Jan 25

Messerangriff auf Ehefrau im Pforzheimer Stadtgarten: Urteil gegen Eritreer (28) ist gefallen

Pforzheim/Karlsruhe. Sieben Jahre ins Gefängnis muss ein 28-Jähriger aus Eritrea, der am 6. August vergangenen Jahres im Stadtgarten auf seine 23-jährige Frau eingestochen hatte. Das Schwurgericht des Karlsruher Landgerichts verurteilte ihn wegen versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Damit folgte das Gericht im Strafmaß der Forderung von Staatsanwältin Regina Schmid. Der Verteidiger Bastian Meyer hatte auf drei Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert. Das Urteil fiel am zweiten Verhandlungstag – mehr über den ersten Tag lesen Sie hier.

Der Angeklagte Haile K. (Name geändert) hatte über seinen Anwalt eingeräumt, in Pforzheim, dem Wohnort der jungen Frau, die er im Februar 2013 in Eritrea geheiratet und mit der ein kleine gemeinsame Tochter habe, ein „klärendes Gespräch“ gesucht zu haben. Er sei in schroffem Ton von Sarah E. zurückgewiesen worden – dann habe er aus dem Rucksack ein Messer gezogen und zugestochen. Allerdings „ohne Tötungsabsicht“.

Als sich ihm vier unbekannte Männer rasch genähert hätten, sei er davongerannt und davon ausgegangen, Sarah E. „nicht schwer verletzt“ zu haben. Er bedaure den Vorfall und entschuldige sich. Staatsanwältin Regina Schmid sah das bei Prozessauftakt anders: Sie wertet die Attacke unweit des Spielplatzes und des Wohnorts von Sarah E. als versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Die junge Frau wurde nach der Tat mit lebensgefährlichen Verletzungen in eine Klinik eingeliefert und musste sofort operiert werden.

Quelle: pz-news

Jan 25

Polizei verbietet Israel-Flagge bei Demo – nun wird sie verklagt

Kundgebungen in Göttingen am 23. Dezember 2017: Während eine proisraelische Demonstration am Albaniplatz stattfindet, versammelt sich ein Bündnis zur „Mahnwache für Palästina“ auf dem Bahnhofsvorplatz. Quelle: Arne Bänsch

Ein Göttinger Rechtsanwalt klagt gegen die Polizeidirektion Göttingen. Der Vorwurf: Die Polizei habe ihm in rechtswidriger Weise verboten, auf einer Demonstration eine Israel-Flagge zu zeigen.

Göttingen. Das Flagge-Zeigen geschah am 23. Dezember 2017. Für diesen Tag hatten unterschiedliche Gruppen eine pro-israelische und eine anti-israelische Kundgebung angemeldet. Anlass war die damalige Entscheidung von US-Präsident Donald Trump, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen.

Zu der Solidaritätskundgebung mit Israel hatte Jachad, das Göttinger Bündnis gegen Antisemitismus und Antizionismus, aufgerufen. „Wir wollen nicht tatenlos dabei zusehen, wie Israel öffentlich dämonisiert und jüdisches Leben in Deutschland durch offenen Hass verunmöglicht wird“, begründete das Bündnis seinen Aufruf. Grund dafür war der Aufruf von Mitgliedern der palästinensischen Gemeinde in Göttingen zu einer anti-israelischen Kundgebung als Reaktion auf die Trump-Entscheidung.

Mit Israel-Flagge

Am 23. Dezember 2017 demonstrierten in Göttingen beide Lager, allerdings an verschiedenen Orten. Unter den etwa 50 Pro-Israel-Demonstranten: der Göttinger Rechtsanwalt Patrick Riebe. Er führte die israelische Nationalflagge mit sich. Diese Demo endete offiziell am Albaniplatz.

Dann rief Riebe die übrigen Teilnehmer dazu auf, mit ihm in Richtung Innenstadt zu ziehen, um dort – im Wortsinne – für Israel und gegen Antisemitismus „Flagge zu zeigen“, heißt es in der Klageschrift. 15 bis 20 Teilnehmer der Pro-Israel-Demo zogen los, um über die Friedrichstraße, Wilhelmsplatz und Barfüßerstraße zur Weender Straße zu gehen.

Ein Trupp der Bereitschaftspolizei versperrte der Gruppe am Modegeschäft Fleischmann den Weg. Die Polizei erklärte laut Klageschrift, es handele sich nicht mehr um eine Versammlung, die vom Versammlungsrecht gedeckt sei, da sie bereits am Albaniplatz beendet worden sei.

Spontan-Demo

Riebe entgegnete, dass es sich um eine zweite Versammlung nach einem Spontanentschluss handele. Dafür sei keine Erlaubnis notwendig. Außerdem sei die Gruppe überschaubar klein und behindere den Verkehr nicht.

Die Polizei hingegen erklärte laut Klageschrift, das Weitergehen bleibe untersagt, „solange dabei eine oder mehrere Israel-Flaggen offen sichtbar mitgeführt würden“. „Wenn eine Israel-Fahne gezeigt würde, handele es sich nicht mehr um eine zulässige Demonstration. Die Fahne müsse also entweder eingerollt werden, oder das Weitergehen bleibe verboten.“

Daraufhin blieben die meisten Spontandemo-Teilnehmer stehen. Nur Riebe und seine Anwaltskollegen Erik Schumann und Achim Doerfer, Schatzmeister der Jüdischen Gemeinde Göttingen, zogen weiter, Riebe mit offen sichtbarer Israel-Flagge, heißt es in der Klageschrift.

Zu zweit ungefährlich

Zu einer weiteren Konfrontation mit der Polizei kam es am unteren Ende der Barfüßerstraße. Erneut verbot die Polizei das Weitergehen, führt die Klageschrift aus. Die Teilnehmer der anderen Demonstration könnten sich provoziert fühlen. Riebe entgegnete, weil sie nur noch zu zweit seien – Doerfer war bereits gegangen – gälten die Auflagen für Versammlungen nicht mehr. Er und Schumann seien zudem friedlich und ungefährlich, weil nur zu zweit.

Der Polizei sei das völlig gleichgültig gewesen, führt die Klageschrift aus. Sie hätten Riebe und Schumann angewiesen, zu warten, bis das Problem geklärt sei. „Nach geraumer Zeit“ hätten beide dann doch weitergehen dürfen.

Riebe strebt mit seiner Klage an, die Verbote des Weiterziehens gerichtlich als rechtswidrig erklären zu lassen. Dafür müsse „eine Sachlage vorliegen, bei der im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eintritt“. Das sei nicht der Fall gewesen.

Fahnenverbot rechtswidrig

Auch für das Fahnenverbot gebe es keine Rechtsgrundlage. Das – bewusst öffentliche – Mitführen der Israelflagge habe die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet. Er sei „gespannt“, erklärt Riebes Rechtsvertreter Hannes Joachim Synofzik, wie die Polizei „in ihrer Klageerwiderung begründen will, dass das öffentliche Zurschaustellen einer Israelflagge in Göttingen einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung begründen soll“. Das Ziel, beide Lager voneinander zu trennen, könne die Polizei hier ebenfalls nicht anführen, weil die anti-israelische Kundgebung gar nicht in der Innenstadt stattgefunden habe.

Die Polizeidirektion Göttingen will sich zu dem Vorgang vorerst nicht äußern. „Derzeit“, erklärt Sprecherin Julia Huhnold, „wird der Sachverhalt durch das zuständige Dezernat geprüft.“ Aussagen zum Sachverhalt könne die Polizei „im Hinblick auf das laufende Verfahren nicht tätigen“.

Quelle: Göttinger Tageblatt

Jan 25

Bahare A. (25) will Strafe für Gruppensexorgie auf dem Friedhof nicht zahlen!

Wegen Störung der Totenru­he musste sich Bahare A. (25) vor Gericht verantworten. Foto: Daniel Karmann / dpa

Ansbach (Bayern) – Sie tanzten zwi­schen den Gräbern, drehten die Musik auf, soffen und hat­ten Sex auf einem Grabstein – nachts um ein Uhr auf dem Alten Friedhof von Rothenburg ob der Tauber. Das bizarre Treiben einer Gruppe iranischer und iraki­scher Asylbewerber hatte am Mittwoch ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Ansbach.

Bahare A. aus Teheran musste sich vor Gericht wegen Störung der Totenru­he verantworten. „Wir waren alle betrunken“, sagte die 25-Jährige, die seit drei Jahren in Deutschland auf ihre Aner­kennung wartet. Ei­nen Strafbefehl über 900 Euro wollte sie nicht akzeptie­ren, ließ daher die Zeugen je­ner Nacht aufmarschieren.

▶︎ Laut Staatsanwältin war Ba­hare A. in der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober 2017 zwischen 1 Uhr und 2 Uhr auf dem Friedhof. In der mittelalterlichen Stadt hat­te sie Mirzaid (20) aus dem Iran besucht, war dann nach Mitternacht mit Freunden zum „Sightseeing“ aufgebrochen.

Nach Musik, Tanz und Alkohol soll sie sich mit der Irakerin Kanar A. ge­prügelt haben. Motiv: Eifer­sucht. Danach soll sie ihren Bekannten Farhad G. (26) zum Sex und Oralver­kehr mit Kanar A. animiert ha­ben. Dazu kam es dann auch!

Auf dem Alten Friedhof von Rothenburg ob der Tauber kam es zum Sex
Auf dem Alten Friedhof von Rothenburg ob der Tauber kam es zum SexFoto: Joerg Voelkerling

Das Treiben auf dem Friedhof wurde aber erst ein Fall für die Polizei, als Kanar A. später Farhad G. der Vergewaltigung bezichtigte. Der brachte als Alibi die Nacht auf dem Friedhof ins Spiel und erklärte: „Sie hat freiwillig mit mir geschlafen.“

Wegen der Störung der Totenruhe ließ es die berufslo­se Asylbewerberin Bahare A. auf einen Prozess ankommen – schließlich akzeptierte sie doch den Strafbefehl. „Aber bezahlen werde ich das nicht“, kündigte sie trotzig an.

Auch Farhad G. akzeptierte einen Strafbefehl wegen Störung der Totenruhe in Höhe von ebenfalls 90 Tagessätzen zu je 10 Euro. Die Verfahren gegen Kanar A. sowie zwei andere Beteiligte wurden gegen Geldauflage beziehungsweise wegen geringer Schuld eingestellt.

Quelle: BILD

Jan 25

Zeynel W. soll Freundin wegen eines Disco-Besuchs gequält haben

Nur teilweise gestand Zeynel W. seine Schuld ein. Foto: Ralf Meier

Detmold – Was hat Zeynel W. (29) seiner Freundin angetan? Wie tief muss die Demütigung, wie schwer das Leid dieser jungen Frau sein?

„Er war wie ein Tier. Ich dachte, ich muss sterben. Er hat aus mir ein menschliches Wrack gemacht“, sagte Franziska E. (23) unter Tränen. Vor dem Landgericht Detmold musste die junge Mutter (1 Kind) am Freitag gegen den Mann aussagen, den sie einmal liebte, dem sie vertraute. Unfassbar, welches stundenlange Martyrium sie schilderte.

Es passierte bereits im Sommer 2016. Franziska E. lebte mit ihrem Freund Zeynel W. zusammen. Der Mazedonier hatte bereits mehrere Kinder mit mehreren Frauen. „Anfangs war er zärtlich, liebevoll. Doch plötzlich entwickelte sich eine krankhafte Eifersucht. Er schlug mich ständig“, sagte sie.

Mit dem Kabel dieses Dreifachsteckers wurde die junge Frau ausgepeitscht
Mit dem Kabel dieses Dreifachsteckers wurde die junge Frau ausgepeitschtFoto: Ralf Meier

Dann ein Samstag im Juli. Ohne seine Erlaubnis ging Franziska E. abends in die Disco. Bei der Rückkehr fing Zeynel W. sie auf der Straße ab. „Er zerrte mich an den Haaren ins Haus und stieß mich ins Schlafzimmer“, schildert sie. Dann zog er einen Dreifachstecker aus der Wand und peitschte auf die Freundin ein. „Er legte mir das Kabel um den Hals und zog zu, bis ich bewusstlos wurde“, schilderte sie.

Später soll er sie noch mehrfach gewürgt und gedrosselt haben, teilweise bis zur Bewusstlosigkeit. Außerdem schlug und trat er sie. Und dann dies.

„Zuletzt zerrte er mich ins Wohnzimmer und sagte: Wenn ich aufhören soll, müsse ich das schlucken. Dann urinierte er mir in den Mund. Ich musste den Urin trinken. Danach ließ er von mir ab.“

Nachdem Franziska E. Anzeige erstattet hatte, tauchte Zeynel W. unter. Erst im August 2018 wurde er gefasst und in U-Haft gesteckt. Seine Taten begründete er mit Alkohol- und Drogenproblemen. „Ja, ich habe sie ein paar Mal geschlagen. Aber ich habe sie nicht gewürgt und ihr erst recht nicht in den Mund uriniert“, erklärte er. Doch diese Aussage deckt sich nicht mit dem Verletzungsbild.

Vor dem Landgericht Detmold wird der widerliche Fall verhandelt
Vor dem Landgericht Detmold wird der widerliche Fall verhandeltFoto: Friso Gentsch / dpa

Ärzte dokumentierten bei Franziska E. Hämatome am ganzen Körper, Würgemale am Hals. „Ich habe mich zwei Jahre kaum aus dem Haus gewagt und bin noch heute in psychologischer Behandlung“, sagt sie.

Der Prozess wird fortgesetzt. Das Urteil soll am 4. März gesprochen werden.

Quelle: BILD

Jan 24

Frau zur Gruppenvergewaltigung freigegeben – Beschuldigter Eritreer freigesprochen!

Tatort Park. Hier sollte eine Eritreerin vergewaltigt werden. Bild: Erwin Zbinden

Ein Eritreer hatte eine Kollegin seinen Freunden zur Vergewaltigung überlassen. Das sei nicht strafbar, befand das Baselbieter Strafgericht.

Die Schreie der jungen Afrikanerin drangen weit über den Margarethenpark hinaus, während ihr zwei Eritreer oben im Wäldchen die Bluse und die Hosen vom Leib rissen und sie zu vergewaltigen versuchten. Der dritte Eritreer im Bunde, Tayé (Name geändert), hatte sich in diesem Moment aus dem Staub gemacht. Er wollte, wie er gestern von dem Strafgericht in Muttenz sagte, nichts damit zu tun haben, und sei weggerannt.

Ausgerechnet er, der die Afrikanerin telefonisch auf dem Weg von Frick zum Bahnhof Basel SBB «aufgeboten» hatte, und seine beiden Freunde dazu angestachelt haben soll, mit der Frau Sex zu haben, ansonsten sie keine richtigen Männer seien.

Tayé war jedenfalls nicht mehr vor Ort, als seine Freunde im Park über die Frau herfielen. Dass die Vergewaltigung nicht vollendet werden konnte, war nur einem beherzten Schweizer zu verdanken, der die Schreie vernahm und herbeieilte, worauf die beiden Männer vom Opfer abliessen und flüchteten. Den Untersuchungsbeamten gab Tayé in der Einvernahme später an, er habe diesen «weissen Mann» gesehen und gewusst, dass dieser der Frau helfen würde.

Nach England geflohen

Einer der eritreischen Tatbeteiligten ist seit diesem Abend im Oktober 2017 auf der Flucht, der zweite rechtskräftig verurteilt – er kassierte 16 Monate. Gestern ging es am Strafgericht also darum, die Rolle Tayés, auszuleuchten. Die Staatsanwältin Silvia Schweizer wirft ihm vor, dass er «mit seinem Verhalten nicht nur in massgeblicher Weise bei der Entschlussfassung und der Planung der mehrfachen Vergewaltigung mitwirkte. Er übte auch kraft seiner Beziehung zu den Ausführenden weiterhin einen tragenden Einfluss aus», wie es in ihrer Anklageschrift heisst. Der Täter habe mitbekommen, wie seine Freunde der Frau an die Wäsche gingen, und dies nicht nur gebilligt, sondern sie noch weiter dazu ermuntert. Zweieinhalb Jahre Gefängnis und einen Landesverweis mit Eintrag ins Schengen-Informations-System fordert Schweizer.

Nach diesem Ereignis hat sich Tayé nach England abgesetzt, obschon er eine Beschwerde gegen sein abgelehntes Asylgesuch eingereicht hatte und auf den Entscheid der Behörde hätte warten müssen. Das war für die Staatsanwältin ein weiteres Indiz dafür, dass sich Tayé der Mittäterschaft schuldig gemacht hat: «Er wusste, dass er wegen des Vorfalls im Margarethenpark in Schwierigkeiten geraten würde», argumentierte sie. Die Engländer aber schickten Tayé wieder in die Schweiz zurück, wo er am Flughafen in Kloten im vergangenen Sommer festgenommen wurde und direkt ins Gefängnis nach Muttenz wanderte.

Vor Gericht erzählte Tayé den Richtern eine andere Version. Er sei von den Freunden mit der Frage «Ist das deine Freundin?» bedroht worden. Er habe gewusst, was das für ihn bedeute und dass er gegen den Willen seiner beiden Kollegen nichts machen könne. Darum sei er abgehauen. Unter anderem auch weil er gesehen habe, wie ein «weisser Mann» auf den Tatort zugesteuert ist und der Afrikanerin helfen wollte. Schreie habe er nicht vernommen.

Lauter Widersprüche vor Gericht

Dann wollten es die Richter gestern genau wissen. «Warum wussten Sie, dass der Zeuge helfen sollte? Wo standen Sie genau? Warum sollte der Zeuge helfen, wenn Sie vorher sagten, es sei ja gar nichts passiert?» Tayé verstrickte sich zunehmend in Widersprüche.

Aber trotz dieser Widersprüche – der Lügen, wie es Staatsanwältin nach dem Urteilsspruch konsterniert kommentierte – kam es zum Freispruch. Zu viel sei umstritten, die Version der Staatsanwaltschaft sei «nicht zweifelsfrei belegt», erklärte Gerichtspräsident Beat Schmidli. Deshalb habe man «In dubio pro reo» – im Zweifel für den Angeklagten entschieden.

Zum Beispiel habe die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen können, dass ein gemeinsamer Tatentschluss zur Vergewaltigung gefasst worden sei. Vermutlich sei der Plan ganz spontan von seinen Freunden ausgegangen. Dass sich Tayé entfernt habe, mutmasslich sogar die Schreie gehört und doch nicht geholfen habe, halte das Gericht für moralisch verwerflich, aber strafrechtlich nicht relevant.

Auch ob es die Aufforderung Tayés – «Habt Sex, sonst seid ihr keine richtigen Männer!» – wirklich gegeben habe, sei umstritten. Die Staatsanwaltschaft stütze sich hier einzig auf die Aussage des bereits verurteilten Täters. Dieser habe ein Interesse daran gehabt, seine Tat zu relativieren, indem er erklärte, er sei zur Vergewaltigung aufgefordert worden, argumentierte Schmidli. Diese Auslegung des Gerichts wiederum konnte Staatsanwältin Silvia Schweizer nicht nachvollziehen. Sie legte umgehend Berufung ein.

An sich wäre Tayé ab gestern Abend ein freier Mann gewesen und hätte nach dem Urteil eine Genugtuung für 199 Tage Haft erhalten – insgesamt 19’900 Franken. Weil Schweizer das Urteil angefochten hat, sitzt der Eritreer weiter in Haft, bis die nächste Instanz über die Haftverlängerung entschieden hat. Dieser Entscheid muss innerhalb von fünf Tagen erfolgen.

Quelle: Basler Zeitung

Jan 24

DNA-Abgleich: Koma- Patientin vergewaltigt und geschwängert – Vergewaltiger-Baby geboren

Die Polizei veröffentlichte dieses Foto des Verdächtigen, Nathan Sutherland.
© REUTERS, HANDOUT, HD

DNA-Abgleich brachte den Durchbruch. USA: Vergewaltigte Wachkomapatientin brachte Baby zur Welt – Pfleger verhaftet. Er war für die Pflege der Patientin zuständig

Durchbruch im Fall der vergewaltigten Wachkoma-Patientin aus den USA! Die Ermittler haben einen Pfleger aus der Einrichtung „Hacienda Healtcare“ in Phoenix, Arizona, verhaftet. Laut „ABC“ handelt es sich bei dem Verdächtigen um einen Mann namens Nathan Sutherland. Er war auch für die Pflege der 29-Jährigen zuständig, die Ende Dezember ein gesundes Baby zur Welt gebracht hatte. Ein Abgleich der DNA des 36-Jährigen mit der des Babys habe zum Erfolg geführt, heißt es weiter.​

„Irgendetwas stimmt da nicht“

Der Fall hatte weit über die Grenzen der USA hinaus Entsetzen ausgelöst. Die Patientin habe am 29. Dezember plötzlich unter Schmerzen gestöhnt, konnte aber nicht mitteilen, was ihr fehlt. Es handelt sich um eine Patientin, die rund um die Uhr Betreuung benötigt. Ohne professionelle Pfleger ist sie völlig hilflos. Eine Krankenschwester, die gerade im Dienst war, holte das Kind schließlich auf die Welt. Als der Fall öffentlich wurde, war der Chef der privaten Einrichtung zurückgetreten. Doch die Fragen blieben: Wie konnte es so weit kommen? Warum war die Schwangerschaft über Monate nicht bemerkt worden?

„Ich verstehe das nicht, sie war doch im neunten Monat schwanger, hätte einen Bauch bekommen müssen. Irgendetwas stimmt da nicht“, erzählte der Ehemann einer anderen Patientin der Einrichtung im RTL-Interview. In unserem Video spricht die Frau, die das Ganze aufgedeckt hat, über die Vorkommnisse.

Männliche Pfleger dürfen nur noch mit einer Kollegin zu Patientinnen

„Hacienda HealthCare sieht sich verpflichtet, diesen beispiellosen Fall vollständig aufzuklären“, hatte das Unternehmen mitgeteilt und als Sofortmaßnahme festgelegt, dass männliche Pfleger nur noch in Begleitung einer Frau Zutritt zu Krankenzimmern weiblicher Patienten haben.

Quelle: rtl

Jan 24

Syrischer Serienvergewaltiger muss 7 Jahre in den Knast und fühlt sich ungerecht behandelt

Bild einer der vielen Frauen die durch Moslems sexuell attackiert werden

Salzgitter. Der syrische Triebtäter verging sich an Prostituierten, dafür verurteilte ihn das Landgericht Braunschweig zu einer fast 7 Jahre langen Freiheitsstrafe – zu lange für den dreisten Araber, er überrascht die Zuhörer mit einer unfassbar frechen Bemerkung

Ein 25 Jahre alter Armutsasylant aus Salzgitter ist vom Landgericht Braunschweig zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden, dies berichtet die Salzgitter Zeitung. Der Kammer zufolge hat er zwei Frauen vergewaltigt und zwei weitere sexuell genötigt. Alle arbeiteten zur Tatzeit als Prostituierte und nutzten Wohnungen als Bordelle. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft für den Angeklagten gefordert, die Verteidigung plädierte auf eine Strafe von weniger als fünf Jahren. Medienberichten zufolge soll der Mann weitere Frauen vergewaltigt haben.

Der Araber ist schockiert über das Strafmaß und fühlt sich ungerecht behandelt, er habe weniger erwartet, seine Kumpels hätten für Mord schließlich viel weniger bekommen als er für seine Vergewaltigungen!

„Ich habe Leute gesehen, die versuchten, andere zu töten“, lässt er die Dolmetscherin nach der Verkündung des Schuldspruchs der ersten großen Strafkammer übersetzen. „Und die haben nur vier Jahre bekommen.“, so der dreiste Armutsaraber.

Tatsächlich animiert die Deutsche Kuscheljustiz diese moslemischen Migrantenhorden zu immer neuen Straftaten, denn in den Herkunftsländern erwartet sie für die gleiche Tat die Todesstrafe. Allzu einladend sind die psychotherapeutischen Gespräche in Deutschen Gefängnissen, ein wahres Hotel… aber nur auf kurze Zeit, dann dürfen die Vergewaltiger, Mörder und Schlachter wieder ran an die deutsche Bevölkerung.

Quelle: Truth24.net

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Jan 24

Vergewaltigung in LAB: Bewährung für den somalischen Täter | Braunschweig

Das Amtsgericht Braunschweig hat den Mann zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt – er hat die Vergewaltigung zugegeben (Archivbild).
Foto: Siegfried Denzel

Deal vor Prozessbeginn: Geständnis gegen Bewährungsstrafe. Angeklagter sitzt wegen anderer Delikte in Haft. 25-jähriges Opfer war absolut wehrlos.

Braunschweig. Die Verhandlung beginnt mit einem Geständnis: Ja, er habe die serbische Asylbewerberin im November 2016 zu sich gerufen, sie in sein Zimmer in der Landesaufnahmebehörde (LAB) in Kralenriede in Haus 14 gezerrt und dort vergewaltigt. Das lässt der Angeklagte seine Verteidigerin verlesen.

Direkt vor der Verhandlung am Donnerstagmorgen hatten sich die Prozessbeteiligten geeinigt: Bei einem Geständnis erhält der 24-jährige Asylbewerber, der nach eigenen Angaben aus Somalia stammt, eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Geschädigte will nicht aussagen

Er hatte die junge Frau, mit der er vorher nie gesprochen hatte, zu sich gewunken, sie am Arm gepackt, in sein Zimmer gezogen und die Tür verschlossen. Dann hat er sie auf sein Bett geworfen und sie vergewaltigt.

Nach ihrer Aussage bei der Psychologin Bettina Reinhold, die das Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt hat, hat die junge Frau aus Serbien immer wieder „Nein“ gesagt und sich mich Händen, Füßen und Kopf gegen den Mann gewehrt, bevor sie letztendlich aufgegeben hat.

Den Gerichtssaal wollte das Opfer, wenn möglich, nicht betreten: zu schmerzlich seien die Erinnerungen an die Tat.

Nicht die erste Vergewaltigung

Der Angeklagte hat sich nach Auffassung des Gerichts, der Staatsanwätin und der Gutachterin ein besonders schwaches Opfer ausgesucht. „Schon auf den ersten Blick ist erkennbar, dass die Geschädigte sich nicht wehren kann. Sie ist klein, zierlich und sieht viel jünger aus, als sie ist“, erklärt Staatsanwältin Ute Lindemann.

Nach eigenen, laut Gutachterin glaubwürdigen Angaben ist die inzwischen 25-Jährige in ihrer Heimat Serbien schon seit Kindheitstagen immer wieder vergewaltigt worden. Auch ihre zwei Kinder, die nicht bei ihr leben, seien aus diesen Vergewaltigungen entstanden.

Durch Schwangerschaft ans Licht gekommen

Angezeigt hat die Frau die Vergewaltigung erst, nachdem bei einer routinemäßigen Frauenarztkontrolle festgestellt wurde, dass sie schwanger ist. Das hat sie einer Sozialarbeiterin im LAB erzählt – und dabei auch über die Vergewaltigung gesprochen.

Ob der Angeklagte die Frau geschwängert hat, ist nicht klar – bevor das untersucht werden konnte, hatte sie die Schwangerschaft bereits abgebrochen.

Fest steht aber: Er hat eine Schwangerschaft der Frau billigend in Kauf genommen, da er bei der Vergewaltigung kein Kondom trug und erst nach dem Samenerguss von ihr abließ. Danach hielt er sich mahnend einen Finger vor den Mund – eine Geste, um ihr zu zeigen, dass sie nichts erzählen solle – und ließ sie sein Zimmer verlassen.

Einige Straftaten auf dem Kerbholz

Schon seit Februar 2018 sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Diese wurde am 1. Juni unterbrochen – er muss eine Gefängnisstrafe absitzen, da er Strafen aus früheren Gerichtsverhandlungen nicht zahlen kann. Insgesamt elf Einträge hat er im Strafregister: Schwere Körperverletzung, Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte lauten die Urteile unter anderem.

Sowohl bei der Anklageverlesung als auch bei den Darstellungen der Gutachterin wirkt der Angeklage entspannt, ab und an lächelt er – von Reue ist wenig zu spüren. Was sich schon während der gesamten Verhandlung gezeigt hat, entlädt sich während des Plädoyers der Staatsanwältin: „Es gibt hier keinen Anlass zum Lächeln, sagen sie ihm das!“, weist Lindemann den Dolmetscher des Angeklagten an und unterbricht dafür ihre Rede.

Richter spricht das Urteil

Nach der Beratung mit den Schöffinnen spricht der Richter das Urteil: Zwei Jahre Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem darf er keinen Kontakt zu der Geschädigten aufnehmen und muss sich, falls er sie zufällig trifft, mindestens 20 Meter von ihr entfernt halten.

Einen Bewährungshelfer, wie ihn die Staatsanwältin gefordert hatte, bekommt er nicht: Die Kosten für den benötigten Dolmetscher seien zu groß, außerdem müsse immer wieder ein neuer Bewährungshelfer gefunden werden, sollte der Angeklagte umziehen.

„Das einzige, was man Ihnen zu Gute halten kann, ist Ihr Geständnis“, sagt der Richter abschließend. „Damit haben Sie der Frau erspart, hier aussagen zu müssen“.

Quelle: news38

Jan 23

Mordfall Susanna: Ali B. werden weitere Vergewaltigungen vorgeworfen

Ali B. mit den Beamten einer Spezialeinheit: Gegen den Tatverdächtigen im Mordfall Susanna wurde nun Anklage erhoben. (Archivbild) (Quelle: dpa)

Am 6. Juni 2018 war es Gewissheit: Die 14-jährige Susanna wurde getötet. Nun steht der Tatverdächtige vor Gericht. Auch eine Elfjährige soll ihm zum Opfer gefallen sein.

Rund acht Monate nach dem gewaltsamen Tod der 14-jährigen Susanna aus Mainz hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden Anklage gegen den 21-jährigen Verdächtigen Ali B. erhoben. Dem Iraker werden Vergewaltigung und Mord aus Heimtücke sowie zur Verdeckung einer Straftat vorgeworfen, wie die Behörde mitteilte. Außerdem werden ihm zwei weitere Vergewaltigungen und weitere Verbrechen vorgeworfen.

Ali B. bestreitet Vergewaltigung Susannas

Susannas Leiche war Anfang Juni 2018 zwei Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens gefunden worden. Laut Obduktion wurde sie vergewaltigt und erwürgt. B. hatte sich nach der Tat zunächst in den Irak abgesetzt, wo er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen wurde. Zurück in Deutschland gestand Ali B.  die Tötung des Mädchens, bestritt aber eine Vergewaltigung. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er das Mädchen erwürgte, um sie an einer Anzeige zu hindern. Anschließend habe er sie mit einem unbekannten Helfer verscharrt.

Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft B. vor, wenige Wochen vor dem Mord eine Elfjährige in seinem Zimmer vergewaltigt zu haben. Das Kind soll er dann noch ein weiteres Mal vergewaltigt haben. Auch ein ebenfalls angeklagter Freund von B., Mansoor Q., soll das Mädchen vergewaltigt haben. Schließlich soll B. mit einem Messer bewaffnet einen Mann ausgeraubt haben, weshalb ihm auch schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen wird.

Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht Wiesbaden entscheiden. Der Fall erregte auch politisch Aufsehen. An der Rückholung von B. beteiligte sich Bundespolizeipräsident Dieter Romann. Ein deshalb gegen Romann eingeleitetes Verfahren wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung sei mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Quelle: t-online

Jan 23

Asylbewerber wegen Vergewaltigung vor Gericht – Prozess in Memmingen

Foto: Joerg Voelkerling

Memmingen (Bayern) – Völlig aufge­löst kam Flugbeglei­terin Patricia F. (22) am 28. Juli 2018 zum Tor 1 des Memminger Flughafens und schrie: „Ein schwarzer Mann hat mich angefallen und ver­gewaltigt.“

Für den zur Reali­tät gewordenen Alptraum der zierlichen Portugiesin muss sich seit Dienstag der gambi­sche Asylbewerber Fabakary D. (23) vorm Landgericht Memmingen verantworten. Dabei kam raus: Patricia F. war nicht sein einziges Opfer!

Über seinen Anwalt ließ er alle Vorwürfe gestehen. Die Tat zu schildern, das überließ er aber seinem bis heute ver­ängstigten Opfer. Sie war an jenem Juli-Tag um 5 Uhr auf dem Weg zur Frühschicht, als sie ein Radfahrer überholte, der neben sich ein weiteres Rad schob. „Er hielt mich an, schmiss meine Tasche auf den Boden“, erinnerte sich die Nebenklägerin. „Ich fragte auf Englisch: ‚Was willst du von mir?‘ Er sagte: ‚Sei ruhig, i fuck you‘.“

Der Tatort war in der Nähe des Flughafens Memmingen. Die Stewardess war auf dem Weg zur Frühschicht, als der Täter sie vergewaltigte
Der Tatort war in der Nähe des Flughafens Memmingen. Die Stewardess war auf dem Weg zur Frühschicht, als der Täter sie vergewaltigteFoto: picture alliance / Markus Mainka

Weil weit und breit niemand zu sehen war und sie den Vergewaltiger nicht provozie­ren wollte, wagte sie es nicht, um Hilfe zu schreien. „Er machte mir die Hose auf und drehte mich um. Ich musste mich am Fahrrad festhalten, während er sich an mir ver­griff. Ich hatte Todesangst, ich dachte, ich muss sterben.“ Nach unendlich erscheinen­den sieben Minuten schickte er sie mit einer abfälligen Handbe­wegung fort. „Als er fertig war, sagte ich ‚Thank you‘, weil er mich am Leben gelas­sen hat“, sagte Patricia F. aus.

Weil sie sofort die Flughafen-Sicherheit alarmierte, wurde Fabakary D. nur eine Stunde später in seiner Asylbewer­berunterkunft in Memminger­berg festgenommen. Hier hat­te er erst am Tag zuvor Ärger gemacht. Eine Familie, die ihm Monate zuvor mal bei ei­nem Behördengang geholfen hatte, stalkte er immer wieder und verfolgte sie bis in den Garten. Um 14.30 Uhr drück­te er sich laut Anklage durch die Hecke und ging auf die im Planschbecken sitzende Tochter zu. Die Mutter konnte das Kind gerade noch packen und sich im Kinderzimmer verschanzen.

Nachdem er mehrfach gegen eine verschlossene Tür ge­schlagen und herumgeschri­en hatte, zog er zum nächs­ten Haus und trommelte dort auf der Motorhaube eines Au­tos herum. Als sich die Besit­zerin ihm in den Weg stellte, fuhr Fabakary D. ihr mit der Hand am Oberschenkel ent­lang zum Schritt und sagte „I love you“. Dabei stand er un­ter Alkoholeinfluss.

Neben der Haftstrafe droht dem 2018 über Italien und die Schweiz nach Deutschland eingereisten Gambier nun die Ausweisung. Sein Asylantrag hätte wohl ohnehin nur gerin­ge Erfolgsaussichten. Auf die Frage, warum er aus Gambia floh, sagte Fabakary D. am Dienstag nur: „Ich habe kei­nen Grund gehabt, ich wollte einfach fort.“

Quelle: BILD

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