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Jan 22

Anerkannte Flüchtlinge machen Urlaub im Verfolgerland Syrien

Aus Schutz vor Krieg und Verfolgung fliehen Syrer nach Deutschland. Sind sie anerkannt und beziehen Hartz IV, reisen sie nach Syrien als Urlauber zurück, wie eine Sprecherin der Arbeitsagentur in Berlin bestätigte (Foto: Youtube)

Asylberechtigte können als Hartz-IV-Empfänger in Urlaub fahren, ohne sagen zu müssen, wohin

Etliche Asylberechtigte reisen für Urlaubszwecke in jenes Land zurück, aus dem sie offiziell geflüchtet sind. Das geht aus Recherchen der Welt am Sonntag hervor.

Eigentlich suchen Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, Schutz vor Verfolgung und Krieg. Allein in diesem Jahr sind über 200.000 Menschen nach Deutschland geflohen. Wird ihr Asylantrag genehmigt, dürfen sie in Deutschland bleiben. Aber natürlich auch in den Urlaub fahren. Auch Hartz-IV-Empfänger haben auf Antrag Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit im Jahr. Einige anerkannte arbeitslose Asylbewerber haben die Regelung offenbar genutzt, um ausgerechnet in das Land zu fahren, in dem sie angeblich verfolgt wurden.

Das erfuhr die Welt am Sonntag von Mitarbeitern der Berliner Arbeitsagentur. Zwar müsse das Jobcenter den Urlaub genehmigen. Wohin der Hartz-IV-Empfänger verreist, muss er aber nicht angeben. Und selbst, wenn die Mitarbeiter das Urlaubsziel kennen, dürfen sie es aus Datenschutzgründen nicht weitergeben. Eine Sprecherin der Agentur für Arbeit hat die Vorgänge bestätigt. „Es gibt solche Fälle.“ Offizielle Erhebungen lägen dazu aber nicht vor.

CDU-Obmann Schuster: „Es verschlägt einem fast die Sprache“

Der Obmann der Unionsfraktion im Innenausschuss des Bundestages, Armin Schuster (CDU), sagte: „Wenn das stimmt, verschlägt es einem fast die Sprache.“ Ein Recht auf Asyl sei für solche Flüchtlinge seiner Meinung nach kaum noch vorstellbar, da die vorgebrachten Schutzgründe oftmals nicht stichhaltig sein könnten.

„Das muss Konsequenzen für den Aufenthalt nach sich ziehen“, erklärte Schuster. Er könne sich nur ganz wenige Fälle vorstellen, in denen eine solche kurzzeitige Rückkehr gestattet werden könne. Zum Beispiel die schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen. „Dafür wäre es aber zwingend erforderlich, dass wir die Flüchtlinge künftig generell verpflichten, eine solche Reise zu beantragen und vom BAMF genehmigen zu lassen“, sagte Schuster.

Urlaub kann Indiz sein, dass keine Verfolgung vorliegt

Die „Welt am Sonntag“ erfuhr allerdings, dass das BAMF bereits im Juni 2016 Arbeitsagenturen in der Hauptstadt schriftlich aufforderte, Reisen von Asylberechtigten in Heimatländer der zuständigen Ausländerbehörde zu melden. Die Bundesagentur kann den Leistungsempfänger aber nicht verpflichten, das Urlaubsziel bekanntzugeben: „Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage, diese Informationen von ihm einzufordern.“  Dennoch bemühen sich die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dem Vernehmen nach derzeit darum, sich einen Überblick zu verschaffen, schreibt die Welt am Sonntag weiter.

Das Bundesinnenministerium weist auf europäische Regeln hin, wonach Reisen in den sogenannten Verfolgerstaat nach einer Einzelfallprüfung zur Aberkennung des Schutzstatus führen können.

AfD-Vize Gauland kritisiert: „Das System versagt“

Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Alexander Gauland erklärte gegenüber dem Berlin Journal: „Es klingt wie ein schlechter Scherz. Jemand der angeblich vor Tod und Gewalt geflohen ist, kehrt kurz nachdem sein Asylantrag bewilligt wurde, an den Ort zurück, wo ihm diese Gefahren nach eigenen Angaben drohen, und zwar, um dort Urlaub zu machen. Die Behörden bestätigen, dass es diese Fälle gibt. Wie oft das vorkommt, weiß man weder bei der Arbeitsagentur noch im BAMF. Allein, dass so etwas stattfindet, ist schon skandalös und muss zur sofortigen Aberkennung des Asylstatus führen, was aber bislang nicht passiert. Hier müssen schnell eindeutige Regeln geschaffen werden.“

Gauland weiter: „Der eigentliche Skandal dahinter ist aber, dass die Asylanträge dieser Personen überhaupt erst positiv beschieden wurden. Wenn der vorgebliche Verfolgerstaat gleichzeitig als Urlaubsland für ein und dieselbe Person taugt, haben offenbar nie Fluchtgründe vorgelegen. Ganz offensichtlich wurden also positive Asylentscheidungen ohne Rechtfertigung getroffen. In diesen Fällen tritt das offen zu Tage. Das legt nahe, dass im System der Asylentscheidungen ein grundsätzliches Versagen vorliegt. Die Art und Weise, wie über Asylanträge entschieden wird, muss genauer untersucht und schleunigst verbessert werden, sonst ist dem Asylmissbrauch Tür und Tor geöffnet.“

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Quelle

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