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Jan 24

Vergewaltigung in LAB: Bewährung für den somalischen Täter | Braunschweig

Das Amtsgericht Braunschweig hat den Mann zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt – er hat die Vergewaltigung zugegeben (Archivbild).
Foto: Siegfried Denzel

Deal vor Prozessbeginn: Geständnis gegen Bewährungsstrafe. Angeklagter sitzt wegen anderer Delikte in Haft. 25-jähriges Opfer war absolut wehrlos.

Braunschweig. Die Verhandlung beginnt mit einem Geständnis: Ja, er habe die serbische Asylbewerberin im November 2016 zu sich gerufen, sie in sein Zimmer in der Landesaufnahmebehörde (LAB) in Kralenriede in Haus 14 gezerrt und dort vergewaltigt. Das lässt der Angeklagte seine Verteidigerin verlesen.

Direkt vor der Verhandlung am Donnerstagmorgen hatten sich die Prozessbeteiligten geeinigt: Bei einem Geständnis erhält der 24-jährige Asylbewerber, der nach eigenen Angaben aus Somalia stammt, eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Geschädigte will nicht aussagen

Er hatte die junge Frau, mit der er vorher nie gesprochen hatte, zu sich gewunken, sie am Arm gepackt, in sein Zimmer gezogen und die Tür verschlossen. Dann hat er sie auf sein Bett geworfen und sie vergewaltigt.

Nach ihrer Aussage bei der Psychologin Bettina Reinhold, die das Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt hat, hat die junge Frau aus Serbien immer wieder „Nein“ gesagt und sich mich Händen, Füßen und Kopf gegen den Mann gewehrt, bevor sie letztendlich aufgegeben hat.

Den Gerichtssaal wollte das Opfer, wenn möglich, nicht betreten: zu schmerzlich seien die Erinnerungen an die Tat.

Nicht die erste Vergewaltigung

Der Angeklagte hat sich nach Auffassung des Gerichts, der Staatsanwätin und der Gutachterin ein besonders schwaches Opfer ausgesucht. „Schon auf den ersten Blick ist erkennbar, dass die Geschädigte sich nicht wehren kann. Sie ist klein, zierlich und sieht viel jünger aus, als sie ist“, erklärt Staatsanwältin Ute Lindemann.

Nach eigenen, laut Gutachterin glaubwürdigen Angaben ist die inzwischen 25-Jährige in ihrer Heimat Serbien schon seit Kindheitstagen immer wieder vergewaltigt worden. Auch ihre zwei Kinder, die nicht bei ihr leben, seien aus diesen Vergewaltigungen entstanden.

Durch Schwangerschaft ans Licht gekommen

Angezeigt hat die Frau die Vergewaltigung erst, nachdem bei einer routinemäßigen Frauenarztkontrolle festgestellt wurde, dass sie schwanger ist. Das hat sie einer Sozialarbeiterin im LAB erzählt – und dabei auch über die Vergewaltigung gesprochen.

Ob der Angeklagte die Frau geschwängert hat, ist nicht klar – bevor das untersucht werden konnte, hatte sie die Schwangerschaft bereits abgebrochen.

Fest steht aber: Er hat eine Schwangerschaft der Frau billigend in Kauf genommen, da er bei der Vergewaltigung kein Kondom trug und erst nach dem Samenerguss von ihr abließ. Danach hielt er sich mahnend einen Finger vor den Mund – eine Geste, um ihr zu zeigen, dass sie nichts erzählen solle – und ließ sie sein Zimmer verlassen.

Einige Straftaten auf dem Kerbholz

Schon seit Februar 2018 sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Diese wurde am 1. Juni unterbrochen – er muss eine Gefängnisstrafe absitzen, da er Strafen aus früheren Gerichtsverhandlungen nicht zahlen kann. Insgesamt elf Einträge hat er im Strafregister: Schwere Körperverletzung, Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte lauten die Urteile unter anderem.

Sowohl bei der Anklageverlesung als auch bei den Darstellungen der Gutachterin wirkt der Angeklage entspannt, ab und an lächelt er – von Reue ist wenig zu spüren. Was sich schon während der gesamten Verhandlung gezeigt hat, entlädt sich während des Plädoyers der Staatsanwältin: „Es gibt hier keinen Anlass zum Lächeln, sagen sie ihm das!“, weist Lindemann den Dolmetscher des Angeklagten an und unterbricht dafür ihre Rede.

Richter spricht das Urteil

Nach der Beratung mit den Schöffinnen spricht der Richter das Urteil: Zwei Jahre Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem darf er keinen Kontakt zu der Geschädigten aufnehmen und muss sich, falls er sie zufällig trifft, mindestens 20 Meter von ihr entfernt halten.

Einen Bewährungshelfer, wie ihn die Staatsanwältin gefordert hatte, bekommt er nicht: Die Kosten für den benötigten Dolmetscher seien zu groß, außerdem müsse immer wieder ein neuer Bewährungshelfer gefunden werden, sollte der Angeklagte umziehen.

„Das einzige, was man Ihnen zu Gute halten kann, ist Ihr Geständnis“, sagt der Richter abschließend. „Damit haben Sie der Frau erspart, hier aussagen zu müssen“.

Quelle: news38

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