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Jun 10

Rotes Kreuz: Endlich auch Kopftuchmädchen in Frankfurter Krankenpflege angekommen

Für Bouchra Boulaich gehört das Kopftuch jetzt offiziell zur Dienstbekleidung. – Bild: Symbolbild

 

Eine hygienische Kathastrophe: In den Frankfurter Rotkreuz-Kliniken gehört der Hidschab nun offiziell zur Dienstbekleidung – dank Schülerin Bouchra Boulaich, eine muslimischen Aktivistin, und Dr. Marion Friers, islamfreundliche multikulti Geschäftsführerin.

Auf berechtigte Ablehnung ist die überzeugte Kopftuchträgerin oft gestoßen: „Hast du eigentlich die Erlaubnis, ein Kopftuch zu tragen?“ Diese Frage hörte Bouchra Boulaich, Krankenpflegeschülerin an den Frankfurter Rotkreuz-Kliniken, allzu oft in ihrem Arbeitsalltag. „Auch bei meinen Praktika in anderen Häusern war es immer das Gleiche“, erinnert sich die junge islamistische Schülerin an die zahlreichen Diskussionen mit Kollegen und Vorgesetzten ums Kopftuchtragen. „Mal hieß es, ich muss es nach hinten tragen, dann galten andere Regeln für Infektionszimmer, dann musste es komplett weiß sein, dann wieder nicht.“ Kein akzeptabler Zustand für Boulaich.

Immer Diskussionen um das Kopftuch – kein akzeptabler Zustand für die islamistische Schülerin – keine faulen Kompromisse

Deshalb suchte sie den direkten Kontakt zur Geschäftsleitung der Frankfurter Rotkreuz-Kliniken zu Dr. Marion Friers, Geschäftsführerin Personal, Pflege und Kommunikation. Diese hörte sich Boulaichs Ausführungen an und ging in den direkten Austausch mit ihrer Mitarbeiterin. „Aus Überzeugung und auch auf Basis der Grundsätze des Roten Kreuzes behandeln wir Menschen unabhängig von Herkunft und Religion gleich. Dazu gehört es auch, dass Unterschiede akzeptiert und respektiert werden.

MRSA (multiresitente Keime) und islamische Zeichen im Krankenzimmer, statt Hygiene und Neutralität

Deshalb dürfen Kopftücher natürlich getragen werden – allerdings unter Beachtung der Häuservorschriften v.a. im Hinblick auf Hygiene“, sagt Dr. Friers. Um hier eine richtige Entscheidung treffen zu können, zog sie den Krankenhaushygieniker Dr. Uwe Drehsen hinzu. Sein Urteil: Das Kopftuch darf aus hygienischer Sicht getragen werden, aber nicht mit den Patienten ähnlich wie Hose und Kittel in Kontakt kommen. Um das so gut wie möglich zu vermeiden, muss es in den Kasack gesteckt werden. Auf die Bedeckung der Arme muss sie allerdings verzichten. „Lange Ärmel lassen die Hygienevorschriften nicht zu“, sagt Dr. Friers. Kein Problem für Boulaich. „Das ist so für mich ok, da ich die Patienten auf keinen Fall gefährden möchte.“

Das ist grob Fahrlässig, meint Dr. M. wenn das Kopftuch als Schutzkleidung missbraucht wird, bringt das Menschen um

Diese Vorgehensweise wird seitens unseres ärztlichen Gutachters auf das strengste zurückgewiesen.

„Es gibt Bereichskleidung, stellen Sie sich vor, sie betreten die zahlreichen mit resistenten Keinem verseuchten Isolationszimmer eines Krankenhauses, entfernen den Kot und kontaminierten Urin im Spülraum, dann gehen Sie mit der gleichen Kleidung in ein frisches Patientenzimmer oder in die Kantine! Das bring Menschen um. Von der Optik ganz zu schweigen, deutsche Patienten und deutsches Personal wollen das nicht, die sind ja schon durch Städte wie Frankfurt selbst genervt, da sieht man  ja fast nur noch Muslime in der Stadt“

Quelle: Truth24.net

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