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Jul 17

Vergewaltigung im Fürther Wiesengrund: Prozess gegen Türken unterbrochen

Ein 38 Jahre alter Mann soll im Pegnitzgrund in Fürth eine Frau brutal vergewaltigt haben. Der Prozess gegen ihn vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wurde bald unterbrochen. Die Verteidigung will die Besetzung des Gerichts überprüfen lassen.

Der erste Prozesstag um die Vergewaltigung einer Frau im Fürther Wiesengrund war kurz: Schon nach gut einer Stunde unterbrach das Landgericht Nürnberg-Fürth die Verhandlung. Die Verteidigung hatte Akteneinsicht sowie eine Überprüfung der Gerichtsbesetzung beantragt. Am 30. Juli soll die Verhandlung fortgesetzt werden.

Angeklagter schweigt vor Gericht

Das Verbrechen hatte im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Wiesengrund in Fürth am Morgen des 3. Novembers 2018 eine Frau mit einem Messer bedroht, sie anschließend ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt zu haben. Die Frau konnte sich in Sicherheit bringen und Spaziergänger um Hilfe bitten. Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen.

Mann saß schon im Gefängnis

Wegen der Tat ist ein 38-jähriger, in Fürth geborener, türkischer Staatsbürger angeklagt. Der Staatsanwalt wirft ihm besonders schwere Vergewaltigung und Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Der Mann ist bereits vorbestraft – nicht wegen Sexualdelikten, sondern wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Gewalttaten. Bis Juni 2018 saß er im Gefängnis.

OB Jung fordert schnellere Abschiebungen

Wegen seiner Straftaten hätte der Mann eigentlich ausreisen müssen. Die Abschiebung wurde allerdings ausgesetzt. Nach der Vergewaltigung hatte Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung (SPD) von einer Gesetzeslücke gesprochen und eine schnellere Abschiebehaft für straffällig gewordene Ausländer gefordert. In dem Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth geht es allerdings nicht um ausländerrechtliche Fragen. Das Gericht beschäftigt sich nur mit der Vergewaltigung und dem Handel mit Betäubungsmitteln.

Gefährlich für die Allgemeinheit?

Die Staatsanwaltschaft stuft den Angeklagten als gefährlich für die Allgemeinheit ein. Deswegen müssen sich die Richter auch mit der Frage beschäftigen, ob für den 38-Jährigen eine Sicherungsverwahrung verhängt werden soll. Insgesamt sind 18 Verhandlungstage vorgesehen, unter anderem deshalb, weil mehrere psychologische Gutachter aussagen müssen. Vermutlich wird die Öffentlichkeit häufiger ausgeschlossen – damit das Opfer geschützt wird.

Quelle: br

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