«

»

Sep 07

Geld für Scheidung – Frau will Islam-Recht vor Gericht einklagen

Vor Gericht scheiterte die Klage, die auf Argumenten aus dem Koran beruhte (Symbolfoto)Foto: David-Wolfgang Ebener / dpa

Wenn eine Ehe geschieden wird, dann gilt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch. Für den Koran interessieren sich Zivilrichter nicht besonders…

München – Das musste eine geschiedene Frau jetzt vor dem Amtsgericht München feststellen. Sie war der Meinung, ihr Ex schulde ihr eine Entschädigung ‐ weil das nach muslimischer Tradition so Brauch sei.

Das überzeugte die Richterin aber nicht. Sie entschied: Die Klägerin geht leer aus. Das Urteil fiel bereits Ende August, jetzt wurde es durch das Gericht bekannt gemacht.

► Rückblick: Anfang 2016 hatte das Paar, sie mit deutscher, er mit türkischer Staatsangehörigkeit, im Standesamt geheiratet. Zwei Monate später folgte eine Trauung nach sunnitischem Ritus (Sunnismus ist eine Glaubensrichtung des Islam, d. Red.).

Dabei vereinbarten sie eine sogenannte Mahr, auch Morgengabe genannt – gewissermaßen eine Scheidungsversicherung. Käme es zur Trennung, müsse der Mann 4000 Euro an die Frau zahlen, schrieben sie in ihren religiösen Trauschein.

Doch schon nach wenigen Monaten war die Ehe am Ende. Scheidung im Herbst 2017!

► Der Ex verteidigte sich, er habe der Regelung nur zugestimmt, weil seine Frau darauf bestanden habe. Dies sei so üblich, habe sie gesagt. Tatsächlich gibt es eine Sure im Koran, in der die Mahr vorgeschrieben wird.

Für die Richterin am Amtsgericht fielen die meisten Argumente nicht ins Gewicht ‐ entscheidend war für sie, dass die Eheleute die Scheidungs-Zahlung nicht bei einem Notar hatten beurkunden lassen. Dazu sind auch andere Paare verpflichtet, die mittels Ehevertrag Bedingungen für ihre Scheidung festlegen wollen. Klage abgelehnt!

Übrigens: Die Morgengabe gab es, wie etwa die Mitgift oder das Kranzgeld, früher auch in Deutschland. Doch diese Zeiten sind lange vorbei.

Quelle: BILD

Schreibe einen Kommentar

Close