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Okt 23

Ex-Freundin und ‚Nebenbuhler‘ mit Dönermesser niedergestochen: Täter legt Revision ein

Mit einem im Imbiss geklauten Döner-Messer ging der Täter auf die beiden los und verletzte sie schwer. (Symbolbild)

Neubrandenburg – Der sogenannte Dönermesser-Fall von Neubrandenburg könnte noch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Eine Woche nach dem Urteil des Landgerichts Neubrandenburg hat der Verteidiger des 29-Jährigen Revision eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte.

Der Asylbewerber aus der Türkei hatte gestanden, einen Landsmann – den er als Nebenbuhler sah – und seine deutsche Ex-Freundin mit einem Messer mit knapp 20 Zentimeter langer Klinge niedergestochen zu haben.

Zunächst stach er dem 31-jährigen in den Hals und verletzte ihn schwer. Nachdem sein Opfer nach einigen Metern bewusstlos zusammengebrochen war, knöpfte er sich die Frau vor.

Er rammte seiner Ex das Messer in den Rücken, was sie nur dank einer schnellen Not-OP im Klinikum Neubrandenburg überlebte.

Der Mann wurde deshalb wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Verteidiger hatte eine mildere Strafe für seinen Mandanten angeregt, aber kein Strafmaß angegeben.

Die Bluttat hatte sich vor vielen Zeugen am 18. Mai – dem Freitag vor Pfingsten – an einem Dönerstand am Kino und Rathaus Neubrandenburg ereignet. Als Grund gab der 29-Jährige Eifersucht an.

Die Neubrandenburgerin und er hatten sich nach drei Monaten Beziehung Anfang 2018 getrennt.

Fotos: DPA (Bildmontage)

 

Quelle: Tag24

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