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Nov 03

Wegen erfundener Fehltritte: „Der Spiegel“ gibt Unterlassungserklärung gegenüber AfD-Fraktion ab

Mit Fake News gegen Fake News: In einer Kolumne versucht der Spiegel-Autor Markus Feldenkirchen der AfD mit erfunden Fehltritten den Spiegel vorzuhalten. Die zeigt sich verärgert – und erwirkt nun eine Unterlassungserklärung.

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat eine Unterlassungserklärung gegenüber der AfD-Fraktion im Bundestag abgegeben. Da man „kein Interesse an einer möglichen, aber sinnlosen gerichtlichen Auseinandersetzung“ habe, habe man „kulanzweise die Unterlassung abgegeben“, teilte Anja zum Hingst, Leiterin Kommunikation und Marketing des „Spiegel“-Verlags, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag in Hamburg mit. Anlass war eine „Spiegel“-Kolumne, die angebliche Fehltritte von AfD-Bundestagsabgeordneten auflistete, die sich im weiteren Verlauf des Textes als erfunden herausstellten. Diese Auflösung war im Internet vorerst nur hinter einer Bezahlschranke zugänglich.

In der Kolumne „Erschütterndes von der AfD“ von Markus Feldenkirchen, die im gedruckten „Spiegel“ in der Ausgabe 42/2018 erschien, heißt es unter anderem: „Ein prominentes Mitglied der Fraktion ließ sich im selben Zeitraum zweimal pro Woche von der Fahrbereitschaft des Bundestags in ein Bordell chauffieren und reichte die Rechnungen mit den Einzelposten ‚Rosi‘ und ‚Rosé‘ später sogar als Bewirtungsbeleg bei der
Bundestagsverwaltung ein.“ Weiter unten folgt die Auflösung: „Und nun zur Wahrheit: Keine dieser Informationen stimmt. Hoffe ich zumindest. Ich habe sie mir ausgedacht“, so Feldenkirchen.

Nach Angaben des „Spiegels“ ging es in dem Text um den „Wahrheitsgehalt von ‚Nachrichten‘, die von AfD-Mitgliedern und deren Sympathisanten im Netz geteilt werden, um Ressentiments zu schüren.“ Der Beitrag sei die kritische Beschreibung eines Phänomens, wie es die AfD regelmäßig betreibe, erklärte Unternehmenssprecherin zum Hingst. Die AfD-Fraktion hatte auf den Artikel mit einer Abmahnung reagiert.

Vor allem in den sozialen Medien seien die frei erfundenen Anschuldigungen gegen die AfD-Abgeordneten unter Berufung auf den „Spiegel“ als Quelle weiterverbreitet worden, teilte Christian Lüth, Pressesprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, am Freitag in Berlin mit. Beim Aufrufen des Artikels auf der Netzseite des „Spiegel“ sei vorerst nur der Abschnitt des Textes mit den erfundenen Anschuldigungen frei lesbar gewesen, kritisierte Lüth. „Die Aufklärung darüber, dass es sich dabei um bewusste Falschmeldungen handelt, war dagegen hinter einer Bezahlschranke verborgen und somit für die meisten Netznutzer nicht sichtbar.“ Die Bezahlschranke werde in der Regel automatisch vom System gesetzt und nur in Ausnahmefällen händisch, erklärte „Spiegel“-Unternehmenssprecherin zum Hingst. „Das ist sicher unglücklich, war aber keineswegs beabsichtigt.“ Unmittelbar nach der Abmahnung habe man die Bezahlschranke händisch versetzt, so dass auch noch die Auflösung lesbar wurde.

Quelle: FAZ

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