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Jun 20

Wiedereinreise-Wahnsinn: Terroristen durften ganz legal zu uns kommen

Der Islamist Sayed M. konnte formal rechtmäßig 2017 einreisen und Asyl beantragen

Es ist ein handfester Skandal in der deutschen Asylpolitik, doch die Kanzlerin will nichts davon gewusst haben, ihr neuer Innenminister auch nicht. Aber Horst Seehofer ist auch erst wenige Monate im Amt und zog gestern die Notbremse.

Der Fakt: Selbst abgelehnte und abgeschobene Asylbewerber, für die ein offizielles Wiedereinreiseverbot besteht, kommen einfach zurück nach Deutschland und beantragen hier dann legal noch einmal Asyl! Und werden NICHT abgewiesen!

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten erst am Montag dazu Stellung bezogen.

► Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Dass dies (die Zurückweisung, d. Red.) heute nicht der Fall ist, ist mir auch erst im Laufe meiner jungen Amtszeit bekanntgeworden. Ich halte das für unerklärlich!“

► Kanzlerin Angela Merkel: „Und dass wir bis jetzt, dann, wenn eine Wiedereinreisesperre verfügt wurde (…) dass da diese Wiedereinreise möglich ist, das habe ich erst jetzt bei der vertieften Diskussion überhaupt zur Kenntnis genommen.“

Konnte man wirklich nichts davon wissen? „Wer im Herbst 2015 anordnet, dass alle, die an der Grenze das Zauberwort ‚Asyl‘ sagen, ins Land gelassen werden, der weiß, dass das für ALLE gilt“, so ein hochrangiger Mitarbeiter des Innenministeriums zu BILD.

BILD dokumentiert beispielhaft für eine unbekannte Zahl von ähnlichen Fällen den Weg eines zurückgekehrten Flüchtlings mit Wiedereinreiseverbot:

► Gegen den mutmaßlichen Ägypter Sayed M. (54) wurden diverse Ermittlungsverfahren u. a. wegen des „Aufenthalts in einer Ausbildungslager des Terrornetzwerks arabischer Mudschaheddin“ eingeleitet. Im Jahr 2012 reiste er aus Deutschland aus, angeblich nach Ägypten. Und wurde mit einer „offiziellen Wiedereinreisesperre bis 2022“ belegt.

Doch im Herbst 2017 reiste Sayed M. „trotz bestehender Sperrwirkung“ erneut nach Deutschland ein, beantragte in der Essener Außenstelle des BAMF am 2. November 2017 Asyl. Er lebt derzeit unbehelligt in NRW.

Das ist kein Einzelfall!

Die Bundespolizei stellte seit Januar 2017 monatlich im Schnitt rund 100 verbotene Fälle von Wiedereinreise zuvor abgelehnter Asylsuchender mit einem Einreiseverbot fest – die an der Grenze allerdings NICHT abgewiesen werden können!

Grund: Im Spätsommer 2015 wurde vom damaligen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) nach Rücksprache mit Kanzlerin Angela Merkel verfügt, dass niemand an den Grenzen abgewiesen werden dürfe, der dort ein Asylgesuch stellt.

Innenminister Horst Seehofer ließ gestern erklären, diese Praxis werde mit sofortiger Wirkung beendet.

Quelle: BILD

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