburg verfährt genauso, Nordrhein-Westfalen will sich anschließen, da andernfalls „die ganze rechte Mischpoke (…) das Misstrauen der Menschen in die Polizei schüren“ würde, wie Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte. Niedersachsen lehnt die Nennung ab und Bayern nennt die Nationalität nur bei Migranten, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind.

Auch Berlin und Brandenburg geben die Nationalität nicht immer an, sondern nur, wenn es die Polizei für richtig hält. Innensenator Andreas Geisel sagt es so: „Kriminalität hat nichts mit Herkunft zu tun. Nur wenn es für das Verständnis einer Straftat unerlässlich ist, macht die Nennung der Nationalität Sinn.“

Polizeipräsidentin Slowik, Innensenator Geisel: „Kriminalität hat nichts mit Herkunft zu tun“Polizeipräsidentin Slowik, Innensenator Geisel: „Kriminalität hat nichts mit Herkunft zu tun“ Foto: picture alliance/dpa

Aber wer entscheidet, ob es für das Verständnis einer Straftat wichtig oder unwichtig ist, die Herkunft des Täters zu kennen? Das überlässt man dem einzelnen Beamten, der für die jeweilige Meldung zuständig ist. Warum überlässt man diese Entscheidung nicht den Menschen, die es wissen wollen? Sie können doch selbst darüber entscheiden, ob ihnen die Information über die Herkunft wichtig ist oder nicht.

Was spricht dagegen, die Nationalität immer zu benennen? Es könne diskriminierend wirken, Herkunft, Haut- und Haarfarbe anzugeben, sagen die Kritiker. Wer aber so argumentiert, muss der nicht auch das Geschlecht und das Alter des Tatverdächtigen verschweigen? Es könnte ebenso diskriminierend wirken, von einem Mann oder einer Frau zu sprechen wie von einem Ausländer. Nach den Pressegesetzen der Bundesländer sind die Polizeibehörden verpflichtet, die Herkunft der Tatverdächtigen anzugeben, wenn ein Journalist danach fragt. Umso mehr stellt sich die Frage, weshalb die Polizei dann nicht von vornherein alle Merkmale frei gibt, die sie zum Tatverdächtigen gesammelt hat.

Es entspricht dem ganz normalen Informationsbedürfnis der Menschen, dass sie möglichst viele Details in Erfahrung bringen wollen, wenn ein Verbrechen begangen wurde. Sie mögen es nicht, wenn man sie bevormundet, indem man ihnen gezielt Informationen vorenthält.

Quelle: BILD.

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