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Jan 19

Mann aus Welver soll geistig Behinderte sexuell genötigt haben

Soest – Eine 44-jährige Zeugin, die bei ihrer Aussage eine große gelbe Plüschente als Beistand im Schlepptau hatte und ein Richter, der genau diese Zeugin darum bat, den Akt des „Rammelns“ doch bitte mit eben jenem Kuscheltier vorzuführen – nein, es war kein ganz gewöhnlicher Verhandlungstag am Dienstag vor der Großen Strafkammer des Arnsberger Landgerichts.

Dabei ging es in dem Verfahren gegen einen 47-jährigen Mann aus Welver keineswegs um Klamauk, dafür waren die Vorwürfe gegen den Angeklagten viel zu ernst: Er soll nicht nur eine junge Frau in Soest bei einem gemeinsamen Trinkgelage im vergangenen Sommer massiv bedrängt und sie dabei auch mehrfach an die Brust gefasst haben, – wenige Tage später soll er, ebenfalls in Soest, auch eine geistig behinderte 44-Jährige auf das ehemalige Strabaggelände gezerrt haben, um sich dort an ihr zu vergehen. Jugendliche hörten damals die Schreie der Frau, holten Hilfe – und der Mann konnte festgenommen werden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Mit großer Behutsamkeit bemühte sich das Gericht darum, von der Zeugin zu erfahren, was damals genau passiert sei. Der Angeklagte, der aus Syrien stammt, bereits seit 13 Jahren in einer Flüchtlingsunterkunft in Welver lebt und bei beiden Taten stark alkoholisiert gewesen war, hatte zuvor bestritten, die Frau gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gedrängt zu haben. Genau das aber wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, sie sieht den Tatbestand der sexuellen Nötigung als erfüllt an.

Große Angst habe sie vor dem Mann gehabt, der im vergangenen Juni in ihrer Wohngruppe im Soester Norden auftauchte, dort flüchtig bekannt war, und sie begleitet habe, als sie in einem nahen Supermarkt Einkäufe erledigen wollte, erfuhr das Gericht von der Frau.

Wegen ihrer Behinderung habe sie sich zunächst verbal nicht wehren können, als der Angeklagte sie schließlich in einer Art Schuppen auf der verlassenen Industriebrache aggressiv sexuell bedrängt habe. Als sie schließlich in ihrer Verzweiflung laut schrie, habe der Mann ihr den Mund zugehalten – zwei Jugendliche in der Nähe wurden trotzdem aufmerksam und holten Hilfe auf dem nahen Sportplatz an der Werkstraße.

Der Angeklagte räumte zwar ein, sowohl bei dem Trinkgelage als auch später auf dem Strabag-Gelände „gute Gespräche“ mit den Frauen gehabt zu haben und im ersten Fall möglicherweise „aus Versehen“ die Brust der jungen Frau berührt zu haben, er stritt allerdings vehement ab, im zweiten Fall der Zeugin den Mund zugehalten zu haben.

Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt, dann werden zwei Gutachterinnen aussagen, wie sie die Angaben der geistig behinderten Zeugin bewerten. Voraussichtlich wird danach das Urteil gesprochen.

Quelle

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