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Jan 22

Wegen Dublin-Verordnung: Deutschland nahm 2016 mehr als 12.000 Asylbewerber zurück

Ein Bundespolizist im Oktober 2015 an der deutsch-österreichischen Grenze vor einer Gruppe Migranten. Foto: dpa

Zugleich schickte die Bundesrepublik fast 4000 Migranten in andere Länder zurück, wo nun über deren Asylantrag entschieden wird. Die meisten Asylbewerber übernahm Deutschland aus Schweden, das etwa 3700 Menschen nach Deutschland überstellte. Es folgen die Niederlande (1686), die Schweiz (1277), Dänemark (1109) und Belgien (763). Insgesamt waren es 12091 Überstellungen.

Bereits in Deutschland Asyl beantragt

Laut Ministerium erfolgten die Rücküberführungen in der Regel, weil die Migranten bereits in Deutschland einen Asylantrag gestellt, aber das Verfahren nicht abgewartet hatten. Zudem übernimmt Deutschland Antragssteller, deren Ehepartner oder Kinder in der Bundesrepublik entweder Asyl begehren, oder denen bereits Schutz gewährt wird. Die größte Gruppe der Betroffenen waren laut Ministerium mit etwa 30 Prozent Iraker.
Die meisten Asylbewerber aus Deutschland zurück nahmen demnach Italien (916) und Polen (884). Deutlich weniger Migranten wurden nach Spanien (351), Ungarn (294) und Schweden (280) überstellt.

Ausnahme Griechenland

Das Dublin-System sieht vor, dass ein Asylverfahren dort geführt wird, wo ein Migrant zum ersten Mal europäischen Boden betreten hat. Die Rücküberstellungen nach Griechenland sind allerdings 2011 nach Gerichtsurteilen ausgesetzt worden. Die Zustände in dem Land wurden als unzumutbar für Asylbewerber eingestuft. Wie zuletzt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete, will die Bundesregierung ab dem 15. März aber wieder zur alten Regelung zurückkehren und Asylbewerber nach Griechenland zurückschicken. Dies hatte im Dezember auch die EU-Kommission empfohlen.
Ebenso hatte die Bundesregierung im Jahr 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht und sich vor allem im Bezug auf syrische Migranten für zuständig erklärt. In solchen Fällen erfolgt keine Rückschiebung nach Dublin-Verordnung.

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