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Mai 25

Vergewaltiger kommt mit moderaten 4 Jahren davon | Freising

Foto: Walter Schöttl

Rückhaltloses Geständnis und Alkoholisierung strafmildernd

Das bereits im Ermittlungsverfahren gemachte und dann im Prozess bestätigte Geständnis sowie die zur Tatzeit erhebliche Alkoholisierung sicherten einem ungandischen Asylbewerber (37), der im September letzten Jahres eine 29-jährige Freisingerin brutal vergewaltigte, eine moderate Freiheitsstrafe: Die 4. Strafkammer beim Landgericht Landshut verhängte vier Jahre.

Wie berichtet, befand sich das spätere Opfer am 11. September letzten Jahres gegen 2.15 Uhr mit ihrem Fahrrad nach dem Besuch einer Freundin auf dem Heimweg, als sie im Bereich des Sportplatzes vom 37-Jährigen gestoppt und schließlich auf eine Grünfläche gezerrt wurde. Der Asylbewerber, der zuvor offenbar auf dem Volksfest erheblich dem Alkohol zugesprochen hatte – die Blutprobe ergab für die Tatzeit rund 2,35 Promille – zog dann der 29-Jährigen Leggins und Slip aus, befingerte sie im intimbereich ein und versuchte auch kurzzeitig Geschlechtsverkehr.

Als die Frau um Hilfe schrie, drückte er u.a. ihren Hals fest zu und drohte damit, dass er eine Pistole dabei habe. Da die 29-Jährige trotzdem wieder zu schreien begann und sich nach Kräften zur Wehr setzte, ließ er schließlich von ihr ab. Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung konnte er kurz darauf festgenommen werden. Schon danach lieferte er bei seinen Vernehmungen ein erstes, wenn auch „geschöntes” Geständnis, das dann zum Prozessauftakt über eine Erklärung seines Pflichtverteidigers Dr. Martin Paringer konkreter wurde: Das Tatgeschehen und der Anklagevorwurf wurden ohne Abstriche eingeräumt.

Mit dem Geständnis ersparte der Asylbewerber seinem psychisch schwer angeschlagenen Opfer, das bereits einen Amoklauf miterlebt hatte und dadurch psychisch beeinträchtigt war, eine Aussage. Landgerichtsarzt Dr. Hubert Näger bescheinigte dem Angeklagten in seinem psychiatrischen Gutachten angesichts der erheblichen Alkoholisierung zur Tatzeit eine verminderte Schuldfähigkeit.

Da im Prozessverlauf die Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen war, gingen auch die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Bühne, in deren Rahmen Staatsanwalt Gerald Siegl eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren forderte, während Verteidiger Dr. Paringer drei Jahre und neun Monate als schuldangemessen erachtete.

Vorsitzender Richter Oliver Dopheide stellte in der Urteilsbegründung fest, dass die Tatbestände einer Vergewaltigung mit Gewaltanwendung, Drohungen und einer sexuellen Handlung mit Eindringen in den Körper des Opfers erfüllt seien, so dass die Frage, wie darauf zu reagieren sei, im Mittelpunkt der Urteilsberatung gestanden habe. „Keine Strafe der Welt ist geeignet, die beim Opfer angerichteten Schäden zu begleichen. Das Strafrecht kann nur zum Ausdruck bringen, dass Unrecht geschehen ist und das vom Staat angemessen sanktioniert wird”, so der Vorsitzende Richter.

Im speziellen Fall sei wegen der erheblichen Alkoholisierung des 37-Jährigen und der damit verminderten Schuldfähigkeit eine Strafrahmenverschiebung unerlässlich gewesen. Außerdem sei zu Gunsten des Angeklagten ins Gewicht gefallen, dass er nicht vorbestraft und besonders haftempfindlich sei. Ganz wesentlich sei aber sein Geständnis gewesen, mit dem er dem Opfer die Aussage erspart habe, die für die 29-Jährige extrem belastend gewesen wäre.

Zu seinen Lasten allerdings sei berücksichtigt worden, dass durch derartige Taten das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit erheblich beeinträchtigt werde. „Zumal die meisten Sexualdelikte im sozialen Nahbereich verübt werden, zwischen Fremden sind sie statistisch gesehen eher der Ausnahmefall und deshalb besonders gravierend.”

Strafschärfend hätten sich auch die Folgen für das Opfer ausgewirkt: Körperlich hätten sie sich zwar in Grenzen gehalten, psychisch aber seien sie wegen des bereits erlebten Amoklaufs besonders gravierend gewesen. „Kein Täter hat Anspruch auf ein robustes Opfer, die psychische Beeinträchtigung des Opfers sind kausal auf diese Tat zurückzuführen und deshalb ihm zuzurechnen”, so Dopheide.

Straferschwerend habe sich auch der ungeschützte Geschlechtsverkehr ausgewirkt. Es sei eine Binsenweisheit, dass sich Opfer sexueller Straftaten „beschmutzt” fühlten, außerdem Ängste wegen der Schwangerschaftsgefahr bzw. vor Krankheiten ausstünden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Wochenblatt

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