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Sep 23

Weil sie einen anderen heiraten wollte: Mann tötet Ex mit Bratpfanne und Messer

Der Mann soll mehrfach mit einem Messer auf seine Ex-Freundin eingestochen haben. (Symbolbild).

Hamburg – Wegen der Ermordung einer jungen Frau mit einer Bratpfanne und einem Messer hat das Landgericht Hamburg am Freitag einen 32-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Die Strafkammer hielt es für erwiesen, dass der Inder am 9. Dezember 2017 eine 26 Jahre alte Studentin in Hamburg-Billstedt tötete. In der elterlichen Wohnung der Frau habe er ihr unvermittelt von hinten mit einer Bratpfanne auf den Kopf geschlagen, sie gewürgt und ihr mehrfach mit einem Messer in den Hals gestochen.

Er sei enttäuscht und verzweifelt gewesen, weil die ebenfalls indischstämmige Frau ihn nicht heiraten wollte, erklärte der Vorsitzende Richter Joachim Bülter.

Der Angeklagte habe sich illegal in Deutschland aufgehalten und gehofft, durch eine Heirat eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Der Vater der 26-Jährigen sei gegen die Beziehung gewesen, weil die Familie der Religionsgemeinschaft der Sikhs angehört, der Angeklagte aber Hindu sei.

Über mehrere Jahre hatten die beiden jungen Leute heimlich eine zunächst glückliche Beziehung geführt. Ab 2016 sei es zu Streitigkeiten gekommen, sagte Bülter. Der Angeklagte schlug ihr dabei auch einmal mit Fäusten ins Gesicht und in den Rücken. Zudem habe er gedroht, er werde sie abstechen, wenn sie ihn nicht heirate.

Die Frau erklärte ihm, sie sehe keine Zukunft für ihre Beziehung, weil ihr Vater einer Heirat nicht zustimmen werde. Sie wolle einen anderen Mann heiraten. Er sei immer eifersüchtiger geworden. Im August 2017 habe er ihr Mobiltelefon gestohlen, um die gespeicherten Textnachrichten zu lesen. Die 26-Jährige ging zur Polizei. Einer Beamtin berichtete sie, dass ihr Ex-Freund sie bis zu 60 Mal am Tag anrufe oder anzurufen versuche.

Das Stalking ging in der folgenden Zeit weiter. Trotzdem hätten sie auch noch mal miteinander geschlafen. Im Oktober reiste die Frau mit ihren Eltern nach Indien. Dort sei die Verlobung mit einem anderen Mann vereinbart worden. Für ihren Ex-Freund in Hamburg habe sie aber noch Kleidung als Geschenk mitgebracht.

Anfang Dezember spitzte sich die Lage zu. Der Angeklagte verlor seine Wohnung. Er traf sich mit der 26-Jährigen am Hauptbahnhof, wo sie in einem Schnellrestaurant jobbte. Sie gab ihm mehrere hundert Euro, damit er sich neue, möglicherweise gefälschte Papiere besorgen könne. Zum Schein habe sie ihm auch gesagt, dass sie mit ihrem Vater reden werde. Der Angeklagte schöpfte daraufhin neue Hoffnung.

Nach 406 Anrufen und Anrufversuchen in drei Tagen traf er die Frau am 9. Dezember erneut an ihrer Arbeitsstelle. Gemeinsam fuhren sie zur Wohnung der Familie in Billstedt. Die Eltern waren nicht da. Es kam zum Streit, als sie Textnachrichten an einen Verwandten im Ausland schrieb. Sie sei dennoch völlig arg- und wehrlos gewesen, als der Angeklagte ihr in der Küche von hinten die Bratpfanne auf den Kopf schlug.

Von der Strafe werde der Angeklagte voraussichtlich acht Jahre in Deutschland verbüßen müssen und dann in sein Heimatland abgeschoben werden. Das Gericht entsprach mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Der Verteidiger hatte sich für eine Haftstrafe von sieben bis acht Jahren wegen Totschlags ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fotos: 123RF

Quelle: Tag24

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