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Okt 08

Sozialamtsleiter erstochen: Mordanklage gegen Soner Ö. eingebracht

APA/MAURICE SHOUROT

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat gegen Soner Ö., jenen Mann, der im Februar den Sozialamtsleiter an der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn getötet haben soll, wie erwartet Anklage wegen Mordes eingebracht. Das teilte Gerichtssprecher Norbert Stütler am Montag in einer Aussendung mit.

Der Entwurf der Anklage der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde sowohl von der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck als auch vom Justizministerium geprüft – das ist bei Verfahren mit großem Medieninteresse so üblich. Dabei wurde der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Feldkirch offenbar gut geheißen. Die Einspruchsfrist belaufe sich auf zwei Wochen, sagte Stütler gegenüber der APA. Einen Verhandungstermin gibt es noch nicht.

Gutachten bestätigte Zurechnungsfähigkeit

Der Tatverdächtige Soner Ö., ein in Vorarlberg aufgewachsener Asylwerber mit türkischer Staatsbürgerschaft, soll den 49-jährigen Sozialamtsleiter am 6. Februar im Streit um Geld aus der Grundversorgung und aus Rache für das vor Jahren gegen ihn erlassene Aufenthaltsverbot mit einem Messer umgebracht haben. Obwohl der Mann bei der Tat einen Blutalkoholgehalt von 0,75 Promille aufwies und unter Medikamenteneinfluss stand, war er laut einem Gutachten von Psychiater Reinhard Haller zurechnungsfähig. Der Beschuldigte sei zur Tatzeit nicht psychisch krank gewesen. Vielmehr sei er schuldfähig, weil er gewusst habe, was er tat, so die Erkenntnis.

Der getötete Sozialamtsleiter hatte zehn Jahre zuvor – nach der 15. Verurteilung des 34-Jährigen – das Aufenthaltsverbot erlassen. Der mutmaßliche Täter reiste am 4. Jänner dieses Jahres illegal nach Österreich ein. Ein Asylverfahren wurde zugelassen, weil der 34-Jährige seinen Angaben zufolge 2015 in Syrien gekämpft und mindestens zwei türkische Soldaten getötet hatte. Deshalb drohe ihm in der Türkei die Verfolgung, hieß es.

Verdächtiger in Innsbruck in Haft

Am 6. Februar – der Mann war schon die Tage zuvor auf der BH Dornbirn vorstellig geworden – drang der 34-Jährige in das Büro des Sozialamtsleiters vor und verlangte neuerlich Geld. Dabei wurde ihm zugesichert, dass die Angelegenheit noch am selben Tag erledigt werde. Er verließ das Gebäude, kehrte aber später mit einem Küchenmesser bewaffnet zurück. Der 34-Jährige soll damit zielstrebig in das Büro des Sozialamtsleiters gegangen sein und habe dort während eines lauten Streits mehrfach auf den Beamten eingestochen. Dieser starb an Ort und Stelle. Der 34-Jährige flüchtete, wurde aber wenig später noch in Dornbirn festgenommen. Aktuell befindet er sich in Innsbruck in Haft.

Ob der Aufenthalt des Beschuldigten in Österreich dem Gesetz entsprach, war nach der Tötung des Sozialamtsleiters politisch höchst umstritten. Innenminister Wolfgang Peschorn sagte Ende Juni im Interview mit den „Vorarlberger Nachrichten“: „Es ist leider eindeutig: Er konnte sich in Vorarlberg aufhalten, so tragisch das ist. Es gab keine Möglichkeit, das rechtlich zu verhindern“, erklärte Peschorn. Dazu habe es „schlicht und ergreifend am rechtlichen Instrumentarium“ gefehlt.

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